Neues Kindergeldkonto 2017

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Kommentare

  • Oh das wusste ich nicht das man nur 6 Monate Arbeitslose bekommt. Schaue anscheinend zuviel deutsches Fernsehen weil da gibt's genug Langzeit Arbeitslose die gleich viel verdienen als wie wenns arbeiten würden. Ja das ist dann nicht fein wenn man vorher e lang gearbeitet hat und dann ungewollt arbeitslos wird.
  • Es gäbe zwar danach die Notstandhilfe, aber da dürfte der Ehepartner fast nichts verdienen weil man die sonst nicht bekommt.
    Ich wär allemal lieber beschäftigt als arbeitslos zu sein. Mich hat mal der Schlag getroffen als mir bewusst wurde, mit welchen finanziellen Einbußen ich nun leben darf. Daher wollt ich nur aufzeigen, dass es gar nicht so rosig ist wie man es sich ausmalt.
  • Möchte nur erwähnen, dass mich die neue gesetzesänderung mit voller Härte trifft (so wie ich das gelesen haben, genau der gleiche fall wie bei dir @Michi3456 ... also sehr viele tausende euros die wir dadurch verlieren oder halt buggelen zwischen den kindern mit 100%... aber bitte nicht falsch verstehen michi3456) ... mich schockiert einfach was sich unsere "familienministerin" einfallen lassen würde um das budgetloch zu stopfen ... sorry, sie beauftragt ein Institut (möchte gar nicht wissen, was das kostet) um herauszufinden wo es sich am besten sparen lässt... bei einkommensschwachen familien, den zuschuss streichen ...

    Ich sags ganz ehrlich gsd benötigen wir (ich und mein mann)diesen zuschuss nicht...
    Aber leider kann mann das aufgrund der schnelllebigkeit bzw unsicherheit im arbeitsmarkt nicht für jahre im vorraus in stein meiseln...
    Sorry, bei dem thema werd ich jetzt echt emotional (seh das zu einseitig, muss mich vl mal in die lage unserer Ministerin versetzen, damit ich nicht so einseitig bin), aber bei den schwächsten sparen... da hörts auf bei mir...

    ... das mit dem wegfall der günstigkeitsrechnung hat die regerung auch ewig verschwiegen bzw unter verschluss gehalten... ich habe zum ersten mal ich glaube im oktober 2016 auf der ak hp davon gelesen... gesetzesbeschluss war am 1.6.2016 ??!! ... unsere ministerin spielt nicht gerne mit offenen karten ... daher wird da noch mehr kommen in zukunft ... meine meinung
  • @moni1986 was für ein Wegfall der Günstigkeitsrechnung?
  • Ich finde es nicht korrekt, wenn ich immer arbeiten war, dass ich beim 2. Kind kein Wochengeld bekommen soll - Arbeitslose der wohl - und viel schlimmeres kein eKGB. Wie soll eine Folie mit den 2 Kids mit mehr als die Hälfte weniger leben als jetzt?
    Man zahlt ketzlcih auch Steuern und solche Leistungen vorab ein. Und für mich das Wichtigste und Ausschlaggebendste man kann es nicht ohne Vorankündigung von heute auf morgen ändern, ohne dass Familien eine Chance haben sich darauf einzustellen.
    Weiß man es vorab, ist es auch ein wenig anders.
    Monsta
  • @Annie Beim EaKBG. Früher wurden die letzten drei Jahre zur Berechnung des Tagessatzes herangezogen und jetzt das letzte Jahr vor Geburt wo in den Meisten Fällen nur Kindergeld bezogen wird und somit das EaKBG beim 2.Kind nicht mehr möglich ist.
  • @Annie
    Vor gesetzesänderung wurde bis zu drei jahre zurückgeschaut, war da ein jahr ohne kbg bezug konnte dies zur berechnung des eakgb herangezogen werden, ...
  • @Michi3456 @moni1986 Ah, ok. Betrifft mich noch nicht. Brüte erst am ersten Kind, versteh aber was das Problem ist. Bei mir ist noch nicht mal sicher ob ich überhaupt das eaKBG kriege, aber das hat nix mit der Gesetzesänderung zu tun. Ich bin Grenzgängerin.
  • Hallo alle zusammen! Vielleicht kann mir von euch jemand einpaar Fragen beantworten.
    Kurz zu den Eckdaten: Ich erwarte am 09.09.2017 mein zweites Kind. Habe vor beim Kindergeldkonto 365 Tage zu nehmen. Die Arbeitsrechtliche Karenz möchte ich jedoch bis 18 oder 20 Monate vereinbaren und danach 20 Stunden in Elternteilzeit arbeiten.
    Ich spiele aber mit den Gedanke nach dem Karenzjahr einpaar Stunden (eventuell 5 oder 6) in der Woche zu arbeiten. Nur weiß ich das jetzt noch nicht da ich zum jetztigen Zeitpunkt noch nicht sagen kann ob ich für das kleine Zwergi dann jemandem zum Aufpassen habe, denn in die Krippe möchte ich es mit 1 Jahr noch nicht geben.
    1. Wenn ich jetzt die 20 Monate vereinbare und ich dann aber wirklich nach 1 Jahr einpaar Stunden arbeiten möchte muss ich da die Karenzzeit verkürzen?
    2. Und wenn ich es verkürze bin ich ja nicht mehr in Karenz aber Elternteilzeit kann ich ja mit 5 oder 6 Stunden auch nicht gehen da ich dazu ja mindestens 12 brauche.
    3. Heißt das für mich ich bin nur Geringfügig angestellt?
    4. Und kann ich dann zu einem späteren Zeitpunkt wenn ich meine Stunden erhöhe auch noch in Elternteilzeit gehen, oder geht das nur wenn man es direkt nach der Karenz macht?

