Höhe des Wochengelds bei weniger als 3 Monaten AMS bzw arbeiten

Hallo liebes Babyforum :)

nachdem ich die letzten beiden Vormittage jeweils bei verschiedenen Stellen der WGKK verbracht habe, und trotz Konsultation von insgesamt 5 verschiedenen Beratern mir dort keiner zu 100% Auskunft über meinen Fall geben konnte (was ich übrigens als extrem lächerlich empfinde...), hab ich mir gedacht ich frag mal eure Schwarmintelligenz nach Rat.

Unser Fall ist folgender:

Ich beziehe derzeit Kinderbetreuungsgeld in der Variante 20+4 für meine erste Tochter, die am 7.6.2016 zur Welt gekommen ist.

Jetzt hats wieder eingeschlagen, und wir freuen uns schon auf die nächste kleine Maus, deren oder dessen errechneter Geburtstermin der 25.6.2018 ist.

Da das Ganze jetzt ein bisserl schneller gegangen ist als wir geplant (bzw zu hoffen gewagt :) haben, werden wir jetzt die vollen 20+4 Monate nicht ausschöpfen, weil sich das dann schon mit dem Wochengeld fürs zweite Kind überschneidet, das am 30.04.2018 beginnt.

Ich weiß, dass wenn ich direkt vom Kinderbetreuungsgeld ins Wochengeld wechsle, dieses einfach genauso hoch ist wie das KBG, das wären in unserem Fall also 20,80€ pro Tag.

Wenn ich allerdings am Ende meiner 20 Monate (das wär am 6.2.2018), mich beim AMS melde, während mein Partner in Karenz geht, dann bekomme ich als Wochengeld meinen AMS-Bezug (bzw mein etwaiges Gehalt falls ich trotz Schwangerschaft noch vermittelt werde) um 80% erhöht - das wären dann fast 60€ pro Tag.

Und jetzt zur Millionenfrage, die mir auch die "Experten" bei der WGKK nicht beantworten konnten:

Was passiert, wenn ich nicht volle 3 Monate beim AMS gemeldet bzw berufstätig war? Genau das würde nämlich passieren, wenn ich meine Karenz bis 6.2.2018 voll ausschöpfe - dann liegen nämlich nur 88 Tage zwischen dem Ende meiner Karenz und dem Beginn des 2. Wochengelds.

a) ich bekomme gar kein Wochengeld, weil ich nicht 3 Monate beim AMS gemeldet war
b) ich bekomme nur Wochengeld in der Höhe des Kinderbetreuungsgelds
c) die Bezüge vom AMS/Arbeit und vom Kinderbetreuungsgeld werden aliquot gemittelt, aber ich falle um den 80% Bonus um
d) die Bezüge vom AMS/Arbeit und vom Kinderbetreuungsgeld werden aliquot gemittelt, inkl. des 80% Bonus

Wenns d) ist müsste ich meine Karenz nicht früher beenden, weil das Wochengeld dann eh fast gleich hoch wäre.

Bei der WGKK haben sie gemeint, der Fall ist so kompliziert, dass er nicht in ihrer Beispielliste aufscheint, deshalb können Sie mir keine Auskunft geben - das kann doch nicht war sein, oder? Es muss doch andauernd passieren, dass sich die 2. Schwangerschaft so mit der 1. überschneidet, dass man vor diesem Problem steht, oder?

Ich hoffe ihr könnt mir hier weiterhelfen... wir sind grad total im Stress weil mein Mann bei der Arbeit bekannt geben muss, wann er jetzt Karenz geben will, weil er dann teilzeit arbeitet - eigentlich hätte er das im Dezember/Jänner gemacht, weil wir uns beim Kinderbetreuungsgeld abgewechselt hätten, und ich meinen Rest dann am Ende drangehängt hätte - aber so können wir das jetzt nicht machen, weil wir dann ja um ur viel Geld umfallen würden, weil ich dann direkt vom KBG ins Wochengeld wechseln würde :(


