Neues Kindergeldkonto 2017

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Kommentare

  • @miss87 Nein, ich arbeite in FL und lebe in AT. Beim KGB ist dann AT mit drin. Obs ea KBG wird ist offen. Hab nun auch festgestellt, dass ich da noch Fragen wegen Zuverdienst habe. Dazu aber ein ander Thread: https://babyforum.at/discussion/14871/zuverdienst-bei-kbg#latest
  • Kann mir wer sagen ob ich nach den neuen Richtlinien Anspruch auf Wochengeld habe und wenn ja, wie das berechnet wird? Ich habe im September ET. Mein Großer ist dann 18 Monate. Jetzt bin ich in Karenz (hatte das Modell 20+4 gewählt). Vielen Dank!
  • Liebe mädels! Könnt ihr mir bitte helfen??
    Mein erster Sohn kam im august 15 zur welt, nr. 2 kommt im September 17! Ich beziehe noch bis juni kindergeld ( hatte20+4) gewählt, und arbeite seit november wieder. Erst 2 monate Vollzeit und jetzt mit 10 h in der woche.

    Habe ich anspruch auf wochengeld, und wie wird dieses berechnet? Danke und lg
  • Hab ich gerade gefunden. Wenn sie da wirklich eine Übergangslösung schaffen würden, das wäre echt toll. Super wäre es wenn diese Lösung dann für alle möglich ist, die sich derzeit in Karenz befinden und noch nicht schwanger sind, aber es vorhaben vor dem 2. Geburtstag noch ein Kind zu bekommen.

    http://derstandard.at/2000053822368/Kuerzung-von-Wochengeld-sorgt-fuer-Unmut?ref=article
  • Also ich sehe da auch nichts was besser sein solle als beim alten.
    Es soll Väter schmackhaft machen in Karenz zu gehen, jedoch welche Familie kann sich das wirklich leisten das bessere Gehalt auf zu geben? Außerdem hat der Vater keinen Kündigungsschutz, sprich Wer traut sich das heute noch? Und die 700 Euro Bonus.... ja man bedenke Mann wird einen Monat von seinem Arbeitsplatz abgemeldet und danach wieder angemeldet. Das ist ja noch riskanter den Job zu verlieren.
    Keine Ahnung was für viele da so toll ist? Habt ihr so viel Geld?
    Und nein mehr Geld ist es nicht, nur weniger Monate. Mit schön ausgeschmückten Worten kann man das ja anders verkaufen, jedoch in Wirklichkeit.....
    Was ist mit Alleinerziehenden ? Die Zahlen nur drauf, bekommen weniger und dürfen weniger bei ihrem Kind bleiben?
    Also wo ist die Fairness das ich Eltern die Geld haben die sich das leisten können einen Bonus gebe und die es brauchen nichts?
    Erklärt mir das mal!
  • Ich find es ungerecht, dass Familien wo sich die Eltern die Karenz teilen, bevorzugt werden! Klar, es sollten mehr Männer bei den Kindern bleiben, aber das geht nicht in vielen Familien!
    Bei uns wäre das eine monatlich Geldeinbuße von rund 600€! Das könnten wir uns nicht leisten.
    Und was ist mit den Alleinerziehenden? Die können die Karenz auch eher schwer teilen...

    Anstatt dass sich unsere werten Politiker um wichtigere Sachen kümmern, machens da wieder irgendeinen Schmarrn.
    xstrizixViolinetta
  • Was ich mich immer wieder frage.. wir leben doch in einer Demokratie- warum darf das Volk bzw vor allem die Familien bei so wichtigen Entscheidungen nicht mitreden? Solche Gesetze und Änderungen werden eh nur von jenen beschlossen, die Null Ahnung haben, wie es Normalbürgern und speziell Müttern und Vätern in Karenz dabei geht.
    Jacky92TiinkerBellAngie_1984wuhselwuh
  • Alleinerziehende sind doch immer am Arsch.
  • Ich find es müsste auch berücksichtigt werden, dass nicht jeder Vater in Karenz gehen kann (vom Arbeitgeber aus). Klar gibt einen Kündigungsschutz, aber dann wird man halt wegen irgendwas anderem entlassen... Und außerdem gibt's ja viele Mütter, die voll stillen, da tun sich die Männer halt auch schwer, das zu ersetzen. Und immer abpumpen is halt auch ned die einfachste Lösung...
    Jacky92
  • Betrifft auch Männer, die selbstständig sind. Die haben auch nur am Papier was davon...
    Nasty
  • Weis jemand von euch, ob bei dem neuen Kindergeldkonto bei wochengeldbezug, das Kbg aliquot gekürzt wird für die bezugsdauer vom wochengeld?