    Hoffe jemand blickt sich da durch und kann mir helfen. Habe diesbezüglich nämlich Null Ahnung?

    Vielen Dank!
  • @xstrizix Du musst ja noch nicht gleich die volle Karenzdauer bekannt geben. du könntest ein Jahr angeben und dann verlängern.

    auf der Homepage der Arbeiterkammer finden sich zu deinen Fragen einige Imfos https://www.arbeiterkammer.at/beratung/berufundfamilie/karenz/index.html
  • Frage bitte
    Weiß jemand wie viele Tage man arbeiten muss, um Anrecht auf Wochengeld zu haben???
  • @Delali grundsätzlich reicht der Tag vor Antritt des Muschu
    aber: wenn du davor keine Bezüge hattest, fällt das Wogeld mager aus.
    Zur Berechnung der Höhe werden 3 volle Monate herangezogen.
  • @_Kathrin_ Ich habe gehört, dass sie 3 Monate heranziehen ja, aber wenn es weniger ist, dann das was da ist. Bsp du hast 4 Tage gearbeitet rechnen sie das auf Monat hoch und nehmen den Wert. Oder stimmt das nicht??
  • _Kathrin__Kathrin_

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    bearbeitet 24. 03. 2017, 09:04
    nein, wird nicht hochgerechnet. hab da letztens mit einer gkk mitarbeiterin gesprochen, die mir das bestätigte.
    sie schauen sich zwar 3 mo an, aber wennst da insgesamt nur 400€ verdient hast, wird das wogeld von 400€ berechnet.
    sprich 400: tagesanzahl der 3 vollen monate vor wogeldbezug + 17% (?)

    mischberechnung erfolgt nur, wenn du zb 2 mo kbg bezogen hast und 1 monat gearbeitet. dazu können sie aber noch immer nichts konkretes sagen, wie es genau berechnet wird.

    wennst nur kbg bezogen hast, dann bekommst 80% davon
  • hätte auch ein paar fragen:

    ich beziehe zurzeit für mein erstes kind noch kinderbetreuungsgeld. der Bezug des kinderbetreuungsgeldes für meine erste Tochter geht nahtlos in den Bezug des kinderbetreuungsgeldes für die zweite Tochter über (geb.termin ist am 30.6.2017 und für die erste würde ich sogar noch bis ende des Jahres geld bekommen).
    muss ich jetzt VOR Geburt irgendetwas bei der GKK bekannt geben oder einfach dann mit der Geburt das kinderbetreuungsgeld für die zweite maus beantragen? Anspruch auf wochengelb habe ich ja mit der neuen Regelung eh keinen soviel ich weiß?
    danke schon mal :)
  • Wenn du innerhalb vom Bezug des KBG Nr. 1 in MuSchu für das Baby Nr. 2 kommst, dann hast du eigentlich schon Anspruch auf WoGe. @zweiteswunder
  • @_Kathrin_ Ich bin aber nicht bei der GKK. Vielleicht ist das bei meiner Kasse anders?
  • @Delali dann bitte bei der jeweiligen kasse nachfragen
  • bearbeitet 24. 03. 2017, 09:20
    @TiinkerBell danke für deine Antwort! hab das eben leider nirgends wirklich rauslesen können. weil im Prinzip ist das wochengelb ja gleich hoch wie das kinderbetreeungsgeld? da bringts ja nix.. ich versteh das neue system nicht wirklich :/
  • Bezieherinnen von Kinderbetreuungsgeld, deren Mutterschutz ab dem 1. März 2017 begonnen hat, haben nur dann Anspruch auf Wochengeld für ein weiteres zu erwartendes Kind, wenn sie schon anlässlich der vorherigen Geburt (also für jenes Kind, für das sie gerade Kinderbetreuungsgeld erhalten) Anspruch auf Wochengeld hatten und der Übergang vom Bezug des Kinderbetreuungsgeldes in den Mutterschutz direkt erfolgt. Die Höhe des Wochengeldes entspricht generell der Höhe des davor bezogenen Kinderbetreuungsgeldes.

