Der "Wann kommt das Geld"-Thread für Kbg und Fbh

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Kommentare

  • Aha d.h. ich kann davon ausgehen (hab grad am zettel geguckt dass ich kbg anspruch ab 11.3. Habe dies erst im april ausgezahlt wird), dass ich jetzt ca um den 15. Herum noch volles (?) wochengeld ausgezahlt bekomme u erst im april das (geringere?) Kbg. Korret?
  • Jetzt müsstest du Wochengeld für den Februar bekommen und dann Anfang April noch das Wochengeld, das dir bis 11.3. zusteht, denke ich. Bezieht sich ja alles auf das Geburtsdatum.
  • @Jen84 Ja du bekommst nächste Woche noch volles Wochengeld (17.2-10.3) und dann im April das geringere KBG (11.3-31.3).
    Jen84
  • Ich finde das sie das schon etwas blöd geregelt haben. Habe jetzt am 25 februar mein letztes Wochengeld bekommen und jetzt bekomme ich erst im April das volle Geld ? Mir wird gleich am 26. Die Miete abgezogen das ist ja dieses Monat dann nicht möglich da ich ja noch kein Geld bekomme zumindest nicht das ganze. Bei uns geht's ja ich habe meinen Mann daheim aber ich stelle es mir bei alleinerziehenden schwierig vor.
  • ja weil du das kbg immer erst im nachhinein bekommst! ist nicht viel länger als wie normal, nur dass jetzt einfach eine umstellung folgt, sprich zuerst alle abbuchungen und dann erst geld.
    nicht so wie vorher zuerst geld dann alle abbuchungen.
  • Ich hätte auch mal eine Frage. Zuerst die Fakten:

    ET wäre 29.12.2016 gewesen
    ET war am 12.12.2016 mittels Kaiserschnitt

    Wochengeldbezug bis 23.3.2017 (wird wohl 12 Wochen vom vorraussichtlichen ET gerechnet und nicht dem tatsächlichen)

    Nun meine Frage: Was schreibe ich bei dem Antrag für KBG? Bezug ab Geburt? Nein, oder? Erst ab 24.3.2017 da dann das Wochengeld ausgelaufen ist, oder?
  • Auch wenn du "ab Geburt" ankreuzelst bekommst du es ab Ende des Wochengeldbezugs.
  • Ich glaub das mit dem Datum ab is nur wenn man nach dem MuSchu Urlaub konsumiert vor der Karenz? Wobei dann das KBG auch nur bis zB zum 2. Geburtstag ausbezahlt wird, aber damit man nicht über die Grenzen kommt.
    Sowas mein ich mal gelesen zu haben.
  • dorli schrieb: »
    Ich hätte auch mal eine Frage. Zuerst die Fakten:

    ET wäre 29.12.2016 gewesen
    ET war am 12.12.2016 mittels Kaiserschnitt

    Wochengeldbezug bis 23.3.2017 (wird wohl 12 Wochen vom vorraussichtlichen ET gerechnet und nicht dem tatsächlichen)

    Nun meine Frage: Was schreibe ich bei dem Antrag für KBG? Bezug ab Geburt? Nein, oder? Erst ab 24.3.2017 da dann das Wochengeld ausgelaufen ist, oder?

    gratuliere zu den 2 "bonus" wochen :) normal wirds immer mit tatsächlichem geburtstag gerechnet. aber die machen das immer individuell wie es ihnen einfällt.

    ja du kannst bezug ab geburt ankreuzen, weils eh erst nach ablauf des wochengeldbezugs ausgezahlt wird
  • Ich bekomms auch nur bis zum 1. Geburtstag (hab das kürzeste Pauschalmodell) obwohl die 8 Wochen Wochengeld abgezogen wurden. Dh insgesamt 10 Monate KBG.
  • hanniban schrieb: »
    Ich bekomms auch nur bis zum 1. Geburtstag (hab das kürzeste Pauschalmodell) obwohl die 8 Wochen Wochengeld abgezogen wurden. Dh insgesamt 10 Monate KBG.

    ja das ist so! Man bekommt das KBG nicht 12 Monate sondern BIS zum 12. Lebensmonat. Also 1. Geburtstag. Ist eh besser, weil das Wochengeld ja viel höher als das KBG ist :)

  • dorlidorli

    2,791

    bearbeitet 6. 03. 2017, 14:05
    Danke für eure Antworten.
    Ach, ich werde einfach persönlich hingehen, und es dann dort ausfüllen. Ist mir zu kompliziert.
    @Löwin Ich versteh es auch nicht. Habe von der Versicherung eine Mitteilung bekommen, dass ich bis 23.3. im Mutterschutz bin. Soll mir recht sein.
    Dass ich mit dem einkommensabhängigen KBG Modell nur bis zum 1. Geburtstag Geld bekomme weiß ich breits. Danke.
  • hat eigentlich schon jemand familienbeihilfe? nein oder?
  • Michi3456Michi3456

