Unterhalt

Hallo , hat jemand damit Erfahrung und kann uns weiterhelfen .?
Mein Freund und ich überlegen ein 2. Kind zu bekommen.
Nun ist es so, dass mein Freund, für mich verständlicher weise, Bedenken hat, im Falle einer Trennung, durch Alimentzahlungen in große finazielle Probleme zu schlittern.
Gibt es irgendeine Möglichkeit die Alimentszahlungen schon im vorhinen vertraglich herabzusetzten?
Eventuell auch durch vertragliche Rückzahlung meinerseits.
Dies wäre für mich kein Problem und ich würde dem zustimmen.
Er verdient ca. 2000 Euro netto. Wäre es zB möglich sich im vorhinein für 200 Euro pro Kind zu einigen, automatisch Indexangepasst?

Vielen Dank .

Kommentare

  • Da die Alimente dem Kind zustehen, könnt ihr da nichts vereinbaren, was dem Kind (finanziell) schadet. Es könnte das Geld dann später trotzdem einklagen, weil eure Vereinbarung nichtig wäre. So wurde dies jedenfalls einem Freund von uns erklärt.
    Wie es mit einer freiwilligen Regelung aussieht, dass du ihm von deinem Geld was zurückzahlst, kann ich nicht beurteilen, scheint mir aber möglich.
  • es ist verständlich, dass er sich da gedanken macht.. aber du musst ja auch für dich sorgen miete zahlen, strom usw und das zahlst du ja nicht nur für dich sondern auch für die kinder.. und jetzt wo ihr ja zusammen seid, zahlt er ja auch sicher seinen anteil.. ich sag dir ehrlich, aus erfahrung würde ich mich da gar nichtvdrauf einlassen.. du willst sicher nix böses oder so, aber du weisst ja jetzt nicht unter welchen umständen ihr euch mal trennt (wenn ihr euch überhaupt trennt) :)
  • Dem kann ich nur zustimmen @ohmy

    Du wirst dir dann (hoffentlich nie) eine 3 Zimmerwhg zB (mit 2 Kids) alleine meisten müssen & wenn die Kids noch klein sind, wirst du eventuell nicht Vollzeit arbeiten gehen müssen.

    Die Alimente sind ja für etwas da - das hat man sich ja nicht zum Spaß ausgedacht oder um die Männer zu ärgern. Umgerechnet zahlt er eben die Miete/Verpflegung für die Kinder mit.
    ohmyCarinsch2409
  • 16%vom monatlichen nettoeinkommen bis das Kind 6 Jahre alt ist dann ist es ein andere Prozentsatz
  • Man kann sich als Eltern immer so fair wie möglich beim Unterhalt einigen, wenn man sich erwachsen und ruhig trennt.
    Es kann ja auch nicht im Sinne der Mama sein, den Vater finanziell komplett auszubrennen.

    Es spießt sich erst dann, wenn man als z.B. Mutter Sozialleistungen beziehen muss, da dort dann ein gewisser Betrag als Unterhalt eingefordert wird. Selbst dort könnte man aber einen niedrigen Unterhalt damit erklären, dass der Vater die Kinder einfach wirklich sehr oft nimmt. (Gesetzlich sind es 2 Tage alle 2 Wochen, liegt die Betreuungshäufigkeit deutlich darüber, kann man den Unterhalt kürzen)
    Das geht so weit, dass der Unterhalt sogar auf 0 gesetzt werden kann, wenn sich beide Elternteile die Betreuung wirklich nahe zu 50:50 teilen.

    Es gibt unheimlich viele rechtliche Möglichkeiten, sich als Eltern so zu einigen, dass eben niemand finanziell fertig gemacht werden muss, aber es kommt auf die Eltern drauf an und wie sie nach einer Trennung denken miteinander umgehen zu müssen.


  • Im Trennungsfall kann jederzeit ein Betrag vereinbart werden, der unter dem Regelsatz liegt. Das Problem ist, dass keiner im Vorhinein sagen kann, ob ihr im guten oder schlechten auseinander geht. Die Sicherheit kann dein Lebensgefährte leider nie haben.

    Im Vorhinein würde ich Abstand von solchen Regelungen halten, da du nie weißt, ob es sich für dich als Alleinverdiener dann immer noch so leicht ausgeht wie gedacht.
  • Also zwei Fälle im engsten Freundeskreis haben uns gezeigt, dass solche Absprachen zwischen den Eltern nicht greifen, da es eine Verschlechterung für das Kind bedeutet, demnach ungesetzlich ist und später jederzeit eingeklagt werden kann. Egal was die werten Eltern da dann ausgeschnapst haben, der Betroffene ist ja das Kind. Es geht doch darum und nicht um den Unterhalt für die Ex-Frau. Das sind zwei verschiedene Dinge.
    Wenn das Kind 18 ist und zb ein Studium betreibt, bekommt es die Alimente direkt und könnte sofort die richtige Höhe (Prozentsatz vom Einkommen) einklagen. Wenn man dann „Pech“ hat, muss man auch noch viele Jahre nachzahlen.
    Was man allerdings schon vereinbaren kann wäre, dass sich die Frau (in dem Fall) zu einer Rückzahlung der Alimente, die über einen gewissen Betrag X hinaus gehen, verpflichtet. Das ist dann eine Sache zwischen zwei gleichwertigen Partnern und gültig, weil dem Kind ja kein Schaden entsteht.
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