Eine meiner Schülerinnen hat mich angesprochen wie das finanziell ist, wenn sie verheiratet und nun schwanger ist, aber keiner Beschäftigung (Dienstverhältnis) vorher nachgegangen ist. Ihr Mann ist berufstätig!
Kann mir vielleicht jemand weiterhelfen? An welche Stellen sollte man sich hier in erster Linie wenden? (Finanzamt, Sozialversicherung,...)
Hat jemand schon Erfahrungen in dieser Hinsicht gemacht bzw. weiß Bescheid?
Herzlichen Dank vorab mit der Hoffnung auf Infos!
S.
Kommentare
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Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld hat sie - aber das ist jetzt auch schon seit einigen Jahren so, dass auch nicht berufstätige Mütter darauf Anspruch haben (im Gegensatz zum Karenzgeld früher).
Ansonsten schau mal auf www.karenz.at nach, da findest du sicher die Infos die du brauchst
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Sonst bekommt man Wochengeld und im Anschluß danach Kinderbetreuungsgeld.
(Außer man hat einen so kleinen Wochengeld-Tagessatz, dass dieser auf den Tagsatz des Kinderbetreuungsgeldes aufgestockt wird und man daher gleichzeitig Wochengeld und einen Teil KBG ab der Geburt bekommt- in Summe dann auch nicht mehr als den normalen Tagsatzes des Kinderbetreuungsgelds)
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lg S.
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Weiters erhält sie dann die Familienbeihilfe für ihr Kind, diese wird beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt beantragt.
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Ab dem Tag der Geburt bekommt sie das Kinderbetreuungsgeld, dieses ist je nachdem sie welches Zeitmodell sie nimmt unterschiedlich hoch. Vorab muss sie aber die Familienbeihilfe für ihr Baby beantragen, diese bekommt sie alle 2 Monate ausbezahlt, erst wenn die bewilligt ist, darf sie das KBG beantragen (wird aber berücksichtigt und nachbezahlt).
hier ist ne gute Seite:
www.help.gv.at