    Danke für eure antworten!
  • Während man Wochengeld bekommt, ruht das KBG, sprich man bekommt nicht beides gleichzeitig. @moni1986
    moni1986
  • Meine Lieben, könnt ihr uns bitte helfen? Wir haben gerade in der Runde über Kind Nr.2 gesprochen.

    Ich zB habe bis Ende Jänner das eKBG bezogen, bin jetzt noch bis Ende Jänner 18 in Karenz.
    Wenn ich nun erneut das eKBG für Kind Nr.2 möchte, muss ich davor arbeiten gehen, wenn ja wie lange? Vollzeit oder Teilzeit? & Wie sieht es mit dem Wochengeld aus?

    Hab mir die letzten Beiträge durchgelesen, aber ich blicke einfach nicht mehr durch ... Da war beim alten Modell um so vieles leichter.
    Danke
  • Also für mich ist das neue Modell ein extremer finanzieller Verlust im Vergleich des alten Modells! Ich habe beim 1.Kind (25.03.2016) das eaKbg genommen und mit Arbeitgeber 2 Jahre Karenz vereinbart, am 25.08.2017 kommt Baby NR. 2 und ich bekomme weder Wochengeld und kann auch nicht mehr das eaKbg nehmen! Ich verliere tausende von Euros 😡 wobei mich die GKK-Angestellte vor meiner 2.SS falsch informierte und mir gesagt hat ich kann das eaKbg nehmen!

    Und jede Familie weiß das ca 7000 Euro in 2 Jahren ein extremer Verlust ist! Aber naja als Mama wird man eben bestraft!

    Muss noch dazu sagen das ich vor meiner 1.SS immer gearbeitet habe!!!
    incredibilesdinkelkorn
  • @SunshineGirl Für Wochengeld musst du 3 Monate vor Beginn MutterSchutz arbeiten. Du kannst Vollzeit oder Teilzeit das ist dafür egal. Es wird halt von diesem Verdienst Wochengeld und Kindergeld berechnet. Beim EaKBG musst du mind. 6 Monate ohne längere Unterbrechungen beschäftigt sein. Dazu zählt aber auch die Arbeitsrechtliche Karenz. Wenn du direkt nach Jänner 2018 mind. 3 Monate arbeitest dann bekommst beides.EaKBG zahlt sich nur aus wenn du in der Zeit vor Mutterschutz mehr als 1400 brutto verdient hast.
    SunshineGirl
  • Michi3456Michi3456

    2,370

    bearbeitet 17. 03. 2017, 16:00
    War gestern bei einem Vortrag der AK. Da haben wir eine Broschüre mitbekommen. Anbei die Infos zum EaKBG @SunshineGirl
    SunshineGirl
  • Danke für die Info @Michi3456

    Ich könnte aber nicht von Karenz in Mutterschutz bzw von Karenz in Karenz gehen und das eKBG beantragen?
    Habe im Jahr vor der 2.Geburt dann KEIN Geld bekommen = somit kein Wochengeld = somit auch kein eKBG? Verstehe ich das das richtig?

    Könnte nur von Karenzende an 3 Monate arbeiten, Mutterschutz & dann gibts Wochengeld + eKBG.
    _Kathrin_
  • Also reichen 3 Monate arbeiten für den Bezug von beidem, wenn man noch in arbeitsrechtlicher Karenz war davor?
  • und noch ne frage ;) muss man da Arbeiten oder gilt da die Konsumation vom Urlaub auch?
  • So ich hab mir jetzt überlegt das ich wenn ich zwischenzeitlich arbeiten gehe mit 8 Wochen ausgedient hätte ( Abzug Urlaub 25 Tage und 40 Überstunden). Kann man die vereinbarte Karenzzeit kürzen?
    Finde nicht wirklich was dazu 😓 weiß das jemand von euch?

    DANKE 😘
  • Und noch was: wie siehts aus wenn man dann in den vorzeitigen Mutterschutz geht? Bekommt man dann Wichengeld oder nicht?
    Finde das neue System echt bescheiden und undurchsichtig 😡😩
  • @SunshineGirl Ja genau so habs ich auch verstanden.
    @fairyfay Ja reicht aus wenn du nahtlos wieder zu arbeiten beginnst.
    @dinkelkorn Ja du kannst Urlaub auch konsumieren. Du musst nur einen Bezug haben dh Geld von da Firma bekommen
    @tamara1987 Da gilt das gleiche wie vorm normalen Mutterschutz. 3 Monate Bezug davor und in diesen drei Monaten darfst nicht mehr als 14 Tage im Krankenstand gewesen sein. Ja du kannst sie verkürzen. Du musst es aber mind. 3 Monate davor deinem Arbeitgeber Bescheid geben
    dinkelkorn
  • Mittlerweile gibt es eine Petition, die sich für eine Übergangslösung von bereits Betroffenen bemüht! Also Frauen, die nach dem ersten Kind in Karenz geblieben sind und das zweite bereits erwarten. vielleicht ganz interessant für einige...

