Arbeitslos nach Karenz?

Hallo habe einen etwas komplizierten Fall. Meine karenz läuft im Dezember aus. War jetzt ein jahr. Mein kleiner hat eine Lippen kiefer gaumenspalte u muss ende des jahres nochmal operiert werden. Nun kann ich unmöglichdie Abrwit wieder aufnehmen. Habe erstens 30 km zu fahren u zweitens möcht ich natürlich bei meinem kind bleiben. Natürlich wusste ich von der Spalte jedoch hat er zusätzlich ein seltenes Syndrom welches viele Arztbesuche erfordert. Meine frage nun kann ich zum ams? Bekomme ich da etwas auch wenn ich keinen betreuungsplatz habe? Karenz verlängern ist ja nicht möglich u mein mann ist arbeitslos zur zeit weil er dank Epilepsie keinen Führerschein u jon bekommt. Stehe ich dann ohne Geld da oder was kann ich tun ? Nur familienbeihilfe ist etwas wenig.. Danke für die hilfe

Kommentare

  • Du kannst die Karenzzeit bis zum 2. Geburtstag deines Kindes verlängern.

    Arbeitslosengeld bekommst du nur wenn dein karenziertes Arbeitsverhältnis beendet wirD (das ist derzeit ja noch aufrecht) und du einen Betreuungsplatz nachweisen kannst.
    Und du dem Arbeitsmarkt zur Vermittlung zur Verfügung stehst.

    Ist dein mann derzeit Arbeitslos gemeldet? Oder bekommt er Notstandshilfe?
  • Ja aber wenn ich sie verlängere bekomm icj doch kein geld oder ? Ich dachte man kann an der KarenzVereinbarung nix verändern? Mein mann bekommt nur notandshilfe.. u wenn ich dann nur mehr FamilienBeihilfe bekomme ist fas viel zu wenig
  • Karenz und Kindergeldbezugszeitraum sind nicht das gleiche.
    Damit du dich beim AMS anmelden kannst, muss du mit deinem Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis beenden.

    Evtl bekommst du dann auch Notstandhilfe oder mindestsicherung.
    Aber Arbeitslosengeld gibt es nur wenn du eine Betreuung hast und auch auch Arbeitssuche bist.
  • Deine Karenz die du mit dem Arbeitgeber vereinbart hast, kannst du einmal verlängern. Den Bezug vom Kinderbetreuungsgeld (Gkk) nicht. Wenn du die Karenz verlängerst, ohne KBG Bezug, musst du dich auch selbst versichern. Mit deinem Arbeitgeber kannst du aber zb Elternteilzeit vereinbaren
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