Hattet ihr das schon? Und zwar rückt die geburt unseres zweiten kindes immer näher und jetzt kommt die frage auf. Bekommt mein mann pflege oder Betreuungsurlaub für unser erstes kind wenn ich im kh bin oder muss er normalen Urlaub nehmen? Wir wissen vom ersten kind das er 2 Tage sonderurlaub bekommt aber was ist wenn ich länger stationär bleiben muss? Danke für eure Hilfe!
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Lt. AK stehts so:
Betreuungsfreistellung
Pflegefreistellung können Sie auch dann nehmen, wenn Sie wegen der notwendigen Betreuung Ihres gesunden Kindes (Wahl- oder Pflegekindes) an der Arbeitsleistung verhindert sind, weil die Person, die das Kind ständig betreut, aus schwerwiegenden Gründen ausgefallen ist – z.B. weil sie verstorben ist, erkrankt ist, ins Krankenhaus musste etc. Für die so genannte Betreuungsfreistellung ist kein gemeinsamer Haushalt mit dem Kind erforderlich.
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