Was ich weiß ist es recht schwer von gemeinsamen auf alleiniges - man muss schon triftige Gründe vorweisen können, denn für das kindswohl ist die gemeinsame Obsorge lt Gericht immer die bessere da der Nicht in gleichem Haushalt lebende sich dann eher verpflichtet fühlt... wurde mir damals erklärt - man kann es bei Gericht zwar beantragen wird aber sicher eine längere Prozedur werden...
@FairyFay und @izime danke! ja der 2te teil bemüht sich leider gar nicht und fühlt sich schon gar nicht verpflichtet es reicht mir dieses hinterhergelaufe seis wegen alimenten oder irgendwas anderem.. traurig und unverständlich wie einem sein eigen fleisch und blut so egal sein kann
Da wirst du es verdammt schwer haben.
Es muss sich schon Kindeswohlgefährdung handeln, damit einem das Sorgerecht wieder entzogen wird bzw du das alleinige wieder bekommst.
Alimente laufen über das Jugendamt? Unterhaltsvorschüsse?
Alimente haben leider gar nix mit der Obsorge zu tun Wenn er sich nichts zu Schulden kommen lassen hat, wird er die Obsorge nicht verlieren. "Nicht bemühen" ist leider kein Grund jemanden die Obsorge zu entziehen. Seit dem neuen Kindschaftsrecht 2013 soll es üblich sein, dass beide Elternteile die gemeinsame Obsorge aussüben. Dagegen sprechen würde nur Kindeswohlgefährdung (Alkoholmissbrauch, Drogenmissbrauch, Gewalt, Straftäter,...)
(Obwohl beim Drogenmissbrauch meine Richterin meinte, dass das eher was mit dem Besuchsrecht als mit der Obsorge zu tun hat :rolling_eyes: )
Alimente sollten über das Jugendamt oder Gericht laufen. Wenn er die Alimente nicht bezahlt kannst du Exekution beantragen & Unterhaltsvorschuss erhalten.
Andere Frage, was genau würde dir die Alleinige Obsorge bringen? Welche Vorteile siehst du?
@ohmy geh aufs Jugendamt und regle die Alimente übers Jugendamt - dann ersparst du dir das nachlaufen - solltest das auch nichts bringen nächster Schritt Unterhaltsvorschuss - der ist dann vom Staat pünktlich am Konto.. des Weiteren nicht ärgern und nicht nachlaufen... so blöd es klingt.. lass ihn anglahnt die gemeinsame Obsorge heißt eigentlich nur das du ihn über alles informieren müsstest... aber alles was tägliche Dinge betrifft kannst du alleine entscheiden - kiga, schule etc. Sollte er sich in den nächsten Monaten nicht interessieren würd ich es probieren und einfach die alleinige Obsorge beantragen - dokumentiere deine Versuche der Kontaktaufnahme damit du was vorweisen kannst und sagen kannst du hast es versucht es besteht kein Interesse...
Ich kann nur aus eigener kindlicher Erfahrung sagen, je mehr Mutter gegen Vater bzw. Je mehr man versucht das Kind vom Vater fernzuhalten desto mehr wird das Kind die Nähe zu ihm suchen wenn es älter wird.
Das nicht kümmern wird das Kind einmal bemerken und sich von allein distanzieren.
Ich weiss das es dich ärgert, aber obsorge heisst ja nicht Bindung aufbauen, wenn er sowieso kein Interesse zeigt, finde ich persönlich egal ob er auf irgendeinem Papier als obsorge berechtigt eingetragen ist.
@izime woher nimmst du diese Information, dass "gemeinsame Obsorge" bedeutet den anderen über alles informieren zu müssen?
Genau das Gegenteil ist nämlich der Fall. Mit der gemeinsamen Obsorge kann sich der Kindsvater seine Informationen selbst einholen und es besteht keine Informationspflicht. Eine Informationspflicht kann man rechtlich nur einklagen wenn alleinige Obsorge besteht.