    das steht auf der help gv seite... also ich hab Anspruch, aber das wochengeld ist genau so hoch wie das kinderbetreeungsgeld... was bringts mir dann außer dass ich die Arbeit hab und es beantragen muss und dann wie ich die gkk kenn wieder warten muss ob ichs eh bekomm....
  • @_Kathrin_ Die scheinen deswegen noch zu verhandeln...Wegen dem neuen KGB Konto. Also ihr Ziel wäre es Frauen das Wochengeld auch bei nur 1 Tag arbeiten zu ermöglichen und zwar mit Hochrechnung auf 3 Monate, auch wenn diese nicht gearbeitet wurden.
  • @zweiteswunder bei mir ist es genauso... ich frag mich auch, ob ich das Wochengeld beantragen muss... ??? Weil, Unterschied macht es keinen... ist nur nervig den Großen einzupacken und hinzudodeln....
  • @KKz ich hab nur die seite mit dem ET der gkk per mail übermittelt und somit brauch ich nichts extra beantragen.
  • @_Kathrin_ echt? Ich hab vom FA so einen Zettel bekommen, den eigentlich der AG ausfüllen muss... nachdem meine alte Chefin meinen Vertrag damals mit MuSchu auslaufen hat lassen, weiß ich nicht, wie ich den ausfüllen soll... drum wär ich persönlich hingefahren, aber wenn das auch reicht dann ist es mir via Mail natürlich lieber... Danke für die Info!
  • _Kathrin__Kathrin_

    4,125

    bearbeitet 24. 03. 2017, 10:34
    @KKz du meinst die Arbeits- und Entgeltbestätigung?
    Meines Wissens nach wird die ELDA elektronisch an die GKK übermittelt und wenn du die Seite mit dem ET vom Muki pass an die GKK per Mail schickst, reicht das.
    Zumindest war das in meiner 1. SS mit Tristan vor einem Jahr so.
    KKz
  • @_Kathrin_ super, danke! Ich werds mal so versuchen!
  • Dann werd ichdas auch mal so machen. Hab auch der ak meine frage geschickt, kanndann berichten.
  • @xstrizix Wenn du noch während der Karenz 5-6 Stunden arbeiten willst, würde ich ein zweites Dienstverhältnis machen. Bei einem arbeitest und beim anderen bist noch ruhend. Wenn du die Karenz verkürzen würdest dann wärst du schon in Elternteil zeit. Und was ich weiß kannst du da nur ein oder zweimal die Stunden ändern
  • @xstrizix ich habe 1 Jahr eakbg und 1,5 Jahre arbeitsrechtlich vereinbart. nach einem halben jahr habe ich angefangen, bis zur zuverdienstgrenze für meinen AG zu arbeiten - mit extra Dienstverhältnis, befristet bis zum zeitpunkt meiner rückkehr aus der für mein vollzeitverhältnis vereinbarten karenz, und mit der option, nach auslauf des eakbg die stunden zu erhöhen, weil ich ja dann keine zuverdienstgrenze mehr habe. war alles sehr easy, kommt aber wohl auf den arbeitgeber an.

    PS: 12 stunden elternzeit? bei uns ist das total flexibel, ist das eine dienstgeber vorgabe?
  • @lama Mit dem Arbeitgeber kann man so viele Stunden vereinbaren wie man möchte für die Elternteilzeit. Nur für eine Gesetzliche Elternteilzeit (die will ich unbedingt ) muss man mindestens 12 Stunden arbeiten.
  • Hallo :)

    Weiß jemand wie das mit dem Papamonat ist? Wird da das Geld dann nachträglich bei der Mama abgezogen? Bilde mir ein irgendwo sowas gelesen zu haben!?
  • @lala29 Ich glaub, es wird beim Papa abgezogen, wenn er in Karenz geht.
    Also eine Augenauswischerei...
    Was passiert, wenn der Papa nicht in Karenz geht, weiß ich aber auch nicht. Also, ob man das Geld dann "geschenkt" bekommt.

