In Karenz für anderen Dienstgeber arbeiten?

Hallo Mädels,

hm, stelle ich mir das zu einfach vor? -> Ich habe während meiner ersten Karenz bereits bis zur Zuverdienstgrenze für meinen eigentlichen Dienstgeber gearbeitet. Leider war das für mich eine eher abtörnende Erfahrung. Während der zweiten Karenz möchte ich jedoch auch jedenfalls was tun, hätte diesbezüglich auch ein Angebot. Frage: Vorausgesetzt, mein DG stimmt zu, dass ich für wen anders arbeite, kann ich das dann uneingeschränkt, also bis hin zur vollzeitanstellung tun? (letztere zB denkbar, weil ich länger in Karenz bin, als dass ich KBG beziehe).

Danke!!!!!
lg

Kommentare

  • @lama ich hatte heute die gleiche frage an meinen DG bei der besprechung der karenzlänge.. wenn dein dienstgeber zustimmt kannst du, ja :)
    lama
  • Michi3456Michi3456

    2,370

    bearbeitet 23. 08. 2017, 10:54
    Könnte ich bei einem anderen AG dann zB nur ein befristetes Dienstverhältnis ausmachen? Dh bis zum Ende der Karenz vom eigentlichen AG? Bzw wie sieht es aus wenn man mit Kind Nr. 2 schwanger ist? Kann ich dann da sagen mein Dienstverhältnis endet dann mit Ende Mutterschutz?
    Vielleicht jemand da der diese Konstellation hatte?

    Aja und Zwecks Kinderbetreuung: Muss ich das nachweisen das ich da wen habe oder reicht es wenn ich sage dass die Großeltern darauf schauen?
  • ChaosDeluxeChaosDeluxe

    1,873

    bearbeitet 23. 08. 2017, 12:20
    Dem Dienstgeber ist ziemlich egal, wie Du die Kinderbetreuung regelst und es würd ihn auch nichts angehen. Als Arbeitnehmer hast Du die Pflicht, zur Arbeit zu erscheinen, wie Du organisierst, dass Du arbeiten kannst, ist wurscht.
    (Wer zb Geld aus AMS Töpfen kriegt (in arbeitsrechtlicher Karenz aber hinfällig, da kann man sich nicht arbeitslos melden, weil man rechtlich gesehen nicht arbeitslos ist), muss allerdings Kinderbetreuung nachweisen können. U.a. damit kein Missbrauch betrieben wird zb arbeitslos melden obwohl klar ist, dass man daheim beim Kind bleibt, um das Haushaltsbudget ein paar Monate aufzubessern o.ä.)
  • Hallo
    Ich mische hier nochmal kurz mit weil mich etwas an deiner Frage stutzig gemacht hat und zwar die Vollzeitanstellung. Soweit ich weiß darf man währen der Karenz (nicht im Mutterschaft, da besteht absolutes Beschäftigungsverbot) arbeiten sofern es der aktuelle Dienstgebet erlaubt ABER nur bis zur Zuverdienstgrenze (das entspräche in etwa 10 Stunden pro Woche, also seit entfernt von Vollzeit).

    Es wäre meiner Ansicht nach ziemlich unlogisch wenn du während der Karenz woanders 40 Stunden die Woche arbeiten würdest (abgesehen davon das du ja dann vom Staat kein Geld "bräuchtest"). Es ändert ja an deinem aktuellen Beschäftigungsverhältnis (vor der ss) auch nichts und 2 Vollzeit-Arbeitgeber geht nunmal nicht.
    Also arbeiten ja, Vollzeit aber definitiv nicht.

    LG
    Kaffeelöffel
  • @Kaffeelöffel klar, klingt merkwürdig aber: ich bin zB vermutlich 1,5 Jahre in Karenz, beziehe das KBG aber nur über 12 Monate.
  • Ja man kann schon mehr als die 10 Stunden arbeiten bis hin zu Vollzeit. ABER wenn das mehr als 13 Wochen im Kalenderjahr sind, dann verlierst du den Kündigungsschutz während und nach der Karenz. Wennst weniger als 13 Wochen sind ist es kein Problem nur der karenzierte Arbeitgeber muss zustimmen.
Hey! 1 Frage - 100 Antworten!
Im BabyForum kannst du dich einfach, sicher und anonym mit (werdenden) Mamas und Papas in deiner Nähe austauschen. Registriere dich jetzt, um alle Bereiche zu sehen und mitzuplaudern:Kostenlos registrieren

Social Media & Apps


Registrieren im Forum