    2,370

    bearbeitet 6. 03. 2017, 14:55
    @dorli Du bekommst das Wochengeld nur 12 Wochen nach der Geburt. Davor sinds 8 Wochen. Wenn das Baby aber früher kommt, dann wird diese Zeit hinten angehängt. Im Endeffekt verlierst du da kein Wochengeld wenn das Kind früher auf die Welt kommt
    isabella79dorli
  • @Löwin - @dorli bekommt keine "bonuswochen" sondern ganz normal die ihr zustehenden Wochen: nach der Geburt 12 Wochen Wochengeld wegen Kaiserschnitt + die 17 Tage, die ihr Baby früher geholt wurde!

    Wenn ein Baby VOR dem ET zur Welt kommt werden die tage um die die 8 Wochen Mutterschutz VOR der Geburt verkürzt wurde an die 8 (oder12) Wochen NACH der Geburt drangehängt!
    Jen84dorli
  • @isabella79 Jetzt waren wir zugleich :D
  • sorry, aber das gilt vielleicht für "normal" zu früh gekommene Kinder....
    Für extrem Frühchen gilt das nicht!!!
    Ich hab durch die Finger gschaut, ich hatte 3 monate wegen KS und Zwillingsgeburt Wochengeld, danach KBG.

    NIX wird angehängt! Ich war allerdings im vorzeitigen Mutterschutz auch...... Aber wurscht... den hätte ich ja auch länger gehabt, wenn die Kinder länger ausgehalten hätten...

    Warum, nur "normal" Geburten da begünstigt werden, weiß ich nicht!!
  • daher meine Aussage: gratuliere zu den 2 Bonus wochen
  • Die Dauer des Mutterschutz NACH der Geburt wird auf höchstens16 Wochen verlängert- steht äußerst genau auf help.gv.at.
    Wenn du nach der Geburt nicht die volle, dir zustehenden Bezugsdauer erhalten hast, hättest du bei der GKK nachfragen müssen - Fehler können überall passieren.
    @dorli hat jedenfalls keinen "Bonus" bekommen, sondern nur, was ihr zusteht.
  • ich hab 13 Wochen bekommen, von Datum auf Datum genau 3 Monate....
    Und glaub mir, ich hatte anderes zu tun, als mich über die Fehler im System zu ärgern...die ich nicht mal als Fehler erkannt habe......

    Und ich kenn genug, die ebenso keine 16 Wochen danach bekommen haben. Ich kenn viele, wo es individuell angepasst wurde, und es keine pauschal geltende Regelung gab!
  • @isabella79 ach deshalb rechnens ab dem 11.3. Alles klar hatte drauf ganz vergessen ;-) haett mich ja gewundert wenns ne luecke gaebe um 1 Woche *lach*
  • ich kann mir nicht vorstellen, dass das eine individuelle einzelfallentscheidung ist/war. das ist ganz genau geregelt.
    tristan ist 10 tage vor et gekommen und diese 10 tage wurden beim ks-wochengeldbezug drangehängt.
    TiinkerBell
  • da hat @_kathrin_ vollkommen recht das is genau geregelt wie viel hinten angehängt wird
    TiinkerBell
  • so und jetzt bekam ich die info, wenn du im vorzeitigen mutterschutz bist, bekommst gar nix angehängt.
  • _Kathrin__Kathrin_

    4,125

    bearbeitet 6. 03. 2017, 16:33
    ich kann es mir so erklären, dass du im vorzeitigen muschu ohnehin früher wogeld bekommen hast - sprich länger als 16 wo. aber dazu gibts garantiert eine verordnung - das ist ganz sicher keine einzelfallentscheidung sondern gesetzlich festgelegt.

    wenn du in den "normalen" muschu gehst stehen dir 8 bzw 12 wo + die tage vor et zu.
  • mir gings nur um die pauschalierte Aussage: dass was das Kind zu früh kommt wird hinten dran gehängt....
    Das stimmt eben so nicht pauschal!
  • zusammengefasst:

    Mutterschutz bei normalgeburt mit Einling: 8 Wochen nach der Geburt
    Mutterschutz bei KS/Mehrlingen: 12 Wochen nach der Geburt

    Frühgeburt wirkt sich nur dann verlängernd bis maximal 16 Wochen nach der Geburt aus, wenn man NICHT im vorzeitigen Mutterschutz war.