Kommentare

  • @summerloud bei mir ist das auch der Fall. Ich wurde damals in der Karenz gekündigt da die fa insolvent wurde. Meine Karenz endete und ich musste mich beim ams melden, die bezugsdauer war nur 1 1/2 Monate da ich in den frühzeitigen mutterschutz geschickt wurde.
    Nun warte ich auf Info von der wgkk aber lt denen Ihrer Auskunft wird der tagessatz hergenommen und darauf dann die 80% drauf gerechnet.
  • Hast du einen AG zu dem du nach der Karenzzeit zurückkehren könntest?
    Wenn ja, dann kannst du dich gar nicht beim AMS melden, außer du beendest dein Dienstverhältnis.
  • Ich kenne mich leider auch nicht so gut aus, habe aber leider auch so einen beschwerlichen WGKK-Weg hinter mir und kann dir nur raten, dich an die Ombudsstelle zu wenden. Ich hab schließlich dort dann schriftlich eine Aussage erhalten, die dann auch tatsächlich so eingetreten ist. ;)
  • Du könntest dich ja schon ab Jänner 2018 beim AMS melden und dein Mann geht eben schon ab da in Karenz. Dann geht sich das mit den vollen 3 Monaten auch aus.
    Wenn du keinen Arbeitgeber hast, ist das ja alles kein Problem.
  • @summerloud also helfen kann ich hier nicht, aber magst du zu uns in den Juni Thread kommen? 🙈
  • nein, habe keinen arbeitgeber, war schon ein paar monate bevor unsere erste tochter kam arbeitslos (was mir damals eigentlich eh gut gepasst hat, weil ich die schwangerschaft so besser genießen konnte :)

    im endeffekt werden wirs wahrscheinlich eh so machen wie sunshine schreibt - dann haben wir fix die 3 monate voll. ich mag nur nicht vermittelt bzw vom ams schikaniert werden, deshalb mag ich mich nicht allzu viel früher melden
  • @summerloud dann bist du nicht in Karenz sondern beziehst KBG. Karenz ist ja das beim Arbeitgeber. Das verwechseln viele, da solltest bei den Begriffen aufpassen.
    Ich hab das noch nicht gehört dass man dann 3 Monate Arbeitslosengeld bekommen muss aber es ist sicher besser da eine rechtsverbindliche Auskunft zu bekommen.
  • Michi3456Michi3456

    2,370

    bearbeitet 26. 10. 2017, 16:02
    Aber geht sich das den aus? Muss nicht dein Partner auch 3 Monate bevor er seine Karenz antritt es dem Arbeitgeber mitteilen oder hat er das schon gemacht?
    Wenn du die letzten Monate vor MS KBG und Arbeitslosengeld beziehst dann wird es aliquotiert. Wenn zb 1 Monat noch KBG und 2 Monate AMS wäre dann würden die 3 Monate addiert und durch 90 Tage gerechnet. Welcher Zuschlag dann genommen wird weiß ich nicht das ist echt kniffelig.
  • hab jetzt die wiener behörden aufgegeben und bei der AK tirol angerufen :)

    nach 2 minuten mit einer kompetenten person gesprochen, die mir das so erklärt hat:

    wenns weniger als 3 monate sind, werden diese aliquotiert, dabei wird das kbg nicht mitberechnet. will heißen, wenn man zB 75 tage bezug hat:
    bezug * 75 / 90
    und nicht
    kbg * 15 / 90 + bezug * 75 / 90

    das heißt, auch bei nur ein paar tagen weniger verringert sich das wochengeld hat gleich dementsprechend




  • Ich habe heute auch mit der AK Wien gesprochen.. da ich im Juni gekündigt hab bin ich auch quasi während meiner AMS Laufzeit schwanger geworden und er meinte diese 13 Wochen vorm Mutterschutz beziehen sich nur auf das Gehaltsabhängige Modell.. wenn man Arbeitslosengeld bezieht ists egal wie lange man es schon bezieht, also dann müssen es keine 3 Monate sein
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