Bei einer gemeinsamen Obsorge wird davon ausgegangen, dass wie im Eheleben, die (Ehe)partner sich sowieso austauschen.
die alimente haben wir halt so geregelt, dass er sie mir auszahlt, weil er durch seinen kredit mich gebeten hat da sso zu klären, ich wollt halt niemanden in eine blöde situation bringen und jetzt schafft mans nicht mal den ausgemachten betrag zu überweisen.. wir haben das ganze aber schriftlich vom jugendamt machen lassen..
bedeutet nicht gemeinsame obsorge auch, dass er eigentlich genau die gleichen rechte hat wie ich? dass er das kind jederzeit zb bei sich anmelden könnte usw.?
ich ärger mich eh, dass ich mich auf das alles so eingelassen habe, aber man will dem vater ja auch rechte irgendwo geben. mich ärgert es, dass er denkt er könne bei mir ein und aus gehen wie es ihm passe (wir sind kein paar mehr), und seit dem ich das klargestellt habe kurz nach der geburt (vor 9 wochen)kam gar kein interesse mehr.. er ist doch als obsorgeberächtigter genauso sein kind in seine wohnung zu lassen, wenn mans jetzt ganz genau nimmt.. dann redet er dauernd davon den kleinen abzuholen für 1-2 stunden damit ich bisschen zeit für mich habe.. 1. habe ich mich nie beschwert kein zeit für mich zu haben und 2. versteht er nicht dass dadurch dass ich vollstille er halt eben nicht mal 1-2 stunden das kind abholen kann und mit ihm irgendwo hingehen kann. man versteht auch nicht, dass stillen nicht nur futtergabe ist aber gut.. und so verantwortungslos wie er sich benimmt, würde ich ihn nie alleine lassen mit dem baby, allein als er versuchte das baby krabbeln zu lassen wo er gerade mal 1 monat alt war, ich dachte echt ich sterbe.
ich habe 100 mal gesagt er solle mir sagen wie seine dienste sind (er arbeitet im schichtdienst) damit wir uns tage ausmachen können wo er den kleinen sehen kann, und da kam einfach nie etwas. meist wird einen tag vorher dann angefragt, aber ich sitz halt auch nicht den ganzen tag zu hause und warte, dass er sich mal erbarmt den kleinen zu sehen.
ist halt alles doof gelaufen.. ich häng auch das infoblatt an das ich damals beim magistrat bekommen hab
@honeymaus - aus der Erfahrung mit meinem ex und dem Jugendamt - ich kann zB nicht mehr alleine entscheiden das ich für 3 Woche auf Urlaub fahre sondern muss ihn informieren wenn er was dagegen hat hab ich Pech schulwechsel deto .. es wird auch einer gemeinsamen Obsorge vom Gericht zugestimmt wenn sich offensichtlich nicht ausgetauscht werden kann weil beide Parteien nicht mehr miteinander können... denn es ist für das Kindeswohl das beste lt Gericht und JA .. so wars bei uns damals ..
Deswegen hab ich auch müsste geschrieben - wenn sich der ex Partner nicht interessiert ist es sowieso hinfällig
@izime es stimmt trotzdem nicht. Und das Jugendamt ist nicht das Gericht. Die können das nicht entscheiden!
Aus meiner Erfahrung mit dem Kindsvater meines Sohnes und monatelangem Gerichtsweg und Anwälten ist es so, wie ich es oben geschrieben habe. Bei einer gemeinsamen Obsorge gibt es rechtlich gesehen keine Informationspflicht, da sich der Kindsvater selbst seine Informationen die er haben will einfordern kann. Rechtlich einklagen kann der Kindsvater seine Informationspflicht nur, wenn die Mutter mit der alleinigen Obsorge betraut ist.
Zum Thema Urlaub fahren:
Ja, du hast ihn zu informieren wann ihr in den Urlaub fahrt (wenn es in seine Besuchszeit fällt). Allerdings, wenn er was dagegen hat, hat er Pech gehabt.
Er kann ja genauso in den Urlaub fahren wann und wie er möchte(und muss dir das genauso mitteilen, wenn es in seine Besuchszeit fällt) Das nennt man Menschenfreiheit und hat außerdem so gar nix mit Obsorge zu tun. Was hat dir das Jugendamt da nur für einen Blödsinn eingeredet :rolling_eyes: Und Schulwechsel ist natürlich etwas, dass ein Kindsvater wissen sollte. Solche Informationen gibt man ja auch bekannt, wenn man die alleinige Obsorge hat. Allerdings kann er dir da nicht drein reden. Du kannst dein Kind anmelden wo du willst, ob er damit einverstanden ist oder nicht. Genauso kann auch er das Kind bei gemeinsamer Obsorge an- und abmelden wo er möchte, ohne deiner Einverständnis. Bei solchen Spielchen wird aber dann meistens die gemeinsame Obsorge entzogen, weil es natürlich der Mutter mit dem Aufenthaltsrecht obliegt, wo das Kind zur Schule geht (zB wegen Wohnortnähe, oder weil sie das Kind dorthin bringt)
@ohmy bei dem Infoblatt steht derzeit drinnen, dass ihr beide die gemeinsame Obsorge habt und in Falle einer Trennung müsst ihr vor Gericht gehen um festlegen zu lassen, bei wem das Kind den hauptsächlichen Aufenthalt hat. Das ist wichtig um zukünftigen Streitereien zu entgehen, wenn ihr so gar nicht mehr miteinander könnt.
