Hallo, ich bin alleinerziehend, der Papa sieht den Kleinen 1-2* die Woche und zahlt mittlerweile Alimente. Ich habe davon gehört, dass man alleine dann Anspruch auf Auszahlung des Karenzgeldes vom Papa hat. Habe das einkommensabhängige Modell und bekomme bis Ende Jänner Kinderbetreuungsgeld. Der Papa hätte dann noch 2 Monate in Karenz gehen können - diese Zahlung (hier bleibt halt die Mama statt dem Papa weiterhin in Karenz) wird in 'Härtefallen' von der KK übernommen.
Was fällt unter diesen Härtefall?
+ ich bin ab Februar unbezahlt in Karenz, möchte in dieser Zeit geringfügig arbeiten gehen. Habe ich Anspruch mir die Differenz zur Mindestsicherung über das Sozialamt zu holen?
Danke schon mal
Kommentare
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Für die Mindestsicherung musst du die Voraussetzungen erfüllen, wie zB. kaum etwas besitzen etc. Da gibts bestimmte Grenzen (ich glaube nicht über 2000 Euro an Wert haben etc.). Außerdem werden Alimentationszahlungen usw. auch abgezogen. Ob dann noch was übrig bleibt und eine Chance hast, etwas ausbezahlt zu bekommen, musst du am besten direkt bei der Behörde anfragen, das wird ganz individuell berechnet.
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https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/236/Seite.2360107.html
Verlängerung der Bezugsdauer in Härtefällen
In bestimmten Härtefällen kann es bei jeder der Bezugsvarianten zu einer Verlängerung des Bezuges von Kinderbetreuungsgeld (KBG) von maximal zwei Monaten über das höchstmögliche Ausmaß, das einem Elternteil ohne Wechsel in der gewählten Variante zusteht, kommen.
Fall 1: Der zweite Elternteil ist aufgrund eines Ereignisses (und den durch dessen Dauer bedingten Wegfall des gemeinsamen Haushaltes) am Bezug des Kinderbetreuungsgeldes im Zeitraum der Verlängerung verhindert (Tod, Aufenthalt in einer Heil- und Pflegeanstalt, gerichtlich oder behördlich festgestellte häusliche Gewalt, Aufenthalt im Frauenhaus, Haft).
Fall 2: Ein Elternteil ist zum Zeitpunkt der Verlängerung seit mindestens vier Monaten alleinstehend, hat einen Antrag auf Festsetzung des Unterhaltes gestellt (es wird aber noch kein Unterhalt bezogen) und verfügt über ein maximales Nettoeinkommen von 1.200 Euro (inklusive Familienleistungen) in den letzten vier Monaten bzw. im Verlängerungszeitraum (plus je 300 Euro für weitere Personen im Haushalt, für die Unterhalt geleistet wird).
Demnach können folgende Verlängerungen der Bezugsdauer beantragt werden:
Variante 30 plus 6: 31. und 32. Lebensmonat des Kindes
Variante 20 plus 4: 21. und 22. Lebensmonat des Kindes
Variante 15 plus 3: 16. und 17. Lebensmonat des Kindes
Variante 12 plus 2: 13. und 14. Lebensmonat des Kindes
Einkommensabhängige Variante: 13. und 14. Lebensmonat des Kindes
Ist anscheinend nicht so einfach, dass man das bekommt.
Mir wurde es nicht gewährt, obwohl ich zu dem Zeitpunkt bereits seit 9 Monaten getrennt war. Aber der Vater hat Unterhalt gezahlt (freiwillig), sein Kind regelmäßig gesehen und ich bin geringfügig arbeiten gegangen.
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Muss ich mal aufs Sozialamt, aber da gibt einem am Telefon auch jeder eine andere Auskunft :rolling_eyes:
@maxi dachte mir schon, dass es sehr schwer ist. Alimente bekomme ich, damit ist es schon kein Härtefall mehr. Dankeschön
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Ich hab ein bestehendes Dienstverhältnis, man muss nur einen Platz im Unternehmen finden, also ja, kann zurück.
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Meinen Fall müsstest du ja vlt noch kennen.
Ich hätte 20€ bekommen. Bin ja darum wieder arbeiten gegangen.
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