Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen im Ausland - Kinderbetreuungsgeld?

Hallo,

Mein Partner und ich leben und arbeiten derzeit in Großbritannien und beginnen gerade mit der Familienplanung. Wir würden gerne wieder nach Österreich zurückziehen und das Kind dort bekommen und aufziehen (d.h. unseren Lebens- und Arbeitsmittelpunkt wieder in Österreich haben). Die Untersuchungen während der Schwangerschaft würden wir daher eher in Großbritannien durchführen. Grundsätzlich gibt es dort 10 Untersuchungen und große Überlappungen, was die Untersuchungen laut Mutter-Kind-Pass betrifft, aber ich bin mir bei einigen Details unsicher, ob die dann dem Mutter-Kind-Pass entsprechen, was ja relevant ist, wenn man Kinderbetreuungsgeld erhalten möchte.

Laut help.gv.at, usw. heißt es ja: "Untersuchungen im Ausland können anerkannt werden, wenn sie nach Art, Anzahl und Zeitpunkt exakt gleich sind, wie die österreichischen Untersuchungen. Geeignete ärztliche Bestätigungen, die das nachweisen, müssen vorgelegt werden."

Es wird allerdings nichts weiter genau definiert (z.B. ob die Gespräche/Anamnese exakt gleich sein müssen oder nur die Untersuchungen wie z.B. interne Untersuchung; ob die interne Untersuchung exakt die gleichen Elemente beinhalten muss, usw.), deshalb sind wir uns unsicher, wie genau das wirklich gehandhabt wird.

Hat jemand hier Erfahrung mit Schwangerschaft sowie Untersuchungen im Ausland? Gab es Probleme beim Anerkennen der Untersuchungen für den Mutter-Kind-Pass bzw. für das Kinderbetreuungsgeld? Auf was sollte besonders geachtet werden?

Würde mich sehr über Erfahrungen und Austausch freuen!
Mooreel

Kommentare

  • Push*

    Hallo almar, ich kann dir leider nicht weiterhelfen, würd aber bei der gkk anfragen wie du am besten vorgehen sollst. Lass es dir schriftlich geben!
  • hannibanhanniban

    790

    bearbeitet 4. 01. 2018, 09:23
    Ich hatte die Untersuchungen im Ausland und sie wurden mir in Österreich anerkannt. Ich war halt sehr dahinter, dass alle Untersuchungen zum richtigen Zeitpunkt durchgeführt werden und die einzelnen Punkte der Untersuchungen gemacht werden (zB auf Röteln checken lassen, das war im Ausland nicht üblich). Mein Gynäkologie im Ausland hat mir auch alle Daten mitgegeben samt Ultraschallbilder in digitaler Form. Das habe ich alles (geschwärzt, weil die Untersuchungsergebnisse an sich gehen die Versicherung ja nichts an) dann so eingereicht (die US-Bilder natürlich nicht) und die wichtigen Daten farblich markiert. Die letzte Untersuchung vor der Geburt war bei mir in Österreich bei einem Gynäkologen. Ich musste mit der 30. Ssw zurück, weil ich später nicht fliegen hätte dürfen. Um einen Gyn in Österreich würde ich mich heute früher und schon vom Ausland aus umsehen, mich wollte keiner mehr als "neue Patientin" aufnehmen und ich hätte darum zeitlich fast die letzte Untersuchung verpasst. Ich bin bei der SVA versichert und war als Selbstständige im Ausland. Wie das aussieht, wenn du davor nicht in Österreich sondern im Ausland versichert bist, würde ich mich unbedingt informieren.
  • hannibanhanniban

    790

    bearbeitet 4. 01. 2018, 09:26
    Noch etwas: die österreichische Botschaft hat für gewöhnlich eine Amtsärztin bzw einen Amtsarzt. Ich war mit dieser in Kontakt und die hätte gegebenenfalls auch bestätigt, dass alle Untersuchungen korrekt durchgeführt wurden. Denn von den österreichischen Beamten kann man ja nicht erwarten, dass sie die fremdsprachigen Dokumente (in eurem Fall dann "nur" Englisch) lesen können.
  • Vielen Dank für eure Antworten!

    @Stieglitz: Danke, ja, werde da jedenfalls mal anrufen!

    @hanniban: Vielen Dank, das klingt schon mal beruhigend. Würde jedenfalls vorher noch alles abklären, v.a. weil ich nicht mehr in Österreich versichert bin sondern im UK, weil ich da ja angestellt bin. Das mit der Amtsärztin/dem Amtsarzt ist jedenfalls auch ein guter Tipp, da werde ich mich auch informieren.
  • @hanniban, deine Nachricht ist auch für mich sehr wertvoll. Ende Februar werde ich mit meinem Mann und kleiner Tochter nach Dänemark für ein halbes Jahr ziehen, daher bin ich mit den gleichen Fragen konfrontiert. Könntest du ein bisschen mehr über den Anerkennungsprozess schreiben?
  • Opti schrieb: »
    Könntest du ein bisschen mehr über den Anerkennungsprozess schreiben?
    Das war keine große Geschichte, ich habe bei der Krankenkasse nachgefragt, was sie genau brauchen, ob die Dokumentation der Untersuchungen reicht und habe das dann so eingeschickt. Ist aber bei der GKK womöglich anders, ich würde da einfach gleich nachfragen, dann gibt's nachher keine Überraschungen.
  • Liebe @hanniban, nachgefragt hab ich schon. Ich bin aber bei SVA und bei denen kann man nie wissen, ob das, was Dienstagen wirklich stimmt. Hab so viel Kummer mit ihnen gehabt! Mir wurde gesagt, dass der Zeitpunkt und der Umfang der Untersuchungen stimmen muss, das ist das einzige. Aber da frage ich mich, wie ich selber und der nicht deutschsprachiger Arzt verstehen wird, was von ihm verlangt wird. Mein Verständnis der Medizinsprache ist auch nicht sehr gut ausgeprägt.... wie hast du das gelöst?
  • Selbst übersetzt, was Voraussetzung ist. Von der Ärztin der Botschaft drüberschauen lassen, die kennt das medizinische Vokabular. Und dann bei jeder Untersuchung darauf achten, dass der Arzt alles macht, dh ihm alles nochmals ansagen. Und um den richtigen Zeitpunkt hab auch ich mich gekümmert, ich hab dem Arzt halt immer gesagt, was zu einem gewissen Datum ansteht. Anrechnung bei der SVA war problemlos, ich habe mit ihnen gute Erfahrungen, wenn man einfach öfters und sehr konkret nachfragt.
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