Wohnaft im Ausland (Expat) - Anspruch auf finanzielle Unterstützung?

Hallo zusammen,
ich setze hier jetzt einfach mal auf die "Schwarmintelligenz" mit meiner Frage:

Mein Mann und ich leben seit 1 Jahr in den USA. Er wurde von seiner Firma mit Expatvertrag entsandt und ich habe alle Zelte abgebrochen (Job in Österreich gekündigt) und bin mit ihm mit. Ich bin nun auch seit einigen Monaten hier in den USA beschäftigt (E2 Visum).
Da nun unser Kinderwunsch immer mehr ins Zentrum rückt - und die amerikanische Regelung für Karenz für jemanden aus Österreich stammend, definitiv nicht das "gelbe vom Ei" darstellt, meine Frage: Hat man auf irgend eine Art und Weise Anspruch auf finanzielle Unterstützung aus dem Heimatland?
Wir sind beide nicht mehr in Ö gemeldet. Mein Mann arbeitet jedoch für eine österreichische Firma, die ihn entstandt hat.
Mir ist klar, dass ich für Karenz mindestens 6 Monate in Ö gemeldet sein und gearbeit haben muss. Gibt es für uns noch andere Möglichkeiten?
Für mich steht definitv fest, dass ich nicht nach wenigen Wochen mein Kind abgeben und wieder arbeiten gehe. Wenn daher irgend ein Anspruch in Österreich bestünde, würde ich es schade finden, wenn wir - nur aus Unwissenheit - darauf verzichten würden.... oder vielleicht gibt es ja das eine oder andere Hintertürchen für unseren "Spezialfall", von dem mir jemand hier berichten kann?

Danke euch - schon mal vorab für eure Antworten!

Kommentare

  • Ehrlich gesagt habe ich keine Ahnung, klingt schwierig ohne Meldung hier. Ich denke aber das dir eventuell die Österreichische Botschaft, Finanzamt, Sozialamt, oder ähnliches tipps geben könnte. Vielleicht klappt es mit karenzgeld wenn dein Mann diesen übernimmt und du arbeitest?
  • Ich glaube aber eher das es sauer aufstoßen könnte wenn unsere Steuern dir im Ausland zu Gute kämen... Bitte nicht als Angriff sehen,... Ich versuche nur alle Seiten zu sehen.
    Vielleicht hast du auch noch Anspruch auf irgendeine Abfertigungszahlung als du noch in Österreich warst.. Da könnte die pensionsversicherungsanstalt deiner ex heimatgemeinde helfen.

    Wünsch dir auf jeden Fall alles Gute und hilfreichere Tipps
  • Hi Nasty,
    danke für deine rasche Antwort.
    Mein Visum und unser gesamter Aufenthalt hier ist an das Visum meines Mannes gebunden. Ergo, wenn er nicht mehr für seine Firma arbeitet, verlieren wir auch das Visum. Daher kommt dein Vorschlag schon mal leider nicht in Frage.
    Nasty
  • ja, das ist mir eh auch klar, dass es steuerrechtlich bei manchen etwas schräg ankommen könnte. Ich möchte mich nur vorab über alle möglichen und gangbaren Wege erkundigen. Denn wenn ich hier in den USA meine Job kündige und "einfach zu Hause bleibe", verlieren wir nicht nur Karenzgeld, Mutterschutz etc, wie wir es in Österreich hätten, sondern ich auch noch Pensionsjahre.
  • Darf ich fragen wie lange ihr bleibt? Wäre es eine Möglichkeit mit dem Baby zu warten?
  • @JenLin für Kinderbetreuungsgeld musst du nicht in Ö gearbeitet haben (nur fürs einkommensabhängige) aber die überwiegende Zeit in Ö verbringen (und in der Schwangerschaft schon alle Mutterkind Pass Untersuchungen machen lassen oder ein Äquivalent nachweisen). Für Familienbeihilfe muss ebenfalls der Lebensmittelpunkt in Ö sein.
    Dein Mann bekommt sein Gehalt aus Ö und zahlt hier Steuern? Dann geht wahrscheinlich der Alleinverdienerabsetzbetrag denk ich.
    Sonst fällt mir nichts ein :(
    ChaosDeluxesonne_
  • Nasty schrieb: »
    Darf ich fragen wie lange ihr bleibt? Wäre es eine Möglichkeit mit dem Baby zu warten?

