Hallo,
Bitte um dringenden Rat.Meine Frau ist Schwanger,und als Zahnarztassistentin beschäftigt (sie und der Chef arbeiten alleine,da er Wahlarzt ist und nur eine Assistentin braucht.).Lt. Vorschriften darf sie als schwangere nur am PC sitzen und Termine vereinbaren.Das kommt für den Chef nicht in Frage.Jetzt wurde ihr eine einvernehmliche Auflösung angeboten, weil er meinte, das er die Ordination zusperren kann wenn er noch eine einstellen würde.Meine Frau ist erst ab Oktober in einem Arbeitsverhältniss da sie vor zwei Jahren nach Österreich gekommen ist und zurzeit auch kein Anspruch auf ams geld hat.Was können wir machen damit es für uns finanziell nicht zum disaster wird.
Kommentare
11,303
Vielleicht könnt ihr euch auch beim ams informieren.
Ich würde so schnell keiner einvernehmlichen Lösung zustimmen.
6,575
Ganz klar ist mir die Sache nicht - deine Frau arbeitet seit Oktober (2015? oder 2016?) in Österreich? Dann hätte sie ja schon Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung, wenn sie arbeitslos wird. Ich bin mir nur nicht sicher, ob man bei einvernehmlicher Auflösung nicht eine zeitlang kein Geld bekommt (wenn man selber kündigt, ist es auf jeden Fall so - bei einvernehmlicher weiß ich es leider nicht). Nichtsdestotrotz solltet ihr euch dringend einen Beratungstermin bei der Arbeiterkammer ausmachen! Also bevor deine Frau irgendwas unterschreibt - die AK beratet euch, damit ihr nicht finanziell auf der Strecke bleibt.
Ev. kann deine Frau auch den Chef bitten, mit der Wirtschaftskammer Kontakt aufzunehmen. Ich bilde mir ein, da gibt es auch eine Unterstützung, wenn Kleinstunternehmen wegen einer Schwangerschaft und weil sie niemanden zusätzlich einstellen können in wirtschaftliche Probleme rutschen. Rein rechtlich darf der Zahnarzt deine Frau nämlich nicht kündigen und wenn sie die einvernehmliche Kündigung nicht unterschreibt, hat er das Problem...
11,303
Wie gesagt ARBEITERKAMMER
635
2,351
2,785
4
wie ich Informiert bin muss Sie in den letzten 2 Jahren mindestens 52 Wochen beschäftigt sein um Anspruch auf alg zu haben. Das wäre aber sowieso nicht unser Wunsch, eben weil es dannach wegen dem Wochengeld usw sehr schlecht ausschaut.
Werde mich bei de AK erkundigen...hoffe die helfen uns
Der Chef will das ganze dann vor Gericht bringen und irgendwo habe ich gelesen dass, wenn das Arbeitsinspektorat positiv entscheidet, er Sie entlassen kann im folgenden fall:
"...Das ASG stimmt weiters einer Kündigung während des 1. Karenzjahres zu, wenn der Betrieb bzw. einzelne Betriebsabteilungen auf Dauer still gelegt oder eingeschränkt werden und dem Dienstgeber die Weiterbeschäftigung wirtschaftlich nicht zumutbar ist..."
Wie ich das verstehe kann er Sie entlassen wenn er nicht mehr weiter arbeiten kann?
falls noch wer Erfahrung damit hatte oder evtl immer noch hat, schreibt einfach rein.Bis dahin, Danke an die tipps.
2,351
893
Warum sollte deine Frau nur mehr am PC sitzen dürfen?
Bei meinem Zahnarzt ist immer wieder mal eine Assistentin schwanger und die arbeiten ganz normal weiter. Nur röntgen machen sie halt nicht mehr.
107
Ich würde keinesfalls eine einvernehmliche Kündigung unterschreiben. Ich denke wenn es vor Gericht gehen sollte, würde es nicht zu seinem Gunsten ausgehen... Und ganz ehrlich, als Wahlarzt, wenn er ein Guter ist, verdient er sicherlich nicht schlecht, Geldgier ist nun mal keine Voraussetzung jemanden zu kündigen. Auch muss ich als Arbeitgeber mich darauf einstellen das jemand Schwanger werden kann, und wenn es Väter sind in Vaterkarenz gehen können.
Ich würde mich auch auf alle Fälle an die Arbeiterkammer wenden.
Wünsche dir und deiner Frau noch viel Kraft
P. S: Vielleicht hältst du ubs ja auf dem Laufenden
4
2,080
4