Hallo liebe Leute. Ich bin 40 Stunden abreiten und schwanger. 2 Wochen meines "Jahresurlaubes" habe ich im Sommer vor meiner Schwangerschaft konsumiert und möchte gerne am Jahresende (sprich Weihnachtszeit) 3 Wochen in den Urlaub fahren. Wir haben auch schon eine Vertretung die seit 10 Tagen eingeschult wird. Für das nächste Jahr habe ich Anspruch auf den Jahresurlaub (5 Wochen). Angekündigt habe ich, dass ich den ganzen Urlaub verbrauchen möchte so gut es geht: d.h. 3 Wochen jetzt im Winter dann 2-4 Wochen arbeiten wie ich eben gebraucht werde und dann der Antritt des Resturlaubes anlehnend zum Mutterschutz.
Meine Chefin möchte mir zu Weihnachten den Urlaub nicht geben. Ich Argument ist: " Wenn du dann vom Karenz zurückkommst willst du eh Sonderbehandlung wegen dem Baby zuhause und dann willst du auch zu Weihnachten die 3 Wochen am Stück gehen und das spielt sich dann einfach nicht." (zur Info: Ich würde gerne die komplette Karenzzeit auskosten und erst dann - vielleicht - zurückkommen.)
Habe ich eine Möglichkeit dem ganzen entgegenzutreten?
Kommentare
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Leider nicht wirklich. Urlaub muss immer einvernehmlich genommen werden. Das heißt, der Arbeitgeber hat das Recht dir Urlaub zu verweigern wenn dies z.B. Aufgrund der aktuellen Situation nicht möglich ist (im Hotelgewebe ist Vorweihnachtszeit beispielsweise Hochsaison, da darf keiner Urlaub machen).
Ihre Gründe sind vielleicht ein bissl Fadenscheinig. Da könntest du dich bei der AK erkundigen.
Ansonsten kann der Urlaub dir aber leider tatsächlich verweigert werden. Auch wenn du schwanger bist.
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Im jetzigen wird's aliquot berechnet.
Das mit dem Urlaub nicht genehmigen ist ärgerlich, aber wirklich dagegen machen kann man glaub ich nix...
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Für 2018 hast du nur dann Anspruch auf den Jahresurlaub, wenn du auch tatsächlich ein ganzes Jahr dort arbeitest oder dein Mutterschutz Bis Jahresende dauert.
Ansonsten wird er aliquotier.
Wann hast du ET? Dann noch 8 Wochen. Das ist dein Urlaubsanspruch für 2018.
Der Urlaub muss grundsätzlich einvernehmlich vereinbar werden.
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Jahresurlaub gibt's nur dann wenn tatsächlich ein Jahr gearbeitet wird, außer der AG ist sehr großzügig.
Man kann aber in bestimmten Fällen den gesamten Urlaub schon konsumieren, auch wenn man noch kein Jahr gearbeitet hat, das bedeutet aber, dass im kommenden Jahr aliquotiert wird.
Zb Arbeitsbeginn im Juni, ca 14 - 15 Urlaubstage.
Nimmt man zu Weihnachten 5 Wochen, sind darin schon 2 Wochen aus dem nächsten Jahr enthalten.
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