    wir bleiben mindestens noch 2 Jahre und warten kommt daher eher nicht in Frage. Vor allem wiel auch eine Jobsuche in Ö als dann Mid30er, verheiratet und kinderlos, frisch vom Ausland kommend, eher frustrierend sein könnte... ;-)
    Nasty
  • itchify schrieb: »
    @JenLin für Kinderbetreuungsgeld musst du nicht in Ö gearbeitet haben (nur fürs einkommensabhängige) aber die überwiegende Zeit in Ö verbringen (und in der Schwangerschaft schon alle Mutterkind Pass Untersuchungen machen lassen oder ein Äquivalent nachweisen). Für Familienbeihilfe muss ebenfalls der Lebensmittelpunkt in Ö sein.
    Dein Mann bekommt sein Gehalt aus Ö und zahlt hier Steuern? Dann geht wahrscheinlich der Alleinverdienerabsetzbetrag denk ich.
    Sonst fällt mir nichts ein :(
    Hi Itchify,
    danke für deine Antwort.
    Ja, ich denke für Kinderbetreuungsgeld müsste ich mich vermutlich auch in Ö anmelden.
    Schaut also eher schlecht aus, generell betrachtet. Hätte ja sein können, dass es eine Option gibt, von der wir nichts wissen :-)
    Danke dennoch!
  • ChaosDeluxeChaosDeluxe

    1,873

    bearbeitet 31. 07. 2017, 22:56
    @itchify

    Anmerkung: Es besteht auch Anspruch auf Kinderbeihilfe für Kinder, die nicht in Ö leben, wenn ein (EU) Elternteil in Österreich arbeitet oder es gibt Ausgleichszahlungen, wenn ein österreichischer Staatsbüger in einem EU-Ausland arbeitet, wo geringere Familienbeihilfen ausbezahlt werden, während seine Familie aber in Österreich lebt - dann zahlt der "Arbeitgerberstaat" seinen Standardbeitrag und Österreich die Differenz auf die hierzulande übliche Familienbeihilfe.

    Für @JenLin kommt das aber wohl nicht in Frage.
  • @ChaosDeluxe das weiß ich aber der Bezieher muss trotzdem in Ö Lebensmittelpunkt haben laut help.gv
  • ChaosDeluxeChaosDeluxe

    1,873

    bearbeitet 31. 07. 2017, 23:05
    Sorry, ich bin eine elendige Klugscheißerin, aber nein, der Lebensmittelpunkt muss nicht Ö sein. Der Arbeitsmittelpunkt allerdings - jedenfalls für Zahlungen ins (EU)Ausland. Gab da ja grad letztes Jahr heftige Diskussionen, dass Österreich dieses System eigenmächtig abdrehen bzw. kürzen wollte.

    Help.gv und die Ministeriumsseite erwähnen diesen Punkt nicht an prominenter Stelle...

    https://www.bmfj.gv.at/familie/finanzielle-unterstuetzungen/kinderbetreuungsgeld-bis-28.2.2017/grenzueberschreitende-sachverhalte-wohnen-und-oder-arbeiten-im-ausland.html
  • ChaosDeluxe schrieb: »
    @itchify

    Anmerkung: Es besteht auch Anspruch auf Kinderbeihilfe für Kinder, die nicht in Ö leben, wenn ein (EU) Elternteil in Österreich arbeitet oder es gibt Ausgleichszahlungen, wenn ein österreichischer Staatsbüger in einem EU-Ausland arbeitet, wo geringere Familienbeihilfen ausbezahlt werden, während seine Familie aber in Österreich lebt - dann zahlt der "Arbeitgerberstaat" seinen Standardbeitrag und Österreich die Differenz auf die hierzulande übliche Familienbeihilfe.