    https://www.change.org/p/mag-judith-schwentner-übergangslösung-für-das-neue-einkommensabhängige-kinderbetreuungsgeld
  • Find ich gut das die Frauen in die Öffentlichkeit gehen damit. Hm ich hoff das die ÜbergangsLösung länger gilt für jene die erst vor kurzem in der Karenz vom ersten Kind sind und damit gerechnet haben fürs zweite auch wieder das eabgk zu nehmen. Ich habe meine Karenz für zwei Jahre beantragt. Wenn ich das vorher gewusst hätte, hätte ich vornherein nur 1 Jahr beantragt...
  • @michi3456 Mal schauen, ob es was bringt! Ich konnte nirgends genau herauslesen, bis wann die Übergangslösung gelten soll.
  • Hat schon jemand bei der Volksanwaltschaft nachgefragt was die dazu sagen? Die sind ja für Verwaltungszeug zuständig oder?
  • Also ich habe heute mit meinem Arbeitgeber schon gesprochen und ich werde vermutlich jetzt 3 Monate bis zum Mutterschutz arbeiten gehen und die Karenzzeit eben verkürzen 😕 Verbrauch dabei meinem ganzen Urlaub und Überstunden (25 Urlaubstage und 40 ÜStd) ! Naja finds nicht toll das ich das jetzt machen muss aber hilft nix das ist einfach Zuviel Geld was mir sonst flöten geht 😤

    Ist ja ne sauerei das ganze 😡😡😡
  • @angie84 wirst du auch noch mal Mama? ❤
  • Hallo an alle, eine Frage betreffend des eKBgG. Ich bin seit der 7 SSW im Krankenstand bis zur 15, und danach in vorzeitigen Mutterschutz. Habe ich dann Anspruch auf das eKBG oder nicht weil die entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber geht ja nur für 6 Wochen!
  • @Claire1985 Du darfst nicht mehr wie glaub ich 14 Tage von der GKK Geld bekommen. Sonst informier dich bei der ArbeiterKammer
  • @tamara1987 Ja <3 ET 22.9.<br> Mich betrifft es aber zum Glück nicht, weil ich die pauschale Variante beziehe. Hoffe ich jetzt mal, muss noch auf der KK nachfragen.
  • @angie84 herzlichen Glückwunsch ❤ freut mich für euch 🤗😘
    Angie84
  • DelaliDelali

    5,039

    bearbeitet 22. 03. 2017, 07:48
    @tamara1987 wann hast du denn Termin? Muss man nicht 3 Monate vorab bekannt geben, wenn man verkürzen möchte?! Ich überlege das auch so zu machen, aber ich darf schwanger nicht arbeiten. Müsste freigestellt werden vom Arbeitsinspektor. Nur sie nehmen mich ja nie zurück, wenn ich angebe, dass so machen zu wollen. Müsste vorgeben zurück zu kommen und dann bin ich ups schwanger. Nur müssen sie mich dann so nehmen oder sagen sie dann ja Pech dann zurück in die Karenz?
    Muss mich da genau erkundigen. Uns entgehen so viele tausende Euro :(
  • Hab mir das jetzt auch alles durchgelesen und muss sagen das alte System war besser bzw. ist jetzt beim neuen keine Verbesserung zu finden....
  • Ich muss jetzt ganz blöd fragen... Bei den pauschalen Varianten bekommt man monatlich aber jetzt nicht mehr wie vorher?
    Zb. bei 30+6 gabs bisher ~450 Euro für eben 30 Monate. Jetzt sinds dann ja nur mehr 28 Monate - sprich gehen mir 2 Monate und somit auch ca. 900 Euro ab?! :thinking_face: oder wird die monatliche Summe angepasst?
  • Michi3456Michi3456

    2,370

    bearbeitet 22. 03. 2017, 09:25
    @1und1istgleich4 Insgesamt bekommst du 12.366,20 EUR wenn du alleine in Karenz gehst. Dieser Betrag wird dann durch die Tage geteilt die du daheim bleiben möchtest. max. sinds 33,88/Tag (ca. 1.016,40/Monat) und min. 14,53/Tag (ca. 435,90/Monat).

    Hier kannst dir ausrechnen wie viel du dann im Endeffekt mit deiner Bezugsdauer bekommst.
    http://www.bmfj.gv.at/dam/bmfj/KBG-Rechner/index.html#willkommen
    1und1istgleich4
  • @Delali am 25. August ist ET! Einseitig Karenz kürzen geht sowieso nicht nur EINVERNEHMLICH mit dem Arbeitgeber! Meiner ist so nett und macht das für mich, ich hab ihm einfach die Situation erklärt und er hat es völlig verstanden ☺ Hätte ich im Vorhinein ja nie gedacht das die das machen aber GSD kommen Sie mir da so entgegen 😇
    SunshineGirl
  • Danke @Michi3456 habs mir schon ausgerechnet! ;)
  • Angie84 schrieb: »
    Hat schon jemand bei der Volksanwaltschaft nachgefragt was die dazu sagen? Die sind ja für Verwaltungszeug zuständig oder?