    Bei vorzeitigem Mutterschutz ist die Frühgeburtsdauer uninteressant und es gelten die normalen 8/12 Wochen
  • hannibanhanniban

    790

    bearbeitet 6. 03. 2017, 18:43
    Wie kommst du auf diese 16 Wochen nach der Geburt? Es sind insgesamt 16 Wochen, für gewöhnlich 8 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt. Um die Tage, die ein Baby früher zur Welt kommt, fällt man aber nicht um sondern die werden dann eben nach der Geburt konsumiert (also zB. 7 Wochen vor Geburt, 9 Wochen nach Geburt). Bei Kaiserschnitt und Frühgeburt (vor 38. Ssw) gibt es nach der Geburt 12 Wochen, macht insgesamt 20 Wochen vor/nach der Geburt.
  • help gv.at:
    Wird die Schutzfrist (und damit die Wochengeldauszahlung) vor der Geburt verkürzt, verlängert sich grundsätzlich die Schutzfrist (und damit auch die Wochengeldauszahlung) nach der Geburt entsprechend, höchstens aber auf 16 Wochen.
  • ich hab NUR die Zeit NACH der Geburt aufgelistet oben!
  • hanniban schrieb: »
    Wie kommst du auf diese 16 Wochen nach der Geburt? Es sind insgesamt 16 Wochen, für gewöhnlich 8 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt. Um die Tage, die ein Baby früher zur Welt kommt, fällt man aber nicht um sondern die werden dann eben nach der Geburt konsumiert (also zB. 7 Wochen vor Geburt, 9 Wochen nach Geburt). Bei Kaiserschnitt und Frühgeburt (vor 38. Ssw) gibt es nach der Geburt 12 Wochen, macht insgesamt 20 Wochen vor/nach der Geburt.

    siehe meine Erklärung oben....
    8 wochen vorher und bis zu 16 wochen nachher. kommt eben auf die umstände drauf an.
    KS/Frühgeburt/Mehrlinge und ob vorzeitiger Mutterschutz konsumiert wurde oder nicht.
  • Glaubt ihr ist morgen irgendwas von beidem drauf? 😬 brauch Kohle 😩😂
    cora86
  • Familienbeihilfe ist möglich. KBG sicher noch nicht
  • Ich hoffe auch auf fbh... bin fett im Minus nach den ganzen abbuchern :(
  • daarmadaarma

    3,794

    bearbeitet 6. 03. 2017, 19:46
    Löwin schrieb: »
    mir gings nur um die pauschalierte Aussage: dass was das Kind zu früh kommt wird hinten dran gehängt....
    Das stimmt eben so nicht pauschal!

    Da hat @Löwin vollkommen recht. Ich war genau 4 Tage in (nicht! frühzeitigem) Mutterschutz, als meine "Frühgeburt" kam, bin also um die Mutterschutzwochen vor Geburt fast komplett umgefallen und nach Geburt hatte ich halt nur den Kaiserschnitt"aufschlag" von 2 Wochen. Aber dafür einen Krankenhaus-Selbstbehalt für die Neo von nem knappen Tausender. Zu einer "normalen" also knappen Frühgeburt kann man finanziell gesehen tatsächlich nur gratulieren - wobei ich das natürlich auch niemandem wünsche.
  • Wieviele Wochen habt ihr dann insgesamt alles zusammen Wochengeld bezogen?
  • @daarma der ks Zuschlag ist 4 Wochen. Und warum das "gratulieren"? Die kriegen ja nur die Tage dazu die sie bei einer ET Geburt sowieso hätten?
    Ich hatte "die beste" Variante. Über Termin gegangen und dann KS. Hätte aber trotzdem lieber auf das extra Geld verzichtet und normal entbunden.
  • 20 Wochen ... nicht ganz 5 vor der Geburt und nachher in Rest + 12 Wochen weil Frühgeburt
  • Das ist eh das Maximum, da versteh ich dann nicht, was dran unfair ist...
    yve412
  • itchify schrieb: »
    @daarma der ks Zuschlag ist 4 Wochen. Und warum das "gratulieren"? Die kriegen ja nur die Tage dazu die sie bei einer ET Geburt sowieso hätten?
    Ich hatte "die beste" Variante. Über Termin gegangen und dann KS. Hätte aber trotzdem lieber auf das extra Geld verzichtet und normal entbunden.

