Wer ist in der Karenz für mich zuständig?

bearbeitet 14. 02. 2011, 17:13 in Karenz & Rechtliches
Hallo!

Ich bin zurzeit Arbeitslos in Wien gemeldet. Und auch bei der WGKK Versichert. Und habe meinen Hauptwohnsitz auch in Wien.
Mein Wochengeldanspruch beginnt am 20 März. Diesen Antrag stelle ich bei der WGKK. Nun habe ich dort angerufen und gefragt ob ich einen neuen Antrag bei der NÖGKK stellen muss wenn ich mitte April meinen Hauptwohnsitz nach NÖ verlege. Die Antwort war: "NEIN, wenn Sie bei uns versichert sind ist es egal wo sie wohnen. Melden müssen Sie es uns nur."
Soweit so gut.
ABER:
Jetzt stellt sich doch die Frage bin ich in der Gesamten Karenz dann bei der WGKK obwohl ich eigentlich dort nicht mehr wohne? 
Mir ist klar, dass wo ich arbeite dort bin ich Versichert. Allerdings ist mein Arbeitgeber das AMS weil ich in Wien hauptgemeldet bin. Würde ich vor dem Anspruch auf Wochengeld nach NÖ ziehen  dann müsste ich mich beim AMS in NÖ melden und schon ist die NÖGKK für mich zuständig... 
Ist jetzt also die WGKK mein "Arbeitgeber" in der Karenzzeit? Dort muss ich dann ja auch den Kinderbetreuungsgeldantrag stellen.
Aber den Familienbeihilfeantrag beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt. Das wäre dann wieder in NÖ.

UND wie sieht das ganze aus wenn ich dieses Jahr noch heirate. Ist dann immer noch die WGKK zuständig für mich???

Fragen über Fragen die den Leuten am Telephon schwer zu erklären sind und auch irgendwie anscheinend nicht beantwortet werden können!
Weiß jemand eine Antwort? Oder weiß jemand wo man mit solchen Fragen hingehen kann und auch wirklich Antworten bekommt. GKK oder AK oder???

LG und Danke
cjk

Kommentare

  • Kompliziert, diese Angelegenheit... ;-)Ich kann Folgendes berichten: an und für sich bist du dort versichert, wo du auch arbeitest bzw. wo du arbeitslos gemeldet bist, d.h. bei der WGKK. Das bleibst du auch, wenn du nach NÖ übersiedelst. War bei mir damals ähnlich - Arbeitgeber in Wien und während der Schwangerschaft Umzug nach NÖ. Nach der Karenz hab ich dann auch Dienstgeber gewechselt, ebenfalls von Wien nach NÖ, für das weitere Kinderbetreuungsgeld war aber dennoch die WGKK zuständig.Wie du schon gesagt hast, die Familienbeihilfe wird über das zuständige Wohnsitzfinanzamt beantragt. Das sind einfach zwei unterschiedliche Paar Schuhe: Wochengeld bzw. später Kinderbetreuungsgeld werden über den Krankenversicherungsträger beantragt, die Familienbeihilfe beim Wohnsitzfinanzamt. So weit ich weiß, würde da auch eine Hochzeit nichts ändern.Weitere Infos dazu findest du zum Beispiel auf www.karenz.at - bleiben noch Fragen offen, würde ich mich direkt an die GKK wenden, da gibt's auch eine eigene Anlaufstelle fürs Kinderbetreuungsgeld/Wochengeld (Andreasgasse 3, 1070; 01-60122-14070). Wenn ich mit Ämtern oder anderen öffentlichen Stellen zu tun habe, schreibe ich mir zur Sicherheit immer auf, wann ich mit wem telefoniert habe und ich bin manchmal auch ziemlich penetrant (jedoch freundlich) - in der Regel hab ich dann immer die gewünschten Antworten erhalten. Aber ja, es ist mühsam, sich da durchzufragen... Nur nicht aufgeben!
  • Hallo, ich kann deine Aufregung gut verstehen. Leicht ist es nicht in Österreich – es schaut Anfangs immer nur so aus. Ich kenne das von meinem Wechsel in die Karenz. Aber man darf nicht die Arbeitslose, Karenzzeit, Familienbeihilfe und das Karenzgeld in einen Topf werfen.
    Ich würde meinen, wenn du in „Karenz“ gemeldet wirst, dann bist du nicht mehr Arbeitslos gemeldet. Diese Regelung gibt es in Österreich. Du bist dann bei der „GKK“ gemeldet egal wo in Österreich und auch versichert (Kranken und Unfall). Du musst nur immer schön brav alles melden (überall) (Hauptsitzwechsel, nebenbei Arbeiten (Vorsicht auf die Zuverdienstgrenze) usw.
  • carrycarry

    653

    bearbeitet 15. 02. 2011, 19:38
    Hallo!

    zur Kranken/Pensions/gesetzliche Sozial-Versicherung:
    (bei denen die in einem Dienstverhältnis stehen, sieht das etwas anders aus)

    du bist noch arbeitlos gemeldet - derzeit Versicherung über AMS bee WGKK - wenn du noch vorher übersiedelt - dann kann noch ein andere GKK (Bundesland - Wien auf NÖ) zuständig werden (zunächst Meldung beim neuen AMS!!!! - Schritte mit "altem" AMS besprechen).

    Sobald du Wochengeldbezug hast (Antrag bei der aktuellen GKK!), bist weg vom AMS und durch das Wochengeld bei der GKK versichert (also gesetzliche Sozialversicherung weiter da).

    Wenn du dann mittendrin siedlest - Schreiben bzw. Mitteilung ("Hingehen") an die neue GKK (NÖ), dass du Wochengeldbezieherin bist, aber an und für sich kein neuer Antrag - kann sein, das die das der "alten" GKK (W) dann automatisch melden (oder ein extra Schreiben von deiner Seite, an die vorher "zuständige") - nimm immer die E-card und die letzten Bescheide mit.

    Wenn Kind geboren ist, dann weiterhin Wochenschutz - auch GKK versichert bis zum Kindergeldgeldbezug.

    Bei Kindergeldbezug - kommt auch von GKK - auch bei GKK versichert. Antrag bei der GKK, in dem Du und das Baby dann aktuell wohnt (hier: dann wahrscheinlich NÖ)

    Versichert bist du bei Wochengeld und KGB immer - nur melden mußt du es halt.

    So:
    bei Heirat

    1. Namenswechsel - immer auch melden bei den Behörden - sonst bleibt alles gleich wie oben beschrieben

    nur: wenn du noch heiratest, bevor das Kind da ist und du noch arbeitslos/im Notstand bist - kann es sein, dass du dann ab der Heirat mit deinem Mann mitversichert bist - nähere Info beim AMS
    (wenn dein Mann zb Selbstständiger ist, dann ist bis zur Geburt des Baby dann eine Mitversicherung bei der SVA denkbar!)

    Kinderbetreuungsgeld gibt es aber auch dann, wenn du geheiratet hast - aber dann wieder von der jeweils zuständigen Gebietskrankenkasse (Antrag, wo man aktuell wohnt, Meldungen bei Umzug - so wie oben beschrieben)





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