    Frage: Beim neuen Kindergeld Konto muss der Papa 3 Monate mindestens in Karenz gehen? Zwei geht nur beim EaKbg, oder?
    lala29
  • @Corni es sind glaub ich immer 20% von der gesamten Zeit die der Partner gehen muss...
  • mich würd das mit dem Papamonat geld auch interessieren. vielleicht kennt sich da jemand aus?
  • fände eine Frechheit, würde es dann vom kinderbetreuungsgeld abgezogen. weil das hat dann wirklich nichts mehr mit einem Bonus zu tun sondern ist reine augenauswischerei.
  • das steht auf der bmfj seite:

    Der Familienzeitbonus wird auf ein allfälliges später vom Vater bezogenes Kinderbetreuungsgeld angerechnet, wobei sich in diesem Fall der Betrag des KBG, nicht jedoch die Bezugsdauer verringert.

    Der Familienzeitbonus reduziert sich um andere in- oder ausländische Vaterschaftsleistungen.

    wenn also mein mann kein kinderbetreuungsgeld bezieht sondern nur ich, dann müsste das eigentlich passen oder?
  • @zweiteswunder mir hat die Dame bei der Ak erklärt das sie es wenn der Vater auch geht beim kbg abziehen, wenn nur die Mutter geht aber nicht....
    Cornilala29
  • Danke für eure Infos! :)

    Das ist ja echt eine furchtbare Frechheit! Meiner geht nämlich zu 90 Prozent schon, jetzt ist die Frage ob man sich das alles antut mit dem beantragen usw.
    Er hat sich nämlich soundso den Juli frei genommen...

    Echt ärgerlich! >_<
  • Ja wahnsinn. Die haben sich nur blödsinn überlegt...
  • hallo an alle,

    würde gern wissen ob ich einen denkfehler habe..

    wenn ich 20 monate nach der geburt des kindes zu hause bleibe (sprich karenz) aber das einkommensabhängige modell wähle, könnte ich theoretisch die restlichen 8 monate mindestsicherung beantragen?
  • @ohmy ich denke nicht dass das geht.
    Das hätten dann schon viele so gemacht.
  • @ohmy Du könntest nur Arbeitslosengeld beantragen wenn du nach dem 1. Jahr kündigst und einen Kinderbetreuungsplatz hast. Aber ich denke das du schon die 20 Monate mit deinem Arbeitgeber so vereinbart hast und danach wieder dort arbeitest oder?
  • @ohmy
    Wenn du so viel verdienst, dass das eaKBG Sinn macht, besitzt du sicher mehr, als dass du Mindestsicherung beantragen kannst. Dafür darfst du im Prinzip nix besitzen etc.
  • @ohmy wenn du eh noch gearbeitet hast dann müsstest du kündigen und bekommst Arbeitslosengeld, dazu musst du aber arbeitslos und vermittelbar sein (d.h. Kinderbetreuung für 16h nachweisen können, kann aber auch über Oma etc sein).
    Für Mindestsicherung gibt es viele Auflagen, man muss mittellos sein also kein Auto, kein Partner mit Einkommen usw
    zebra
  • Hab ich das jz richtig gelesen, wenn ich jz das 20+4 Modell hab und jz SS werde, sprich bis der MuSchu beginnt dann kurz nachdem das KBG endet, bekomm ich als Wochengeld quasi die zwei monate vor der Geburt, das KBG noch weiter und ab der Geburt dann Geld vom Kindergeldkonto?

    Is dem aber nicht so und bin z.B. erst im 4. Monat SS wo das KBG ausläuft und ich meld mich jz beim AMS und beantrage dann Notstandshilfe, dann wird das Wochengeld wie bisher berechnet mit den 180% vom Tagessatz der Notstandshilfe?
  • itchifyitchify

    5,362

    bearbeitet 29. 04. 2017, 16:46
    @Cathérina wenn der MuSchu erst beginnt nachdem das KBG endet dann bekommst du kein Wochengeld. Wenn er vorher beginnt dann schon. Die 2 Monate ab Geburt dann das was höher wäre (Wochengeld oder neues Kgb)
  • Ja aber wenn ich da nen AMS Bezug hätte vorm MuSchu Beginn, dann hab ich ja schon nen Anspruch oder gibts das nimma?
  • @cathérina ja du müsstest dich in der Zwischenzeit arbeitslos melden und musst auch eine betreuung durch oma/krabbelstube oder so nachweisen damit du geld bekommst dann bekommst die 180%.. Wobei bei der notstandshilfe auch geschaut wird was der partner verdient..
  • @Cathérina ja genau da hat sich glaub ich nix geändert
  • @FairyFay theoretisch, ja ich verdiene genug um eakbg in betracht zu ziehen, was aber nicht heisst dass ich über ein vermögen oder ein auto verfüge :D

    wenn ich zB mein kbg auf 20 monate aufteilen lasse, als alleinerziehende muss ich doch so oder so mindestsicherung beantragen, weil ich dadurch ja nicht die 700 euro grenze knacke?!

    irgendwie sehr verwirrend das ganze :rolling_eyes:
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