    Für @JenLin kommt das aber wohl nicht in Frage.

    ja, das kommt für uns wohl leider nicht in Frage. Danke dennoch!
  • ChaosDeluxe schrieb: »
    (Sorry, ich bin eine elendige Klugscheißerin, aber nein, der Lebensmittelpunkt muss nicht Ö sein. Der Arbeitsmittelpunkt allerdings - jedenfalls für Zahlungen ins (EU)Ausland. Gab da ja grad letztes Jahr heftige Diskussionen, dass Österreich dieses System eigenmächtig abdrehen bzw. kürzen wollte.)

    und Arbeitsmittelpunkt bedeutet also für mich: Ich müsste für eine österreichische Firma arbeiten, richtig? Das ist dann wohl leider nicht der Fall... Schade!
  • ChaosDeluxeChaosDeluxe

    1,873

    bearbeitet 31. 07. 2017, 23:50
    @JenLin

    Nicht für eine österreichische Firma, sondern in Österreich, also Lohnsteuer und Sozialversicherung in Ö bezahlt (was bei einer Entsendung allerdings ja auch der Fall sein könnte/ist, oder?)

    Allerdings: das oben Genannte betrifft ohnehin nur die Eu-Staaten und Dich somit nicht. (Korrektur: Nur EU/EWR ist nicht ganz richtig, kommt wohl auch auf etwaige zwischenstaatliche Abkommen mit Drittstaaten an).
  • ChaosDeluxe schrieb: »
    @JenLin

    Nicht für eine österreichische Firma, sondern in Österreich, also Lohnsteuer und Sozialversicherung in Ö bezahlt (was bei einer Entsendung allerdings ja auch der Fall sein könnte/ist, oder?)

    Allerdings: das oben Genannte betrifft ohnehin nur die Eu-Staaten und Dich somit nicht.

    Das führt irgendwie den gesamten Thread ein wenig ad absurdum oder? Es geht hier doch um die Frage, ob man eine Möglichkeit hat, wenn man im Ausland ist... :-)
    Mir ist schon klar, dass man Anspruch hat, wenn man in Österreich für eine österreichische Firma arbeitet und Lohnsteuer und Sozialversicherung zahlt. Das ist meiner Meinung nach der Regelfall.
    Danke dennoch. Liebe Grüße
  • JenLinJenLin

    11

    bearbeitet 31. 07. 2017, 23:27
    und entsendet wurde mein Mann und nicht ich, also kommt das bei mir leider auch nicht in Frage. Schade
  • ChaosDeluxeChaosDeluxe

    1,873

    bearbeitet 31. 07. 2017, 23:51
    Verzeihung, dass ich mir erlaube, zu versuchen, so zu antworten, dass "das Ausland" etwas näher definiert wird und nicht einfach nur "Nein, gibts nicht - bis auf den Absetzbetrag vielleicht".

    Es gibt Möglichkeiten, wenn man "im Ausland" lebt - so für alle, die mitlesen. Aber Ausland kann EU/EWR sein, oder zb eben USA.

    Entsendung eines Mitarbeiters ins Ausland, wenn aber Steuern in Ö abgeführt werden, könnte (da bin ich rechtlich allerdings nicht fit), ein Grund sein, zb Familienbeihilfe zu beziehen, auch wenn die Kinder (mit einem Elternteil gemeinsam) wo anders leben. Die USA haben kein Abkommen mit Österreich in Sachen Transfer von Familienleistungen.



  • ChaosDeluxe schrieb: »
    Verzeihung, dass ich mir erlaube, zu versuchen, so zu antworten, dass "das Ausland" etwas näher definiert wird und nicht einfach nur "Nein, gibts nicht - bis auf den Absetzbetrag vielleicht".

    Es gibt Möglichkeiten, wenn man "im Ausland" lebt - so für alle, die mitlesen. Aber Ausland kann EU/EWR sein, oder zb eben USA.

    Entsendung eines Mitarbeiters ins Ausland, wenn aber Steuern in Ö abgeführt werden, könnte (da bin ich rechtlich allerdings nicht fit), ein Grund sein, zb Familienbeihilfe zu beziehen, auch wenn die Kinder woanders leben.



    das war doch nicht als Angriff gedacht! Vielen Dank nochmals für deine ausführliche Antwort. Und ja, du hast Recht -"im Ausland wohnhaft", also deine Antwort kann für andere, die mitlesen eventuell in Frage kommen. Danke nochmal
  • @JenLin


    Okay. :D Der Gedanke war zwar "Was passt ihr denn jetzt ned.", aber da meine Kommentare manchmal auch ein bissl mühsam sind, sah ich es nicht tragisch.
  • sorry, ist falsch rüber gekommen.
    danke nochmal, dass du dir die Zeit genommen hast.
    lg
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