Finanzielle Ansprüche ohne Dienstverhältnis?

bearbeitet 12. 12. 2010, 17:34 in Karenz & Rechtliches
Eine meiner Schülerinnen hat mich angesprochen wie das finanziell ist, wenn sie verheiratet und nun schwanger ist, aber keiner Beschäftigung (Dienstverhältnis) vorher nachgegangen ist. Ihr Mann ist berufstätig!
Kann mir vielleicht jemand weiterhelfen? An welche Stellen sollte man sich hier in erster Linie wenden? (Finanzamt, Sozialversicherung,...)
Hat jemand schon Erfahrungen in dieser Hinsicht gemacht bzw. weiß Bescheid?

Herzlichen Dank vorab mit der Hoffnung auf Infos!
S.

Kommentare

  • pfauchypfauchy

    409

    bearbeitet 14. 12. 2010, 11:23

    Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld hat sie - aber das ist jetzt auch schon seit einigen Jahren so, dass auch nicht berufstätige Mütter darauf Anspruch haben (im Gegensatz zum Karenzgeld früher).


    Ansonsten schau mal auf www.karenz.at nach, da findest du sicher die Infos die du brauchst

  • ich wurde schwanger, als ich noch studiert habe - und bekam ganz normal das Kinderbetreuungsgeld - nur das Wochengeld bekam ich nicht!!
  • Für das Kinderbetreuungsgeld sind die Gebietskrankenkassen zuständig - es gibt dort "Karenzinfostellen" - dort einfach nachfragen
  • Und für's Kind gibt es Familienbeihilfe - da sind die Finanzämter zuständig
  • carrycarry

    653

    bearbeitet 18. 12. 2010, 12:53
    Wenn kein Wochengeld ausbezahlt worden ist, nehme ich an, dass das Kinderbetreuungsgeld doch dann ab dem Tag der Geburt ausbezahlt worden ist.


    Sonst bekommt man Wochengeld und im Anschluß danach Kinderbetreuungsgeld.

    (Außer man hat einen so kleinen Wochengeld-Tagessatz, dass dieser auf den Tagsatz des Kinderbetreuungsgeldes aufgestockt wird und man daher gleichzeitig Wochengeld und einen Teil KBG ab der Geburt bekommt- in Summe dann auch nicht mehr als den normalen Tagsatzes des Kinderbetreuungsgelds)

  • Liebe alle miteinander!Danke für die zahlreichen Antworten! Ich werde mich gleich bei der Gebietskrankenkasse schlau machen.Die Info mit dem Kinderbetreuungsgeld ist toll. Ich dachte nämlich man erhält nichts außer der Familienbeihilfe, sobald das Kleine da ist! Bei mir - ist halt schon ein bisschen her ;) - war das noch so!

    lg S.
  • Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld hat deine Schülerin auf jeden Fall - dieses kann frühestens am Tag der Geburt beantragt werden. Da sie nicht erwerbstätig ist, hat sie keinen Anspruch auf Wochengeld. Das heißt auch, dass ihr der Antrag auf Kinderbetreuungsgeld nicht automatisch zugesendet wird. Weitere Infos dazu findest du hier: http://www.karenz.at/beantragung-des-kinderbetreuungsgeldes.html 

    Weiters erhält sie dann die Familienbeihilfe für ihr Kind, diese wird beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt beantragt.
  • ich bin Hausfrau und verheiratet, und haben zwischen Tochter 1 und Tochter 2 auch nicht gearbeitet, also sie bekommt vor der Geburt nichts an Gelder, wohnt sie in Wien kann sie das Wäschepaket anmelden, dieses bekommt sie mit der Karte von der Anmeldung direkt im Krankenhaus nach der Geburt.

    Ab dem Tag der Geburt bekommt sie das Kinderbetreuungsgeld, dieses ist je nachdem sie welches Zeitmodell sie nimmt unterschiedlich hoch. Vorab muss sie aber die Familienbeihilfe für ihr Baby beantragen, diese bekommt sie alle 2 Monate ausbezahlt, erst wenn die bewilligt ist, darf sie das KBG beantragen (wird aber berücksichtigt und nachbezahlt).

    hier ist ne gute Seite:

    www.help.gv.at
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