Jobrueckkehr nach Karenz - Wie mit Ki.ga-Betreuung regelbar?

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Kommentare

  • Ja eben und wenn du mit dem Verlängerungsantrag gleich den Antrag auf Elternteilzeit abgibst , also 3 Monate vorher, hast eigentlich 5 Monate keinen Kündigungsschutz.
  • Ich würde doch einfach einen verlängerungsantrag mit Unterschrift vom Arbeitgeber wählen. Wenn der mir bestätigt dass ich statt bis 30.6. Bis zb 31.10. In verlängerte karenz gehen kann dann ist das für ihn eine Bindung. Da darf er dich dann frühestens am 1.11. Wenn du wieder arbeiten kommst kündigen. Und da du ja 3 Monate vor antritt die etz Vereinbarung abgeben musst (also in dem beispiel spätestens am 31.7.) kann dir rein von der rechtlichen Seite nix passieren.
  • @Hanni2014 oder @claudsch1980 bin ich da falsch informiert - ich war der Meinung dass wenn man Bildungskarenz an die Karenz anhängt, der Kündigungsschutz erlischt? Das wäre nämlich mein Plan gewesen, aber vll hat mich da unsere Personalerin etwas verwirrt mit ihren Ausführungen?
  • @Snoopy grundsätzlich erlischt der. Kündigungsfrsisten sind trotzdem (beidseitig) einzuhalten.
    Man kann aber mit dem ak musterschreiben einen Kündigungsschutz vereinbaren.
    Snoopy
  • Danke @claudsch1980 hatte kurz Hoffnung =))
  • @claudsch1980 ich beneid dich, dass du dich da so auskennst. Das funktioniert aber nur mit den 4 Monate verlängern? Mit nem halben Jahr schauts dann wieder anders aus? Sorry, dass ich mich so anstell. Im Personalbüro bekam ich nicht wirklich Auskunft und bei der AK-nur Risiko als Antwort.
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