Anspruch auf erhöhte Familienbeihilfe

LaraaLaraa

470

bearbeitet 27. 07. 2013, 15:10 in Karenz & Rechtliches
Da meine kleine maus Laktoseintolerant ist brauchen wir ein Futter um 50€ pro Dose - mittlerweile brauchen wir schon fast 2 Dosen in der Woche ' hat jemand vielleicht eine Ahnung ob ich da auf erhöhte Familienbeihilfe einen anspruch habe?

Kommentare

  • Das glaube ich eher nicht
    Du hast nur Anspruch darauf wenn dein Kind zB eine Behinderung hätte..
    Du müsstest aber vom Kindesvater Alimente bekommen
  • Aber wenn du auf die GKK gehst bekommst soweit ich weiß was zurück erstattet! Du brauchst halt eine Bestätigung vom Arzt das du die wirklich brauchst und musst die Rechnungen aufheben!
  • Ich hoffe es schon sehr ' 50€ sind nämlich nicht wenig und das wird noch mehr werden..
  • carrycarry

    653

    bearbeitet 7. 07. 2013, 10:50
    Am besten Antrag beim Finanzamt stellen - vielleicht gilt das als erhebliche Behinderung, Befunde und Gutachten hast du? -

    und uns hier weiterberichten, wie das weiterläuft...
    Laraa schrieb:
    Da meine kleine maus Laktoseintolerant ist brauchen wir ein Futter um 50€ pro Dose - mittlerweile brauchen wir schon fast 2 Dosen in der Woche ' hat jemand vielleicht eine Ahnung ob ich da auf erhöhte Familienbeihilfe einen anspruch habe?

  • Darf ich fragen ob du auch mal darüber nachgedacht hast, einfach die Nahrung zu wechseln?
    Schau mal hier:
    http://www.windeln.de/aptamil-milchnahrung-sl.html?ids=11195I5960

    Das ist Aptamil SL (also Milchfrei und damit auch ohne Laktose) und kostet pro Packung 12,88€
    Tschutschu
  • Oder Humana SL kostet 12,44€ je Packung.

    Es muss nicht immer das aus der Apotheke sein die der Arzt empfiehlt. 50€ je Dose heißt nicht das diese die beste Milch ist nur weil sie so teuer ist.

    Link zur Humana SL:

    http://www.windeln.de/humana-sl-spezialnahrung.html?ids=63828I63827
    Tschutschu
  • Super @Trude Stimmt genau
  • Eine Freundin von mir brauchte auch spezial Nahrung für ihren Sohn, hat über 1000€ im Monat gekostet und hat leider nichts bekommen
  • Wenn eine besonders spezielle Nahrung von Nöten ist, dann muss man leider die teure aus der Apotheke nehmen, aber wenn es "nur" eine Laktoseintolleranz ist gibt es sehr gute und vorallem billigere Alternativen.
  • Also ich war jetzt bei der gkk und am Finanzamt und die haben gesagt Rechnungen behalten und dann bekomm ich das Geld zurück!
  • carrycarry

    653

    bearbeitet 9. 07. 2013, 10:58
    Von beiden?

    beim Finanzamt - beim Jahresausgleich als außergewöhnliche Belastung? - dann wird da aber ca. ein Bruttomonatsgehalt als Selbstbehalt gerechnet...(und wenn man überhaupt keine Lohnsteuer zahlt, dann wirken sich auch die ag Belastungen überhaupt nicht aus - dh. man kriegt nix von diesen Kosten ersetzt)....

    Laraa schrieb: »
    Also ich war jetzt bei der gkk und am Finanzamt und die haben gesagt Rechnungen behalten und dann bekomm ich das Geld zurück!

  • Ich kann mir nicht vorstellen das du alles wieder zurück bekommst, sonst könnte ja jede Mama die nicht stillen kann und daher die außergewöhnliche Belastung von Pulvernahrung hat, solche Sachen einreichen und bekommt das Geld wieder.

    Ich denke eher das es wie carry erklärt hat, irgendwie gegen gerechnet bekommst. Allerdings wird des nicht viel sein. :-??
  • Ja keine Ahnung , ich behalt mir einfach die Rechnungen und bring sie dann der gkk und dann seh ich eh was rauskommt , am Geld solls nicht scheitern ^^
  • Wahrscheinlich wirst du 10 oder 20 Euro zurück bekommen , so wie die dort drauf sind #-o
    Was ich gehört habe dauerts auch sehr lange bis man das Geld dann am Konto hat
  • Ja wahrscheinlich wird's eh so sein , aber Hauptsache der kleinen maus geht's gut =)
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