    Dann waren's vier Wochen. Sorry. Und eh scho wurscht. In der Gesamtbetrachtung war's halt ne ganze Stange weniger Geld, da beim Wochengeld das zuvor bezogene Gehalt eine wohltuende Rolle spielt, was ja beim gedeckelten KBG dann nicht mehr so ist. Gott sei Dank gibt's das alles überhaupt in Österreich. "Gratuliere" @itchify war weiter oben Thema - und auch dort nicht abschätzig gemeint. Ganz im Gegenteil. Ich habe mich damals (kurz) furchtbar geärgert, aber ließ sich eh nicht ändern. Ich wollte mit meinem Post nur den Beitrag von @Löwin mit einem weiteren Beispiel untermauern. Als Extremfrühchen-Mama - gibt ja auch ärgere Schicksale - schaust nämlich finanziell gesehen im Vergleich zum Termingeborenen ziemlich durch die Finger. Allerdings hat man da eh andere Sorgen.
    Löwin
  • hanniban schrieb: »
    Das ist eh das Maximum, da versteh ich dann nicht, was dran unfair ist...

    kann man wahrscheinlich nicht nachvollziehen, wenn man nicht selbst in der situation ist.....

    fakt ist: mein Geld ist zu Ende, wenn mein Kind am Papier 1 Jahr alt ist.... im Mai.... obwohl es eigentlich erst im September 1 Jahr alt hätte werden sollen.....

    Hätte ich die Chance gehabt, später zu entbinden, hätte ich viel länger den vorzeitigen Mutterschutz in Anspruch nehmen können. Sprich bei zb nur 2 Wochen Geburt vor Termin, hätte ich ja viel länger vorher das Wochengeld bekommen und hinterher die 12 Wochen wegen KS und Mehrlingsgeburt. Demnach "fehlt" die Zeit schon, die die Kinder viel zu früh zur Welt kommen mussten.
  • Naja, aber unfair... ich mein, andere gehen auch nicht früher in den Mutterschutz und bekommen auch nicht mehr Geld, finde das etwas komisch. Ich denke, du hast ähnlich viel Wochengeld bekommen, wie die meisten hier und für so Fälle wie eine Frühgeburt gibt's ja dann eh mehr Geld hinten nach. Dass extrem frühe Frühgeburten da nicht noch extra berücksichtigt werden mag eine Lücke sein, ist aber noch lange nicht unfair...
    yve412
  • Lass einfach gut sein.... ist glaub ich besser für alle...

    btw kann ich mich nicht erinnern, dass ich jemals die worte "unfair" in diesem zusammenhang geschrieben habe....

    Glaub mir, aus Spaß ging ich nicht in den frühen Mutterschutz und aus Spaß bekam ich nicht in der 25. Woche meine Kinder.....wovon nur mehr eins lebt....

    So wie du das hinstellst..... Als ob wir uns das Leben schön machen wollen, und das meiste vom Staat rauskratzen wollen.... das ich nicht lach...
    daarmatalulastsusearti000suusigreendaykaribu
  • Nix von beidem da 😣
  • Nicole_ schrieb: »
    Nix von beidem da 😣

    Schau mittags nochmal rein, oft wirds erst im Lauf des Vormittags gebucht
  • dorlidorli

    2,791

    bearbeitet 7. 03. 2017, 08:34
    Ich finde die Zahlungen fürs Wochengeld und KBG sind schon ok so wie es geregelt ist.
    Was ich nicht ok finde, ist dass die Intensivaufenthalte der Neugeborenen nicht übernommen oder zum Teil übernommen werden. Mein kleiner war nur 8 Tage auf der Neo Intensiv. Da ist nicht viel zusammen gekommen, dass war kein Problem. Aber was mach andere mit wochenlangem Aufenthalt zahlen müssen... Das muss man erst mal haben um ausgeben zu können.
  • dorli schrieb: »
    Ich finde die Zahlungen fürs Wochengeld und KBG sind schon ok so wie es geregelt ist.
    Was ich nicht ok finde, ist dass die Intensivaufenthalte der Neugeborenen nicht übernommen oder zum Teil übernommen werden. Mein kleiner war nur 8 Tage auf der Neo Intensiv. Da ist nicht viel zusammen gekommen, dass war kein Problem. Aber was mach andere mit wochenlangem Aufenthalt zahlen müssen... Das muss man erst mal haben um ausgeben zu können.

    2017 zählt man nichts mehr
    Davor waren 28 oder 29 Tage zu bezahlen, der Rest von der gkk übernommen... Wir waren 16 Wochen im Spital!
    Und manche haben kib Versicherung die zahlen angeblich alles, hatten wir nicht
  • Mein Großer war auch auf der Neo, das war 2013. Ich musste nichts bezahlen. Vielleicht übernimmt sowas die BVA aber Rechnung hab uch keine bekommen.
  • mim geld wirds glaub ich heut nix mehr
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