Frage zur SSW eaKbg

bearbeitet 18. 09. 2017, 09:45 in Schwangerschaft
Hallo, ich habe Karenzzeit 1 1/2 Jahre. 12 Monate davon bekomme ich das einkommensabhängige KbG. den rest davon mindestsicherung. im März komme ich wider in melne Arbeit zurück dh ich bin nicht arbeitslos sondern seit 4 Jahren in meiner Firma gemeldet, Was wäre, würde ich jetzt schwanger werden und gleich freigestellt? Bekomme ich Wochengeld? Wenn ja, wieviel? Kann ich wider das EkbG nehmen? Weis jemand wo genau man da fragen kann? lg

Kommentare

  • Wochengeld bekommst du nur wenn du gleich von KBG in Mutterschutz wechselst oder von der Arbeit aus. Und von der Arbeit aus den Schnitt der letzten 3 Monate, also wenn du weniger als 3 Monate arbeitest halt sehr wenig. Für eaKBG muss man glaub ich 6 Monate gearbeitet haben.

    Aber kannst du in Karenz Mindestsicherung bekommen? Dachte da muss man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen?
  • Du hast nach eaKBG und mit Partner Anspruch auf mindestsicherung?
    Wie funktioniert das?
  • das wollt ich auch grad fragen?!?
    du bekommst mindestsicherung obwohl du in karenz bist?
    ich will das auch??
  • Das würde mich auch interessieren :thinking_face:
  • Angesicht der bisherigen Beiträge würde ich diese Angaben nicht allzu ernst nehmen ;)

    @Admin Ich denke hier ist mal wieder wem langweilig...
  • bearbeitet 18. 09. 2017, 10:11
    weil kind unter 2 jahren und krippenplatz nicht vorhanden.

    was ist dein problem angie? dachte man kann hier fragen stellen?? wisst ihr wo ich mich da informieren kann?

    und begrenzt bis märz da dann wider arbeiten
  • @verena0407 Kann da wirklich jeder dann Mindestsicherung beantragen? Mein Sohn war auch erst 1 und ob Krippenplatz was wäre weis ich nicht. Gilt in diesem Fall die Voraussetzungen kein Erspartes und kein Auto nicht? Würde mich jetzt wirklich interessieren?
  • ja. erspartes bis 4000€ ca und kein eigener Pkw. Gewisse verdienstgrenze usw. ich bin ja in einem arbeitsverhältnis und gehe immärz wider zurück das wollten die bestätigthaben.
  • Angie_1984Angie_1984

    3,564

    bearbeitet 18. 09. 2017, 11:21
    @Verena0407 sorry, hab nicht aufs Datum geachtet und in den letzten Tagen waren leider wieder vermehrt Serienpostings von Menschen, denen seeeehr langweilig sein muss. Nichts für ungut! Natürlich kann man hier Fragen stellen =)
    @Admin Bitte meinen vorigen Eintrag ignorieren.
  • Und dein Partner verdient nichts? Alleinerziehend wirst du ja nicht sein wenn du ein 2. Kind planst?
    Löwin
  • ich hab mich getrennt vom KV und einen neuen Partner, der aber nicht bei mir wohnt :) also AZ
  • ok danke... Naja dann hab ich e keinen Anspruch. Habe ein Auto, da ich das auch brauche um einkaufen etc zu fahren.
  • maximaxi

    893

    bearbeitet 18. 09. 2017, 13:28
    Bei mir war es damals auch das Auto. Das ich aber für die Arbeit benötige.
    War dann etliche Monate nur geringfügig beschäftigt, weil kein Krippenplatz.
    Hab aber außer FBH nichts bekommen.
  • hab auch eins aber leasing.. also gehts
  • Michi3456Michi3456

    2,370

    bearbeitet 18. 09. 2017, 16:32
    Echt bei Leasing geht das? Aber ich würd e nix bekommen weil ich grad gelesen hab das bei Ehepaaren es rund 1200 Euro sind und mein Mann rund 1300 netto verdient dann steht mir e nix zu.
  • @Verena0407 zu deiner eigentlichen frage. Wenn du gleich freigestellt wirst bekommst du Wochengeld anhand der mindestsicherung und hast keinen Anspruch auf eakbg. Wenn du arbeitest wird es anhand der letzten 3 Monatslöhne berechnet. Und du bekommst eakbg von 80% des wochengeldes soweit ich weiß aber nur wenn du durchgehend bei deinem Arbeitgeber gemeldet bist.
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