Plötzlich alleinerziehend - was ist alles zu tun?

BiancaBianca

1,541

bearbeitet 8. 07. 2013, 17:13 in Karenz & Rechtliches
Wie ihr wisst bin ich jetzt ja alleine :-(
Hab heute gleich bei der Zeitung angerufen um sie zu kündigen und war gleich bei einer Genossenschaft wegen einer Wohnung. Auf was muss ich alles achten wo und welche förderungen kann ich ansuchen?
Was werde ich dann ca zum leben zur verfügung haben?
Hab so angst das ich nicht durchkomme und ich meine Tiere hergeben muss :-(
Männer haben es so leicht sind was das angeht so unverlässlich, den als mutter kann und will man garnicht einfach seine Sachen packen und alles zurück lassen ohne irdendwas....

Auf was darf ich nicht vergessen??

Kommentare

  • Hey glaubst du wirklich dass es aus und vorbei ist?ohne Hoffnung?

    ich würde Dir raten eine FrauenBeratungsstelle oder das JugendAmt aufzusuchen!die können Dir sicher tips geben!

    drück dich
  • Ich würde auch zu einer Frauenberatungsstelle gehen. Die haben da sicher auch Infomaterial und können dich in jeder Situation gut unterstützen!!
    Ich wünsche dir alles Gute!!!
  • Es gibt soviele Situationen wo ich mir mittlerweile denke das es besser so ist, auch wenn es weh tut.
    Er wollte gestern noch reden keine Ahnung um was ( ob er es wieder versuchen möchte, oder wie wir weiter tun)
    hab ich dann abgewiesen über sms und das wir uns in laufe dieser Woche mal ausreden wie wir alles weitere regeln, und das er sich vorher bitte melden soll wenn er mal in die wohnung muss und das ich ihn seine tasche für heute mal vor die tür gestellt hat.
    Von ihm ist drauf nichts gekommen, hab mitbekommen wie er die tasche holte und das wars wieder...

    Er ist so gachzornig geworden und jedesmal wenn wir streiten ballt er seinen faust und ihn fängts vor Zorn zum reisen an, möchte nicht wissen wie es mal weiter geht...
    Die kleine liebt er mit Sicherheit nur es sieht jeder das er das einfach nicht zeigen kann und bei mir auch nicht.
    Ihm wäre nie ihn sinn gekommen mich mal einfach so in den arm zu nehmen oder dergleichen.
  • Oje das klingt traurig! :((
    meinst du also es is besser so dass ihr getrennt seid?
    seid ihr verheiratet?
    habt ihr ein gemeinsames haus?
    wie alt ist deine kleine süße maus?
  • So schwer wie es mir auch fällt glaub ich das es besser so ist vorallem für die kleine. Daweil ist es ihr noch egal nächstes jahr hätte ich ihr es bestimmt schon erklären müssen wieso der papa nicht mehr da ist...

    Verheiratet sind jetzt wir zum glück nicht.
    Haus haben wir auch keines nur eine große (104m2) Wohnung was ich mir alleinen nicht leisten kann obwohl sie glaub ich geförteret werden würde aber sicher nicht so viel...
    Er will die Wohnung auch nich da er eine kleine von früher oberhalb seiner Eltern hat.
    Da er sie ja zahlt und sie auf meinem namen läuft hab ich jetzt angst das es einfach nicht mehr zahlt bis ich was anderes habe :-(

