Ich muss mich mal ausheulen...
Ausgangssituation: ich beziehe das einkommensabh. KBG bleibe jedoch 2 Jahre zu Hause. Der Papa möchte auch seine 2 Monate in Anspruch nehmen mit der einkommensabhängigen Variante. Nun gibt es das Problem das Papa vor der Geburt des Kindes am 11.02.2017 firmenbedingt Stempeln geschickt wurde und das heißt wir bekommen nicht das einkommensabghängige KBG weil er über die 14 Tage drüber ist (um ca. 1 1/2 Wochen).
Ich finde das höchst unverschämt da er ja nicht gekündigt wurde oder gekündigt hat, sondern einfach nur aufgrund der Winterzeit stempeln geschickt wurde. Das sich dadurch der Tagsatz extrem nach unten ändert und man dann zu hören bekommt man könne ja darauf verzichten und arbeiten gehen - da könnte ich ausrasten.
Ich gehe mal davon aus das man hier wahrscheinlich nichts mehr machen kann oder?
Kommentare
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Er wurde in dieser Zeit von seinem AG abgemeldet und hat sich beim AMS arbeitslos gemeldet. Und dafür auch Arbeitslosengeld bekommen.
Das Arbeitsverhältnis war also zu Ende.
Aus diesem Grund kann er beim KBG nur die pauschalvariante beantragen.
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Oder hab ich da was nicht verstanden? Sorry falls das eine blöde Frage ist...
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Soweit ich weiß muss der Partner doch die selbe Variante wählen, Oder bin ich da falsch informiert?
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@itchify und @sunshine2013 Danke für die Aufklärung! Jetzt bin ich wieder schlauer.
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Es geht hier um 1 1/2 Wochen die er zu viel gestempelt hat - bedeutet für uns fast 600 EUR weniger KBG! Und nur weil er winterbedingt nicht arbeiten kann. Das ist sehr viel Geld was uns die GKK nun "leider" nicht zahlen kann.....
Dann wundern die sich vielleicht noch warum Väter (oder Mütter) die Karenz nicht in Anspruch nehmen weil es einfach finanziell schon nicht ohne ist!
Da will der Papa die Zeit mit dem Kind nutzen und dann sowas. Vlt. reagiere ich über aber ich finde das bei saisonbedingten Geschichten echt sch...
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AbER hab mittlerweile auch gelernt das ea wichtigeres als geld gibt. Und 600 euro werden euch vermutlich nicht in den ruin treiben.
Ärgerlich ja.!!! Aber versuchs zu vergessen. Brings ja nix
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Eine Falle wo jetzt schon einige reingefallen sind: falls du ein 2. Kind planst hast du dann je nachdem wann der MuSchu beginnt keinen Anspruch auf Wochengeld (und erneutes eaKBG)
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https://www.babyforum.at/discussion/14253/guenstigkeitsberechnung-einkommensabhaengiges-kinderbetreuungsgeld
Für dich natürlich trotzdem zu spät. Kann nach den Erfahrungen hier jeder nur raten die Karenz kurz zu beantragen, weil verlängern darf man aber nicht verkürzen Schade dass dein AG dir da nicht entgegen kommen konnte