Derzeit könnte er nämlich wirklich das Kind bei sich anmelden, wenn er möchte.
@ohmy
du kannst auch Besuchszeiten festlegen lassen und wenn er sich ned dran hält werden die auch entsprechend irgendwann minimiert. Und Säuglinge haben im Normalfall keine Besuche ohne Beisein der Mama. Außer die Mama stimmt zu und will das so. Meist is es eher 1-2 Stunden Besuch im Beisein der Mama 1-2x pro Woche, was bei kleinen Babys vereinbart wird.
@honeymaus danke jetzt bin ich wieder um einiges gescheiter... hätt ich das früher gewusst bei uns ist es nämlich schon 4 Jahre her wo er sie beantragt hat...
@ohmy ich würde alles nur übers Gericht regeln, Alimente, Besuchszeiten etc du bist mMn einfach auf der sicheren Seite...denn auch für dich und den kleinen Mann ist Regelmäßigkeit wichtig ... und solange du voll stillst musst du ihn auch nicht hergeben.. was ich weiß - er kann euch besuchen kommen zu vereinbarten Zeiten... du kannst dich auch am amtstag beim Magistrat beraten lassen oder auch direkt beim Jugendamt ...
@izime Gerne. Oje, da hast du dich aber ordentlich hinters Licht führen lassen
Es gibt an Amtstagen beim Gericht eine kostenlose Rechtsberatung (bei den Bezirksgerichten in Wien ist es Dienstags)
Wichtig ist aber, das möchte ich dir mit auf den Weg geben @ohmy dass du neutral bleibst und nicht zu sehr den Kindsvater schlecht darstellen lässt. Damit meine ich Lapalien wie zB "sich nicht genug bemühen". Sowas hören die viel zu oft und interessiert sie auch nicht.
Ich wünsch dir alles Gute, dass ihr eine Lösung für euch alle findet
@honeymaus nur aus Interesse: wenn das Kind zb einen Unfall hat und im KH liegt.. wenn die Mutter bei gemeinsamer obsorge keine Meldepflicht hat.. dann weiß der Vater ja gar ned davon wenn sie es ihm nicht sagt.. klar könnt er Befunde anfordern, aber dazu müsste er erstmal wissen, dass mit seinem Kind was ist. Oder gibts da spezielle regelungen?
@suusi Es wird bei gemeinsamer Obsorge angenommen, dass solche Informationen selbstverständlich sind. Rechtlich gesehen kann der Vater aber nichts machen, wenn die Mutter ihm diese Informationen vorenthält. Moralisch gesehen, ist es natürlich nicht so toll und kommt auch bei einem Richter nicht gut an wenn das mal erwähnt werden würde.
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(Obwohl beim Drogenmissbrauch meine Richterin meinte, dass das eher was mit dem Besuchsrecht als mit der Obsorge zu tun hat :rolling_eyes: )
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Das nicht kümmern wird das Kind einmal bemerken und sich von allein distanzieren.
Ich weiss das es dich ärgert, aber obsorge heisst ja nicht Bindung aufbauen, wenn er sowieso kein Interesse zeigt, finde ich persönlich egal ob er auf irgendeinem Papier als obsorge berechtigt eingetragen ist.
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Genau das Gegenteil ist nämlich der Fall. Mit der gemeinsamen Obsorge kann sich der Kindsvater seine Informationen selbst einholen und es besteht keine Informationspflicht. Eine Informationspflicht kann man rechtlich nur einklagen wenn alleinige Obsorge besteht.
Bei einer gemeinsamen Obsorge wird davon ausgegangen, dass wie im Eheleben, die (Ehe)partner sich sowieso austauschen.
