Karenzdauer

Hallo!

Ich habe eine Frage zur Karenzdauer.
Wenn ich zB am 10.8.2017 entbinde und das einkommensabhängige KBG wähle, das ich dann 365 Tage erhalten soll, wann müsste ich spätestens wieder arbeiten gehen?
Das KBG bekomme ich ja ein volles Jahr ab dem Zeitpunkt nach dem Mutterschutz (8 Wochen nach Entbindung), richtig?
Müsste ich hier dann ab dem 1.Geburtstag meines Kindes wieder arbeiten oder erst nach Ablauf des Erhalts des KBGs im Oktober?


Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen :)
Danke und LG

Kommentare

  • @sonja12
    Das eaKBG bekommst du nicht volle 365 tage, sondern nur bis zum 1 Geburtstag (bzw einen Tag davor). Bis zum 14. Lebensmonat wenn dein Partner auch das KBG beantragt.
    Wärend du Wochengeld bekommst, ruht das KBG.

    Karenzzeit ist wieder etwas anderes, das vereinbarst du mit dem Arbeitgeber. Zb Karenzzeit bis zum 1. Geburtstag, dann müsstest du entweder am 1. Geburtstag des Kindes wieder arbeiten oder am Tag danach, was halt vereinbart wird.
  • Super, danke für die schnelle Antwort! Jetzt kenne ich mich aus :)

    Wenn ich jetzt zB 2 Monte länger die Karenzzeit vereinbare würde ich somit kein Geld in den 2 Monaten erhalten und müsste mich bei meinem Partner mitversichern lassen? Oder ist das mit der Versicherung wieder Arbeitgeberabhängig?
  • Versichert bist du nur während du KBG beziehst. Du kannst dich aber mitversichern lassen, wenn ihr zusammen lebt.
  • Hallo, hätte da auch noch eine kurze Frage dazu... also wenn ich 2 Jahre Karenz gehe (das dem Arbeitgeber auch mitteile) jedoch das eaKBG nehme muss mich mein Arbeitgeber nach den 2 Jahren wieder zurück nehmen...

    hab da letztens gehört dass das dann nicht so ist, was ich aber nicht verstehen würde, weil das eine mit dem anderen ja nichts zu tun hat...

    Danke für eure Antwort :)
  • @birgsiO der Arbeitgeber muss dich immer zurück nehmen. Nur falls du früher als ursprünglich gemeldet wieder arbeiten möchtest muss er das nicht sondern eben erst zum vereinbarten Termin.
    susilein83
  • @claudsch1980 - super, danke für die Info :)
  • birgsiO schrieb: »
    Hallo, hätte da auch noch eine kurze Frage dazu... also wenn ich 2 Jahre Karenz gehe (das dem Arbeitgeber auch mitteile) jedoch das eaKBG nehme muss mich mein Arbeitgeber nach den 2 Jahren wieder zurück nehmen...

    hab da letztens gehört dass das dann nicht so ist, was ich aber nicht verstehen würde, weil das eine mit dem anderen ja nichts zu tun hat...

    Danke für eure Antwort :)


    Liebe Birgsi!

    Das eine hat mit dem Andren nicht wirklich was zu tun.
    Aber nur zur Sicherheit hab ich dir hier nochmal ein link zum Mutterschutz rausgesucht.
    :)

    https://wien.arbeiterkammer.at/beratung/berufundfamilie/mutterschutz/Kuendigungsschutz.html
Hey! 1 Frage - 100 Antworten!
Im BabyForum kannst du dich einfach, sicher und anonym mit (werdenden) Mamas und Papas in deiner Nähe austauschen. Registriere dich jetzt, um alle Bereiche zu sehen und mitzuplaudern:Kostenlos registrieren

Social Media & Apps


Registrieren im Forum