    Ich habe heute Beschwerde eingereicht und meinen Fall geschildert! Halte euch am Laufenden!
    Michi3456
  • Freut mich zu hören. Auch wir werden mit unserem Fall sicher zu einem Anwalt gehen. Ich hoffe, dass dies auch möglichst viele andere betroffene Familien machen.
  • Wer wird diese Anwälte zahlen? Ich hätt keine Rechtsschutz.
  • @Monsta darf ich fragen wie und wo du diese Beschwerde eingereicht hast? Ich möchte mich auch gerne wehren und alles tun doch noch das Geld zu bekommen, da es einfach ein Desaster ist finanziell und man ja nicht mehr ändern kann, wenn man schon schwanger ist.
  • ich kann euch meinen "Ermittlungsstand" mitteilen: die AK hat mir sowohl in der Bezirksstelle, als auch in der Landesstelle bestätigt, dass man nicht glücklich mit diesem Gesetz ist. Es gab dazu wohl auch eine Stellungnahme, dennoch: es ist leider so, dass man nicht erwartet, dass sich daran noch etwas ändert, also keine Übergangslösung.
    Monsta
  • ahso, fast vergessen: der Arbeitsrechtler in der Bezirksstelle meinte, er wundere sich etwas, dass es keinen Aufschrei gibt. Abgesehen von einem aktuellen Standard-Artikel eben. meine persönliche interpretation war, dass es sich ja eben bei den betroffenen oft um besserverdiener handelt, die den "verlust" halt dann wortlos in kauf nehmen. somit: raus an die öffentlichkeit, vielleicht können wir ja doch noch was bewirken!
  • @lama man merkt auch bei den Kommentaren im Standard dass da wenig Solidarität ist. Ein Kind ist halt Verzicht, da steckt man gern zurück und die mit Pauschalvarianten bekommen auch nicht so viel usw.

    Es könnte noch mehr Kürzungen geben:
    https://mobil.derstandard.at/2000054584487/Studie-70-Millionen-Euro-bei-Familien-sparen
    moni1986
  • Wahnsinn... wenn ich solche "überlegungen" lese, bei arbeitslosen schwangeren sparen... da bleibt mir die spucke weg... zum schämen

    Danke für den link...@itchify...

  • Also ich würde es befürworten wenn das Wochengeld bei Arbeitslosen gekürzt wird. Da bekommt ja ein Arbeitsloser mehr als jemand der seine 40 Stunden arbeiten geht. Bei Arbeitslosen beträgt das Wochengeld 180% und bei denen die hackeln nur 117%!
    Es soll ja auch dazu dienen den DienstAusfall zu entschädigen wobei die Arbeitslosen ja in diesem Sinne keinen haben...

    Ist meine Meinung dazu. Ich Arbeit jetzt schon 8 Jahre und war noch nie arbeitslos. Bin die ersten Jahre für 900 Euro (40 Stunden) arbeiten gegangen. Mancher Arbeitsloser bekommt da mehr, das find ich nicht korrekt.
    suseclaudschgiSunshineGirlincredibiles
  • @Michi3456 ich hab auch immer gearbeitet aber Arbeitslose kriegen ja eh nur die, die davor gearbeitet haben und nur relativ kurz. Das ist soweit ich weiß 55% vom letzten Gehalt, so gesehen sind 180% davon eh weniger als die arbeitenden. Aber ja für mich klang es auch erst mal komisch.
  • ifmamkl89ifmamkl89

    4,448

    bearbeitet 22. 03. 2017, 23:30
    Alle über einen Kamm zu scheren find ich nicht korrekt von dir @Michi3456. So wie @itchify sagt, kann man nicht Birnen und Äpfel vergleichen.
    Ich bin zum ersten Mal arbeitslos, habe genauso jahrelang gearbeitet, wurde kürzlich in der Probezeit (Vollzeit) gekündigt und war aber schon ss (ohne es zu wissen). Rund 7 Monate ist man ss bis man in den MuSchu kommt, und wie lange habe ich Anspruch auf ALG? 6 Monate. Mir fehlen also mehrere Tage ohne die ich kein Wochengeld bekomme.

    Und übrigens, ich war im letzten Jahr Teilzeit (nach nur 1 Jahr Karenz) angestellt. Davon berechnet sich mein ach so hohes ALG. Würde ich die 180% Wochengeld bekommen, hätte ich noch immer weniger als wenn man mich in der Vollzeitstelle nicht gekündigt hätte. Soviel zu (Un)Gerechtigkeit.
    Ina88
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