EaKbg bei Baby Nr. 2 (unterwegs) - Wie wird es berechnet?

bearbeitet 17. 06. 2017, 12:34 in Karenz & Rechtliches
hallo liebe mamis,

war schon länger nicht mehr online. musste micj neu registrieren.

ich bräuchte bitte hilfe:
bin in karenz bis 28.07.2017 und bekomme 66.-€ pro tag (eakbg)
nun letzte woche positiv getestet, also geburt voraussichtlich feb 2018...
nun muss ich ja im august wieder arbeiten, werde ich auch. wie ist das dann beim 2. kind. wenn ich wieder eakbg nehme, was wird als berechnung herangezogen? und mutterschutz? ich bin beamtin, da gibt es dieses fiktive mutterschutzgeld. ist aber wahrscheinlich ähnlich. bei der bva waren die voll deppert.... haben mir nicht weitergeholfen
viell könnt ihr mir ja helfen? seit der änderung im märz is alles voll kompliziert und keiner kennt sich aus.

vielen dank!!!!

Kommentare

  • Ich glaube mich zu erinnern das du zwischen Karenz und neuem Mutterschutz eine Zeit arbeiten musst, dann ist alles "normal".
    Ich bin jetzt aber nicht sicher wie lange, vielleicht findest du hier hilfreiches:
    https://www.bmfj.gv.at/
  • Die wochengeldähnliche Gehaltsfortzahlung im Mutterschutz solltest du bekommen, denke ich. Ich bin auch Beamtin und bei der BVA. Ich habe nur 5 Wochen gearbeitet und bekomme sie auch.
    Mit dem eaKBG kenne ich mich leider nicht aus.
  • kekserlkekserl

    261

    bearbeitet 17. 06. 2017, 21:28
    @2ndtimearound gratuliere erstmal :D Bin nicht beamtet aber auch bei der BVA und hab mich mal erkundigt wie das so wäre bei einem zweiten Kind kurz drauf.

    Edit: vergiss mein ursprgl. Posting falls Dus gelesen hast. Du musst jdf vor der Geburt von Nummer zwei mind. 182 Tage ununterbrochen in Ö erwerbstätig gewesen sein (Mutterschutz zählt dazu, bei Karenz bin ich mir nicht so sicher, das ist bei Dir der springende Punkt!).
    Dann ist die Bemessungsgrundlage entweder das Jahreseinkommen 2017 (Steuerbescheid!) oder 80% vom Wochengeld, je nachdem was höher ist (Günstigkeitsberechnung). Bemessungsgrundlage fürs Wochengeld wiederum ist das durchschnittliche Einkommen in den letzten 3 vollen Kalendermonaten vor Mutterschutz (also wenn Du nur zB 1 Tag arbeitest, wird sich das nicht auszahlen, wenn Du noch dazu 2017 nur ein paar Monate arbeiten warst).

    Kann mir nicht vorstellen dass BeamtInnen hier diskriminiert werden.

    Rechner gibts hier:

    http://www.bmfj.gv.at/dam/bmfj/KBG-Rechner/index.html#eaKbg



  • Die BVA darf glaub ich garnix über hypothetische Fälle sagen. Ich hab beim Ministerium angerufen ;)
  • hallo @kekserl , ich werde am montag dort anrufen.
    beim rechner komm ich auch nicht hin, da steht bemessung jahr vor geburt, aber da beziehe ich ja kbg. das zählt wahrscheinlich nicht, oder?
    montag geb ich bescheid.
    vielen dank inzwischen
  • @2ndtimearound okay :D naja ich habs schon so verstanden dass neuerdings eben das Jahr vor Geburt zählt..
  • Nein KBG zählt nicht dazu.
  • also hab da heute angerufen. man muss 182 tage arbeiten um wieder eakbg wählen zu können. und es zählt auch die muttersxhutzzeit dazu. also eigentlich hat sich durch die neue regelung alles verschlechtert
  • @2ndtimearound ich denke man musste schon vorher mind 6 Monate erwerbstätig gewesen sein. Was sich jedenfalls verändert hat ist der Bezugszeitraum von dem das Einkommen berechnet wird; das wirkt sich eben ungut aus wenn zwei Kids knapp hintereinander kommen.
    Geht sich das bei Dir aus mit den 182 Tagen!?
  • @kekserl es könnte sich knapp ausgehen. muss erst zum fa und dann weiss ich den geburtstermin. momentan denke ich ende feb. dann wöre aug sept okt nov dez arbeiten und jän feb ms würde sich ausgehen. aber trotzdem scheisse. ich arbeite ab aug 36 std ohne überstunden. da komm ich ja nur auf einen bruchteil von meinem vorherigen verdienst....
  • @2ndtimearound ja aber wenn Du dann 80% vom Wochengeld bekommst kanns ja auch nicht so viel um sein, oder bekommst Du soviel für die Überstunden??
    Ich kenn jetzt eure finanzielle Situation ned, ist auf der anderen Seite aber auch 'nur' Geld.. Hauptsache Baby gesund oder..?
  • @kekserl ja klar ist das baby am wichtigsten. trotzdem ärgere ich mich. momentan bekomme ich 66€ pro tag, das sind 2070€ im monat. später wohl nur mehr die hälfte.
    und ja, ich. in polizistin. da arbeiten wir 60 std/woche nachts und sonntags. da kommt dann schon was zusammen. wenn das wegfällt natürlich bitter....
  • Polizistin!! Cool. Spannend! Hätt mich auch mal interessiert aber ich war zu klein (und Weichei ;) ).
    Ja das kann ich mir vorstellen dass das kein 08/15 Job ist. Viel Glück!!
  • @Arwen1982at
    darf ich fragen wieviel prozent du vom gehalt bekommst. normalerweise ist es ja der durchschnitt der letzten 3 gehälter. wenn nur ein monat gearbeitet wird, ist es dann das gehalt oder weniger?
    danke für die auskunft
  • @2ndtimearound gerade gesehen...ich hab den selben Job wie du ;) Hab ja in dem einen Monat wieder nur das Gehalt für "Innendienst" bekommen und jetzt im Mutterschutz bekomme ich ca. 80% davon.
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