Einvernehmliche Auflösung in der Schwangerschaft

DinoDino

4

bearbeitet 11. 08. 2017, 10:36 in Karenz & Rechtliches
Hallo,

Bitte um dringenden Rat.Meine Frau ist Schwanger,und als Zahnarztassistentin beschäftigt (sie und der Chef arbeiten alleine,da er Wahlarzt ist und nur eine Assistentin braucht.).Lt. Vorschriften darf sie als schwangere nur am PC sitzen und Termine vereinbaren.Das kommt für den Chef nicht in Frage.Jetzt wurde ihr eine einvernehmliche Auflösung angeboten, weil er meinte, das er die Ordination zusperren kann wenn er noch eine einstellen würde.Meine Frau ist erst ab Oktober in einem Arbeitsverhältniss da sie vor zwei Jahren nach Österreich gekommen ist und zurzeit auch kein Anspruch auf ams geld hat.Was können wir machen damit es für uns finanziell nicht zum disaster wird.

Kommentare

  • Unbedingt vorab bei der arbeiterkammer informieren, sodass ihr Anspruch auf wochengeld und später karenzgeld habt.!!!

    Vielleicht könnt ihr euch auch beim ams informieren.

    Ich würde so schnell keiner einvernehmlichen Lösung zustimmen.
    ewigeskindMagicMoment
  • Hallo Dino!
    Ganz klar ist mir die Sache nicht - deine Frau arbeitet seit Oktober (2015? oder 2016?) in Österreich? Dann hätte sie ja schon Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung, wenn sie arbeitslos wird. Ich bin mir nur nicht sicher, ob man bei einvernehmlicher Auflösung nicht eine zeitlang kein Geld bekommt (wenn man selber kündigt, ist es auf jeden Fall so - bei einvernehmlicher weiß ich es leider nicht). Nichtsdestotrotz solltet ihr euch dringend einen Beratungstermin bei der Arbeiterkammer ausmachen! Also bevor deine Frau irgendwas unterschreibt - die AK beratet euch, damit ihr nicht finanziell auf der Strecke bleibt.
    Ev. kann deine Frau auch den Chef bitten, mit der Wirtschaftskammer Kontakt aufzunehmen. Ich bilde mir ein, da gibt es auch eine Unterstützung, wenn Kleinstunternehmen wegen einer Schwangerschaft und weil sie niemanden zusätzlich einstellen können in wirtschaftliche Probleme rutschen. Rein rechtlich darf der Zahnarzt deine Frau nämlich nicht kündigen und wenn sie die einvernehmliche Kündigung nicht unterschreibt, hat er das Problem...
  • Bei einvernehmlicher Lösung gebe es gleich Arbeitslosengeld, aber meines Wissens erst nach einem Jahr Beschäftigung.

    Wie gesagt ARBEITERKAMMER
  • Bianca88Bianca88

    635

    bearbeitet 10. 08. 2017, 19:16
    Also ich habe seit bekanntgabe meiner Schwangerschaft probleme mit meiner Firma/Chef weil ich nicht die einvernehmliche unterschreibe!Ak hatt mir null geholfen!! Arbeitslosengeld bekommt man normal nach 6 monate arbeiten und bei einer einvernehmlichen sofort!
  • ich würd mich nicht drauf einlassen, es ist letztendlich nicht das problem deiner frau, dass ihr chef dann "arm" dran ist!
  • Also fürs erste gaaaanz wichtig: NICHTS UNTERSCHREIBEN!!!!! Wie schon gesagt unbedingt arbeiterkammer um einen Termin bitten. Und es ist einfach so: es sollte nicht das Problem deiner Frau sein wenn der Chef keine 2te einstellen kann.... Und ja: bei einer einvernehmlichen bekommt man sofort arbeitslosengeld! Aber ich rate davon ab!
  • DinoDino

    4

    bearbeitet 10. 08. 2017, 22:35
    @wölfin Sie arbeitet seit Oktober 2016...

    wie ich Informiert bin muss Sie in den letzten 2 Jahren mindestens 52 Wochen beschäftigt sein um Anspruch auf alg zu haben. Das wäre aber sowieso nicht unser Wunsch, eben weil es dannach wegen dem Wochengeld usw sehr schlecht ausschaut.