    Die kleine wird jetzt im September 2 jahre.
  • Liebe Bianca , Du kommst aus Kindberg wenn ich mich recht erinnere?. Bitte ruf das Jugendwohlfahrtsreferat der Bezirkshauptmannschaft Mürzzuschlag an. Tel: 03852 2104-232. Dort kannst du einen Termin zur Klärung der Unterhaltsansprüche sowie zum Besuchsrecht des Vaters ausmachen.
    Alles Gute und viel Kraft
  • Hallo @ela bist du leicht von der gegend da??
    Sind die da wenigstens freundlich fürchte mich ja schon vor dem anruf da ich absolut nicht weis was alles auch mich zukommt und was ich alles damit ins rollen bringe!!
  • ja bin im Mürztal zuhause. Du brauchst keine Angst zu haben. Die wollen dir sicher nichts böses und sind für das Wohl deines Kindes zuständig.
  • @Bianca Angst brauchst vor denen nicht haben. Bin zwar auf einem anderen Amt, aber dort wurde ich sehr freundlich behandelt. Wünsch dir alles Gute und viel Kraft.
  • Ihr seit alle soo net hier bin echt froh hier mitschreiben zu können und mich mal auszuheulen...
  • @Bianca wirst sehen alles kommt in Ordnung. Dein Ex wird von der BH vorgeladen ( mit Lohnzettel ) . Dann wird der Unterhalt ausgerechnet. Er wird informiert über seine Rechte und Pflichten. Du kannst dir alle Infos über Beihilfen und sonstige Ermäßigung holen. Zusätzlich würde ich mich an deiner Stelle noch bei deiner Gemeinde für eine Gemeindewohnug anmelden. Bei der GIS kannst du um Befreiung ansuchen wenn du nur ein Mindesteinkommen hast. Ebenso kannst du Rezeptgebühr befreit werden.
  • @Bianca Ich habe deinen Threadtitel geändert. Dann kennt man sich gleich aus und kann dich unterstützen. :-*
  • @Tschutschu Dankeschön :-*
  • Weiß jemand was ich Wohnungsförderung bekommen werde, da ich gerade am suchen bin!!!
  • Bekomme ich zusätzlich noch irgendwo Geld wenn ich noch in Karenz bin??
    hab ja doch nur 450€ Karenz Geld und umgerechnet 150€ familienbeihilfe!!!

    Wie soll ich den 600€ Wohnung Versicherung Auto und leben finanzieren?????
  • Hast du schon wegen den Alimenten gefragt
  • Ja Alimente würde ich 340€ bekommen ein bisschen mehr wird es noch da die premie da noch nicht dazugerechnet ist und der 4 schicht
  • @Bianca Du kannst Mindestsicherung und Wohnungsbeihilfe beantragen,
    also man kann mit Wohnungsbeihilfe, Mindestsicherung, Karenzgeld und Kinderbetreuungsgeld auf ca. 1100€ (+/- ca. 150€) kommen...
  • Ab wann bekommt man dann die Mindestsicherung??
  • Rezeptgebührenbefreiung, GIS-Befreiung, Mietzinszuschuss beantragen
  • Annika_MarieAnnika_Marie

    2,590

    bearbeitet 11. 07. 2013, 22:22
    Also wenn du nur das Karenzgeld hast, dann stehen dir insgesammt so um die 750€ von der Mindestsicherung zu und wenn du auch die Wohnbeihilfe beantragst bekommst du auch von denen etwas, wird aber immer genau ausgerechnet wie viel dir zustehen. Man muss den Behörden auch immer bestätigen, dass man das Formular bei der anderen Stelle schon beantragt hat...
    Ist eine riesen Zettelwirtschaft, aber wenn man durchhält, hat man auch viel davon ;)
    Kannst aber eh im Internet nachlesen, ab wann du was beantragen kannst...
  • Was ist wirklich die mindestsicherung??
    Wie läuft das den ab, bekomm ich das zusätzlich dann dazu!!
  • Super Dankeschön!!
  • I glaub i steh auf der Leitung :-)
    Der betrag was da raus kommt was ist mit dem dann??
  • carrycarry

    653

    bearbeitet 15. 07. 2013, 14:08
    @Bianca

    wenn da ein Betrag über Null rauskommt, dann kannst den betragen...

    um bösen Überraschungen vorzubeugen: noch dieser Artikel - auf die Steiermark bezogen - Krone - Ombudsfrau

    http://www.krone.at/Ombudsfrau/Steirer_soll_fuer_Mindestsicherung_der_Tochter_zahlen-Krone-Ombudsfrau-Story-355256
    Bianca schrieb: »
    I glaub i steh auf der Leitung :-)
    Der betrag was da raus kommt was ist mit dem dann??

  • Bekomm ich diesen betrag dann ausbezahlt was da plus steht?? Nein oder!!!
  • Der betrag der da steht würde dir an hilfe zustehen
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