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die alimente haben wir halt so geregelt, dass er sie mir auszahlt, weil er durch seinen kredit mich gebeten hat da sso zu klären, ich wollt halt niemanden in eine blöde situation bringen und jetzt schafft mans nicht mal den ausgemachten betrag zu überweisen.. wir haben das ganze aber schriftlich vom jugendamt machen lassen..
bedeutet nicht gemeinsame obsorge auch, dass er eigentlich genau die gleichen rechte hat wie ich? dass er das kind jederzeit zb bei sich anmelden könnte usw.?
ich ärger mich eh, dass ich mich auf das alles so eingelassen habe, aber man will dem vater ja auch rechte irgendwo geben. mich ärgert es, dass er denkt er könne bei mir ein und aus gehen wie es ihm passe (wir sind kein paar mehr), und seit dem ich das klargestellt habe kurz nach der geburt (vor 9 wochen)kam gar kein interesse mehr.. er ist doch als obsorgeberächtigter genauso sein kind in seine wohnung zu lassen, wenn mans jetzt ganz genau nimmt.. dann redet er dauernd davon den kleinen abzuholen für 1-2 stunden damit ich bisschen zeit für mich habe.. 1. habe ich mich nie beschwert kein zeit für mich zu haben und 2. versteht er nicht dass dadurch dass ich vollstille er halt eben nicht mal 1-2 stunden das kind abholen kann und mit ihm irgendwo hingehen kann. man versteht auch nicht, dass stillen nicht nur futtergabe ist aber gut.. und so verantwortungslos wie er sich benimmt, würde ich ihn nie alleine lassen mit dem baby, allein als er versuchte das baby krabbeln zu lassen wo er gerade mal 1 monat alt war, ich dachte echt ich sterbe.
ich habe 100 mal gesagt er solle mir sagen wie seine dienste sind (er arbeitet im schichtdienst) damit wir uns tage ausmachen können wo er den kleinen sehen kann, und da kam einfach nie etwas. meist wird einen tag vorher dann angefragt, aber ich sitz halt auch nicht den ganzen tag zu hause und warte, dass er sich mal erbarmt den kleinen zu sehen.
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Zum Thema Urlaub fahren:
Ja, du hast ihn zu informieren wann ihr in den Urlaub fahrt (wenn es in seine Besuchszeit fällt). Allerdings, wenn er was dagegen hat, hat er Pech gehabt.
Er kann ja genauso in den Urlaub fahren wann und wie er möchte(und muss dir das genauso mitteilen, wenn es in seine Besuchszeit fällt) Das nennt man Menschenfreiheit und hat außerdem so gar nix mit Obsorge zu tun. Was hat dir das Jugendamt da nur für einen Blödsinn eingeredet :rolling_eyes: Und Schulwechsel ist natürlich etwas, dass ein Kindsvater wissen sollte. Solche Informationen gibt man ja auch bekannt, wenn man die alleinige Obsorge hat. Allerdings kann er dir da nicht drein reden. Du kannst dein Kind anmelden wo du willst, ob er damit einverstanden ist oder nicht. Genauso kann auch er das Kind bei gemeinsamer Obsorge an- und abmelden wo er möchte, ohne deiner Einverständnis. Bei solchen Spielchen wird aber dann meistens die gemeinsame Obsorge entzogen, weil es natürlich der Mutter mit dem Aufenthaltsrecht obliegt, wo das Kind zur Schule geht (zB wegen Wohnortnähe, oder weil sie das Kind dorthin bringt)
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Derzeit könnte er nämlich wirklich das Kind bei sich anmelden, wenn er möchte.
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@ohmy ich würde alles nur übers Gericht regeln, Alimente, Besuchszeiten etc du bist mMn einfach auf der sicheren Seite...denn auch für dich und den kleinen Mann ist Regelmäßigkeit wichtig ... und solange du voll stillst musst du ihn auch nicht hergeben.. was ich weiß - er kann euch besuchen kommen zu vereinbarten Zeiten... du kannst dich auch am amtstag beim Magistrat beraten lassen oder auch direkt beim Jugendamt ...
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Es gibt an Amtstagen beim Gericht eine kostenlose Rechtsberatung (bei den Bezirksgerichten in Wien ist es Dienstags)
Wichtig ist aber, das möchte ich dir mit auf den Weg geben @ohmy dass du neutral bleibst und nicht zu sehr den Kindsvater schlecht darstellen lässt. Damit meine ich Lapalien wie zB "sich nicht genug bemühen". Sowas hören die viel zu oft und interessiert sie auch nicht.
Ich wünsch dir alles Gute, dass ihr eine Lösung für euch alle findet
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