    Werde mich bei de AK erkundigen...hoffe die helfen uns

    Der Chef will das ganze dann vor Gericht bringen und irgendwo habe ich gelesen dass, wenn das Arbeitsinspektorat positiv entscheidet, er Sie entlassen kann im folgenden fall:
    "...Das ASG stimmt weiters einer Kündigung während des 1. Karenzjahres zu, wenn der Betrieb bzw. einzelne Betriebsabteilungen auf Dauer still gelegt oder eingeschränkt werden und dem Dienstgeber die Weiterbeschäftigung wirtschaftlich nicht zumutbar ist..."
    Wie ich das verstehe kann er Sie entlassen wenn er nicht mehr weiter arbeiten kann?
    falls noch wer Erfahrung damit hatte oder evtl immer noch hat, schreibt einfach rein.Bis dahin, Danke an die tipps.
  • solang sie schwanger ist, ist sie nicht in karenz :) karenz tritt erst nach der geburt ein
  • @Dino
    Warum sollte deine Frau nur mehr am PC sitzen dürfen?
    Bei meinem Zahnarzt ist immer wieder mal eine Assistentin schwanger und die arbeiten ganz normal weiter. Nur röntgen machen sie halt nicht mehr.
  • @Dino ich hätte jetzt mal das gefunden: https://www.google.at/url?q=http://www.zahnaerztekammer.at/fileadmin/content/oberoesterreich/Infomaterial/Infomaterial/pdf/2015_ooe/Schwangerschaft_einer_Ordinationsmitarbeiterin.pdf&sa=U&ved=0ahUKEwjh8MDuu87VAhXKaFAKHTRPD2IQFggOMAE&usg=AFQjCNGOeU1zWjGwytsl131IpTpGIIsQKw

    Ich würde keinesfalls eine einvernehmliche Kündigung unterschreiben. Ich denke wenn es vor Gericht gehen sollte, würde es nicht zu seinem Gunsten ausgehen... Und ganz ehrlich, als Wahlarzt, wenn er ein Guter ist, verdient er sicherlich nicht schlecht, Geldgier ist nun mal keine Voraussetzung jemanden zu kündigen. Auch muss ich als Arbeitgeber mich darauf einstellen das jemand Schwanger werden kann, und wenn es Väter sind in Vaterkarenz gehen können.

    Ich würde mich auch auf alle Fälle an die Arbeiterkammer wenden.
    Wünsche dir und deiner Frau noch viel Kraft ;)

    P. S: Vielleicht hältst du ubs ja auf dem Laufenden
  • @maxi eben aus den Gründen die In Cherrysheeps link stehen.Lt AUVA dürfen Assistentinen vieles nicht.Und ihr Chef hält sich strikt daran. Ich bin auch der Meinung das er genug verdient und ihm am Monatsende mehr übrig bleibt als uns.Aber dann ist er mit der Geschichte gekommen das er ein krankes Kind zuhause pflegt und seine Frau nicht arbeiten kann deswegen, und ihre Existenz in Frage steht. Da wird man gerade in der Situation als werdende Eltern, leicht nachdenklich ob das nicht wirklich so ist.Heute gehen wir zur Arbeterkammer,mal sehen was die sagen.Unterschrieben wird aber nichts...
  • @Dino Und was haben die bei der AK heute gesagt? Würde mich interessieren!
  • Auf keinen Fall unterschreiben.Sonst verliert man sehr viel.Ihm ist bewusst das eine Frau schwanger werden kann und wenn er es Finanziel nicht aushalten kann ist das sein Problem.Vor Gericht sind schwangere unter besonderem Schutz und er muss es gut begründen können damit er überhaupt eine Chance hat.Außerdem verdient er als Wahlarzt sicher nicht schlecht meinten die von der Ak.Ihm kann es nicht so schlecht gehen wie er behauptet. :) Also durchhalten,obwohle der Druck auf Sie immer Größer wird.Heute musste sie zum ersten mal auch Samstags arbeiten :)
    Reyhania
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