Wochengeld bzw. eaKBG

bearbeitet 1. 09. 2017, 21:17 in Karenz & Rechtliches
Also ich war heute bei einem Kurs und irgendwie steige ich bei manchen Sachen noch immer nicht durch.
8 Wochen vor Geburt bin ich im Mutterschutz und bekomme Wochengeld. Wer beantragt dieses? Der AG oder ich bei der GKK?

8 Wochen nach der Geburt steht mir ja auch Wochengeld zu, muss das dann nochmals beantragt werden von mir, weil ich beantrage ja ab Geburt KBG, beides kann man ja nicht gleichzeitig bekommen. Beantrage ich also gleichzeitig Wochengeld und KBG und das bessere bekomme ich dann? Zumindest möchte ich nichts falsch machen, und durch Fehler irgendwas verlieren.

Bzw.wenn ich vor Geburt Wochengeld bezogen habe, was muss ich nach der Geburt übermitteln, wieder einen neuen Antrag oder nur Geburtsurkunde, KH-Aufenthaltsbestätigung und gegebenenfalls Kaiserschnitt Bestätigung?

Kommentare

  • ohmyohmy

    2,351

    bearbeitet 1. 09. 2017, 18:23
    du bist 8 wochen vir der geburt und 8 wochen nach der geburt (12 wochen bei evtl kaiserschnitt) im mutterschutz. du kriegst vom frauenarzt einen blauen zettel der ist in 3 teile
    einen behaltest du dir, einen kriegt die krankenassa einen dein Arbeitgeber. du kriegst dann einen bescheid von der krankenkasse wieviel wochengeld du bekommst.
    ist dein nettogehalt mal 14 geteilt durch 12, so pi mal daumen :)

    eakbg beantragst du bei der krankenkassa nach der geburt :)
  • den zettel vom FA bekomme ich wann? Ich dachte
    das heißt nach der Geburt muss ich nicht nochmal Wochengeld beantragen? oder Schon?
    Weil ea KBG beantrage ich ja ab Geburt, da bekomme ich ja aber eigentlich noch Wochengeld.
    Ich dachte vor Geburt macht das Wochengeld der AG nur mit dem Zettel mit dem errechneten Geburtstermin.
  • @binimaus ich hab keinen Zettel vom Frauenarzt bekommen sondern zugeschickt von der GKK oder aus dem Internet. Und ja man beantragt nur das vor der Geburt und das läuft dann weiter bzw musste ich die Geburtsurkunde und Kaiserschnittbestätigung an die GKK schicken. KBG hab ich erst gegen Ende vom Mutterschutz beantragt. Wenn du das eaKBG nimmst ist ja das Wochengeld sicher höher.
  • ohmyohmy

    2,351

    bearbeitet 1. 09. 2017, 21:17
    ich finds jedes mal witzig, dass wir alle in einem staat leben aber jeder ein anderes system praktiziert :D

    ich hab den zettel bei der letzten muki-untersuchung beim frauenarzt bekommen. frag einfach mal bei deinem frauenarzt nach

    du musst nach der geburt kein wochengeld mehr beantragen, das rennt automatisch weiter :)

    das eakbg bekommst du nach dem du kein wochengeld mehr bekommst.

    in welchem bundesland wohnst du denn?
  • bearbeitet 1. 09. 2017, 21:44
    @ohmy extra beantragen nicht, aber so wie @itchify schon sagte - die Geburtsurkunde und ev. KS Bestätigung nach der Geburt abgeben, sonst wird das Wochengeld nämlich nur bis zum ET und nicht weiter gezahlt. So wars zumindest bei mir ;)
  • @isabella79 bei mir war das ganz anders.. in dem moment wo ich beim standesamt war haben die schon die sachen vom krankenhaus gehabt und das krankenhaus hat auch an die gkk weitergeleitet.. ich musste gar nichts machen :| die ecard fürs kind bekam ich dann automatisch und den brief vom finanzamt bezüglich kinderbeihilfe auch
  • @ohmy ich bin bei der OÖGKK
    Ecard fürs Kind kam automatisch, Kinderbeihilfe auch.
  • ich hab nur KBG abgegeben. Fürs Wochengeld hab ich nichts tun müssen, hat mein DG selbst geschickt. Und auch nach der Geburt nichts (hab da aber persönlich den KBG Antrag hingebracht, vielleicht habens da die Dokumente fürs Wochengeld sich gleich angeschaut?). Familienbeihilfe und eCard sind auch von selbst gekommen. Mein Mann war nur am Standesamt die Geburtsurkunde abholen.
    yve412
  • @ohmy komisch - läuft scheinbar wirklich überall anders :thinking_face:
    Oögkk- vorzeitiger Mutterschutz - bei der letzten Überweisung, die ja alle 28 Tage ist, kam nur der Betrag für ein paar Tage - eben bis zum ET. Da meine kleine 11 Tage drüber ging und ich 5 Tage im KH war brachte ich die Geburtsurkunde erst nach ein paar Tagen hin und habe mir da auch gleich den KBG Antrag mitgenommen.
    Die Dame dort hat sich auch gleich die benötigten Seiten aus dem Muki Pass kopiert und gesagt, was sie noch braucht.

    Die Meldung der Geburt erfolgte vom KH automatisch.
    Die Unterlagen fürs Standesamt (Geburtsurkunde der Eltern,...) konnte man bei mir im KH abgeben und dann haben wir beim heimfahren gleich alles am Standesamt geholt.
    Finanzamt ging automatisch.
    Antrag für OÖ Familienkarte und Geschenk von der Gemeinde holten wir beim Wohnort gemeindeamt.

