Hallo,
Mir ist es leider unklar wie genau und wann Wochengeld und Kinderbetreuungsgeld ausbezahlt wird. Ich hoffe Ihr könnt mir das kurz erklären. Meine Situation - ich beziehe ab 03.01.2018 Wochengeld (Mutterschutz). Ich habe gelesen, dass Kinderbetreuungsgeld ab dem Tag der Geburt ausbezahlt wird. Habe mich für die Variante - 12 Monate (1000 EUR-Monat entschieden) entschieden. Mein Wochengeld ist aber viel höher als mein Kinderbetreungsgeld sein wird... Möchte also, selbstverständlich, so lange wie möglich Wochengeld beziehen und erst dann Kinderbetreuengsgeld. Ich habe Kinderbetreuungsgeld noch nicht beantragt, weil ich nicht weiß wie ich vorgehen soll.
Und hier meine Frage:
Bekomme ich nach der Geburt weiterin 8 Wochen Wochengeld und erst danach Kinderbetreuungsgeld, oder Wochengeld nur bis zur Geburt?
Soll ich warten und erst nach 8 Wochen Kinderbetreungsgeld beantragen, oder gleich?
Ich würde mich auf Antworten sehr freuen.
Vielen Dank!
Liebe Grüße
Kommentare
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Aber Achtung das 12+2 bezieht sich auf das Alter des Kindes. Das KBG läuft nicht länger nur weil es die ersten 2 Monate ruht.
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beantrage das KBG am besten gleich, damit es zu keinen Verzögerungen kommt Wenn du Wochengeld bekommst kriegst du es 8 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt und automatisch erst danach das KBG. Das bekommst du dann noch 10 Monate (da es ab Geburt 12 Monate sind und es wegen dem höheren Wochengeld einfach die ersten 8 Wochen ruht).
LG Julia
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@Nasty bei mir hat es 5 Monate gedauert bis ich endlich das erste mal Geld bekommen hab 🙈
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Vielen lieben Dank für die vielen und ausführlichen Antworten! Ich werde dann schauen, dass ich ich gleich jetzt im Jänner KGB beantrage.
Liebe Grüße und danke nochmal!
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Ich konnte es erst ab Geburt beantragen. Weil man eben die sv-nr braucht.
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Lg
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wann (frühestens) kann man denn das Wochengeld beantragen? Man braucht ja diese Entgeltgestätigung vom Arbeitgeber, wieviel man in den letzten 3 Monaten (vor dem Mutterschutz) verdient hat. also könnte man es ja theoretisch erst am 1. Tag des MuSchu beantragen, .... hm.
und wie ist das dann bei vorzeitigem MuSchu?
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Bei Vorzeitigen Mutterschutz schaut es ja anders aus weil man ja nicht weiss ab wann du im Mutterschutz bist.