Muss man zwingend selbstversichert sein wenn man geringfügig angestellt ist oder reicht hier auch eine Mitversicherung um Anspruch auf Wochengeld zu bekommen?
Ich bin derzeit noch bei meinem 40 Stunden Job in Karenz und arbeite geringfügig bei einen anderen Arbeitgeber. Vielleicht hat jemand Erfahrung damit?
Kommentare
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Du musst für diesen Job SV Beiträge zahlen, sonst hast du keinen Anspruch.
Außer du hast noch KBG Bezug und kannst daraus einen Anspruch ableiten.
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Das mit der abmeldung weiß ich jetzt nicht mehr, dass hat ja die firma gemacht. Aber ich schau dir am abend mal ob es wo steht bei mir
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Weiß jemand wie lange man Geringfügig angemeldet sein muss, um Anspruch auf Wochengeld zu haben?
Bin noch in Karenz und erwarte wieder ein Baby!Da ich kein Kinderbetreuungsgeld mehr erhalte habe ich anscheinend auch keinen Anspruch auf Wochengeld.
Ich hätte die Möglichkeit, dass ich die Letzten 2 Monate vor dem Mutterschutz Geringfügig Arbeite, bekomme ich dann das Wochengeld oder muss man für längere Zeit gemeldet sein?
Lg
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Ich bin seit mitte februar im mutterschutz, habe bis anfang jänner kbg bekommen und hätte dann für 6 wochen arbeiten müssen damit ich anspruch auf wochengeld gehabt hätte. Ich habe mit meinem chef eine einvernehmliche kündigung vereinbart, da ich diese arbeit mit 2 kindern, dem langen arbeitsweg und den arbeitszeiten nach der karenz leider nicht mehr machen hätte können. Durch die einvernehmliche kündigung bestand direkt anspruch auf arbeitslosengeld. Dadurch dass ich die letzten drei monate vor mutterschutz kbg und direkt anschließend arbeitslosengeld bekommen habe bestand wieder anspruch auf wochengeld (mehr wie 9€ am tag, um einiges mehr )
Hoffe ich konnte dir bisschen helfen und hab nicht zu verwirrend geschrieben!! Alles Gute!!!
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