Hallo! Hätte da eine frage. Ich habe vor die variante 20+4 zu nehmen, aber 2 jahre in karenz zu gehen. Da ich noch nicht weis ob ich nach den 20 monaten jemanden habe der auf das kleine dann aupassen kann, möcht ich eben 2 jahre gehen. Ist das dann möglich evtl nach den 20 monaten doch schon arbeiten zu gehen für ein paar stunden?
Kommentare
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ich nehm auch 20monate aber bleib dann aich 24monate daheim...werde aber wohl schon..wenn diebkleine 6-8monate is...mir nebenbei was dazuverdienen..so am wochenende oder so. also das geht auf jeden fall.
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Ich beziehe beispielsweise 12Monate (einkommensabhängig) und bleibe wahrscheinlich 2,5Jahre zu Hause....
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nur: wie auch die Vorposterin sagt: die arbeitrechtliche Karenz wird dann vorzeitig beendet (dh. Kündigungsschutz etc. endet dann früher), wenn die Geringfügigkeitsgrenze über einen längeren Zeitraum überschritten wird (bei der AK am besten beraten lassen - ) - dh. der Dienstgeber, bei dem man in Karenz gegangen ist, kann dann die sofortige Rückkehr an den bisherigen Arbeitsplatz verlangen.
Bsp:
man verdient sich monatlich 500 Euro "dazu" - für den Bezug des Kinderbetreuungsgeld - kein Problem
für die arbeitsrechtliche Karenz - hat dieser Betrag doch schon eine Bedeutung...
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- habe ich arbeitsrechtliche Karenz? -
- was bedeutet die für mich - will ich nach 2 Jahren "garantiert" zurückkommen,
- und dann ist die geringfügige Beschäftigung doch die sichere Grenze (kurzfristige Überschreitungen dieses Betrages sind nur mit ZUSTIMMUNG des Karenz-Dienstgebers möglich - vorher aber Beratung bei der AK!)
- wenn ohnehin keine arbeitsrechtliche Karenz oder die für einen nicht wichtig ist:
dann zählt alleine die Verdienstgrenze des Kinderbetreuungsgeld
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hab da a bisserl a Problem da ich niemand als Vertretung in der Fa. habe und weiter beschäftigt bleib und dann wieder ganz zurückkomme, aber dazwischen?
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aber danke für diee Info
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das ist so und das weiß deine firma auch das 8 wochen nach der geburt absolutes beschäftigungsverbot herrscht...
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hab nicht gewusst ob das "Pflicht" ist bzw. wirklich ein Verbot oder ob das jeden einzelnen freisteht...
danke für die Infos
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muss man dass nicht eigentlich dem AG melden ob er damit einverstanden ist?
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Es besteht die Möglichkeit, während einer Karenz eine geringfügige Beschäftigung (Geringfügigkeitsgrenze 2012: € 376,26 monatlich) aufzunehmen:
Beim selben Arbeitgeber
Die geringfügige Beschäftigung bei demselben/derselben Arbeitgeber/-in hat keinen Einfluss auf den karenzierten Hauptarbeitsvertrag.
Bei einem anderen Arbeitgeber
Bei Aufnahme einer geringfügigen Beschäftigung bei einem/einer anderen Arbeitgeber/-in ist eine entsprechende Meldung an den/die karenzierende/n Arbeitgeber/-in vorzunehmen, wenn ein Nebenbeschäftigungsverbot besteht (z.B. bei Konkurrenzverbot oder Konkurrenzklausel, vertraglicher Vereinbarung u. Ä.).
Quelle: AK OÖ
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Wer von euch arbeitet in der karenz zusätzlich und bzw was??
Ich will mir was suchen was von dheim aus geht bzw was o ich die kleine mit nehmen kann! Habe ihr da irgendwelche ideen für mich!!!
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Sie war während der karrenz zwei Monate beschäftigt und nun bekommt sie Arbeitslosengeld.
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Ich gehe zwei Tage arbeiten. Bin im Gastgewerbe, und auf den kleinen passen bei mir Oma und Opa, oder irgendwer von meinen Geschwistern auf. Bei mir seeeehr praktisch alles.
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bei "arbeitssuchend" gibt es keinen Bezug, also kein Geld; und bei "arbeitslos" (dh. es gibt Bezug) müssen gewisse Voraussetzungen vorliegen, die man als einzelne Person erfüllen muss... (ist dann in einem Beratungsgespräch zu klären...) - das gilt unabhängig, ob jemand in Karenz war oder in Karenz geht...., sondern immer wenn man zum AMS geht.... und eine Leistung beansprucht
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Anmerkung:
wenn jemand einen Tagsatz von 31 Euro bekommt, dann hat diese/r ein Monatseinkommen von 2000 Einkommen gehabt - auf der AMS-Seite - online berechenbar...
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Stimmt das dass ich wenn ich länger als 2Jahre zu hause bleibe von der arbeitsstelle gekündigt werde, und dann Anspruch auf arbeitslosenGeld habe??oder nicht?das wäre natürlich toll B-)
vielleicht weiß ja jemand bescheid!
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Du musst dir das mit deinem chef ausmachen. Wenn du nur sagst, dass du die variante 30+6 gewählt hast und er ok gesagt hat. dann kann er dich einfach nach 2 jahren kündigen.
wenn ihr euch das ausgemacht habt (SCHRIFTLICH), dass du 2,5 jahre zu hause bleibst, dann kann er dich nicht kündigen.
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Will danach auch nicht mehr zum jetzigen dg zurück- war für mich nur eine ÜbergangsLösung!
Jetzt wollt ich nur wissen ob ich dann nach der arbeitsrechtlichen karenz (2Jahre) Anspruch auf arbeitslosenGeld habe?
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@nici1990 Das Modell hat genauso wenig mit der Karenz an sich zu tun, wie die anderen auch!! Nach 2 Jahren (zumindest bei mir) läuft die Karenz mal aus und alles was darüber geht......naja, wie oben schon erwähnt!!!
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Bezüglich förderungen weiß i nix leider und geld kriegst ab mutterschutz wieder!!
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Bei einem anderen Arbeitgeber
Bei Aufnahme einer geringfügigen Beschäftigung bei einem/einer anderen Arbeitgeber/-in ist eine entsprechende Meldung an den/die karenzierende/n Arbeitgeber/-in vorzunehmen, wenn ein Nebenbeschäftigungsverbot besteht (z.B. bei Konkurrenzverbot oder Konkurrenzklausel, vertraglicher Vereinbarung u. Ä.).
...in meinem Kollektivvertrag steht aber nichts von Nebenbeschäftigungsverbot.
muss ich das jetzt dem AG melden oder nicht? hat da wer Erfahrung?
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du bekommst 8 WOchen nach d Geburt noch Wochengeld - dann weitere 20 MO KGB - die restlichen 2 MO bekommst du dann nichts und dannach musst halt schaun, wie es weitergeht. ist leider so.
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Ich hab die gehaltsabhängige Variante, bekomme 12 Monate Geld und dann 12 Monate nix mehr!!!
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ah so ja stimmt! ich misch da immer die Karenz hinein irgendwie, obwohl das damit nix zu tun hat hast Recht!
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