Hallo!
Ich bin jetzt, was den vorzeitigen Mutterschaftsaustritt betrifft, ziemlich verwirrt. Stimmt das, dass man erst ab 5 Jahren Dienstverhältnis den vorzeitigen Mutterschaftsaustritt machen kann? Habe bei der AK angerufen und mir wurde das so mitgeteilt. Bis jetzt hatte ich nur die Info, dass ein 3jähriges Dienstverhältnis ausreichen würde. Dann wurde mir geraten mit dem Arbeitgeber stattdessen eine einvernehmliche Auflösung des Dienstvertragen anzustreben. Das Kinderbetreuungsgeld wäre davon nicht betroffen und ich könnte die Auflösung für den nächstmöglichen Termin vereinbaren und könnte, da mir ja noch 4 Monate Kinderbetreuungsgeld zustehen würde, die 28 Tage Sperre des Arbeitslosengeldes "umgehen", d.h. wenn die Auszahlung des KBG zu Ende geht, könnte ich beim AMS schon direkt das Abeitslosengeld bekommen. Stimmt das? Hilfe!
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im märz 2016 kam tristan, mai 2017 charlotte und bis mai 2019 bin ich in karenz bei besagter firma.
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Nach § 15r MSchG muss der Austritt spätestens drei Monate vor dem Ende der Karenz erklärt werden. Dauert die Karenz kürzer als drei Monate, dann muss der austritt spätestens zwei Monate davor erklärt werden.
Wird also der Austritt am letzten Tag der Karenz erklärt, dann ist es kein berechtigter vorzeitiger Austritt mehr, da das Gesetz (§ 15r MSchG) die beschriebene Vorgabe gibt (dann wäre es ev. sogar ein unberechtigter vorzeitiger Austritt, mindestens jedoch eine Selbstkündigung).
Es ist korrekt das du, im Gegensatz zur Kündigung durch den Arbeitnehmer, sofort Arbeitslosengeld bekommst.
Liebe Grüße
Kaffelöffel