    @binimaus es ist aber alles nicht sooo kompliziert - ich habe immer auf der jeweiligen Stelle x- mal gesagt bekommen, wo ich was als nächstes machen muss ;)
    Sonst online auf der Seite deiner Gemeinde und deines Versicherungsträgers schauen - da sind alle Schritte rund um die Geburt genau erklärt.
  • Hallo,
    ich möchte auch das eaKBG beantragen. Das bekommt man ja maximal bis zum 1. Lebensjahr. Das Wochengeld bekomme ich aber noch bis 2 Monate nach der Geburt. Heißt das, dass ich eigentlich nur 10 Monate eaKBG bekommen kann? Oder kann man das eaKBG ab Ende Wochengeld - 12 Monate beantragen?

    Ich hoffe, ihr wisst was ich meine.

    Ich möchte 1,5 Jahr in Karenz bleiben, also nach dem Mutterschutz 1,5 Jahre d.h. ich wäre inkl. Mutterschutz 1 Jahr und 9 Monate zuhause.
  • riczricz

    6,770

    bearbeitet 20. 09. 2017, 08:12
    @KetKate genau, wenn du 2 Monate Wochengeld bekommst, hast du das eaKBG leider nur 10 Monate. Dein Mann könnte noch zusätzlich 2 Monate nehmen. Ansonsten sind die restlichen 8 Monate deiner Karenz (bei 1,5 Jahren nach MuSchu) unbezahlt.
    KetKate
  • @ricz Vielen Dank für die schnelle Antwort.
    Ich bin schon komplett verwirrt von dem ganzen was ich gelesen habe.

    Wenn ich mir das alles richtig ausgerechnet habe, bin ich trotzdem mit dem eaKBG besser dran.
  • @KetKate so ging's mir am Anfang auch :see_no_evil: da heißt es 12 Monate eaKBG und dann sind's meistens ja nur 10.

    Wenn du dieses Jahr nur um ein paar Monate verlangerst bist mit dem eaKBG sicher besser dran! Weiß zwar nicht was du verdienst ;) aber bei mir hätte sich es auch für zwei Jahre ausgezahlt! Hast eh sicher mit dem online Rechner verglichen, oder?
  • @KetKate
    Was du noch beachten solltest: du bist nur krankenversichert solange du das KBG beziehst. Ab dem ersten Geburtstag musst du dich anders versichern- im Normalfall ist das problemlos über den Partner möglich.
    riczKetKate
  • KetKateKetKate

    69

    bearbeitet 20. 09. 2017, 09:13
    @ricz Na zum Glück bin ich nicht die Einzige. Ich dachte schon, es liegt an mir :/

    Unter 1500 netto. Also eigentlich nicht soooo viel, aber wahrscheinlich mehr als der Durchschnitt. Bin aber beim Öffentlichen Dienst.
    Deshalb hat es mich gewundert, dass ich damit mehr bekomme. Aber hab diesen Online Rechner jetzt schon ein paar Mal ausgefüllt und ich komm immer mit dem eaKBG auf mehr.

    @Maxi01 Danke! Hab ich mir gleich aufgeschrieben!
    riczMaxi01
  • Mal eine andere Frage:
    muss ich die Dokumente/Formulare/etc. persönlich abgeben, per Postweg oder kann ich die auch abfotografieren und per Mail schicken?
  • riczricz

    6,770

    bearbeitet 20. 09. 2017, 10:54
    @PrincessSunshine würd ich bei deiner Krankenkasse nachfragen wie sie das haben wollen!
    Aber ich meine, am Formular fürs KBG stand drauf, dass es im Original abgegeben werden muss. Ich konnte es per Post schicken. Geburtsurkunde und die Untersuchungen aus dem MuKiPass hab ich in Kopie beigelegt.
  • @ricz
    Ok danke, weil die Arbeitgeberbestätigung und die Bestätigung vom Amtsarzt für den vorzeitigen Mutterschutz konnte ich auch per Mail schicken.

    Weiß zufällig jemand wie das bei der BVA ist?
  • @KetKate
    Gerne! Kläre am besten gleich ab,ob das Mitversichern bei euch möglich ist. Sollte es nicht der Fall sein, bist du mit einer Pauschalvariante vermutlich besser dran. Aber wie gesagt, im Normalfall ist das kein Problem.
  • @KetKate Wenn du bei der BVA versichert bist, dann bleibst du das bis zu 2 Jahre. Du musst dich nicht mit dem Partner mitversichern. So stands zumindest in meinem Bescheid für das eaKBG. Achte drauf, ob es bei dir auch noch drauf steht, dann musst du dich um nichts wegen der Versicherung kümmern.
  • @Dodolein
    stimmt, im öffentlichen Dienst ist sie vermutlich bei der BVA. Da fällt das Problem weg.
    Dann spricht eigentlich alles fürs eaKBG.
  • @PrincessSunshine bei mir war's so bei der BVA (Graz) ;)
  • @ricz
    ok danke, ist die Kopie von den MUKI pass untersuchungen da mit abzugeben oder muss i des vorher schon schicken?
  • @PrincessSunshine erst wenn du das KBG beantragst, also nach der Geburt. Die 5 Untersuchungen in der SS und die erste Untersuchung vom Kind.
  • @Dodolein und @Maxi01 Ok gut zu Wissen. Da werde ich mal nachfragen. Danke euch!
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