Kündigung und Schwanger

Bei mir ist es so...am 18 Dezember bin ich gekündigt und gestern war ich beim FA ...ich bin Schwager. Meine Periode hat um 04 Dezember angefangen und sie hat gesagt dass zu dem Zeitpunkt als ich gekündigt wäre würde ich noch nicht Schwager. Jetzt stehe ich komplett in Dunkelheit. Ich habe 7 Jahren in der Firma gearbeitet und ich kann nicht glauben dass genau jetzt zum einen Chaos kommt. Ich habe noch bis 19.01 Urlaub dann ist es aus...Was kann ich machen?! Zu einem anderen FA gehen oder mit dem Chef reden?!
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Kommentare

  • Was ich weiß hast du sowieso nur 5 Tage nach der Kündigung Zeit bekanntgegeben dass du schwanger bist damit der Kündigungsschutz greift..
  • Fünf Tage stimmt nicht, bei mir war es auch länger, Firma musste bei mir die Kündigung retour nehmen.
    Thaisa007
  • Ja..aber ist es möglich dass FA recht gehabt hat?! Also es muss unbedingt vor 18.12 eine Schwangerschaft vor liegen....kann man so genau ein Datum bestimmen?!
  • Wenn man schwanger ist werden die Wochen vom ersten Tag der Periode bis zum Eisprung eh mit gezählt.
    Gilt das dann nicht auch beim Arbeitgeber, man ist ja am Tag des nmt schon in der 4. Woche offiziell.
  • bearbeitet 13. 01. 2018, 12:00
    Es heißt ich soll zu einem anderen FA gehen und nochmals versuchen...oder?! Ich habe voll Angst... ich will nichts etwas falsch machen...wir wollen den Baby so sehr aber ich will mich nicht in einem finanziellen/stressigen Situation befinden...ich weiß nicht wie werde ich bis Montag schlafen....ob ich einen anderen Arzt finde..ob alles erledigt wird...
  • Die Schwangerschaft wird doch mit Beginn immer auf den ersten Periodentag datiert. Also bei dir mit 4.12.

    Bitte kann das wer der sich rechtlich da auskennt berichtigen. Wie schaut denn eine Schwangerschaftsbestätigung aus?
  • Und wie habe ich gelesen... SS Bestätigung kriegt man später ...ab 6-7 Woche oder so...Stimmt es??
  • Ja kann ich mir gut vorstellen, weil man am Anfang im Ultraschall noch nichts sieht.
  • Ich habe 0,0 Ahnung wie wird es weiter gehen :(
  • Ich würde mich auf der Arbeiterkammer erkundigen
  • bearbeitet 13. 01. 2018, 12:57
    AK habe ich schon angerufen. Die haben gesagt ich soll zum Arzt gehen und einen Bestätigung holen. Aber genau dass frage ich. Ist es möglich so früh einen SS Bestätigung kriegen?! Soll ich gleich zu den anderen Arzt der Situation erklären?!
  • Du kannst in einem Quartal nicht zu 2 Fachärzte der gleichen Richtung wann warst du beim FA
  • Gestern...Aber es war nicht privat Arzt. Gibt es eine Möglichkeit dass ich zu einem privat Arzt gehe?! Ist es erlaubt?!
  • @Thaisa007: 1. Die Schwangerschaftswochen werden ab 1. Tag der letzten Menstruation berechnet. Das heißt du wärst damit heute in SSW 5/5 sprich 6. SSW. Am 18. Dezember wo du gekündigt worden bist warst du somit noch nicht schwanger sondern da war grade erst der Eisprung bzw die Befruchtung. Das ist somit knifflig, aber ich denke nicht dass du gegen die Kündigung angehen kannst. Dein FA kann dir zwar eine Bestätigung ausstellen dass der Test jetzt positiv ist aber das wars auch schon und wird dir wahrscheinlich nix bringen. Es bringt nix den FA zu wechseln weil du 1. pro Quartal nur zu einem Kassenarzt gehen kannst und 2. der FA auch nix dafür kann. Am 18.12. warst du noch nicht schwanger, somit wird die ist Kündigung rechtskräftig sein. Du kannst natürlich noch mit deinem Chef reden.
  • Zu einem Privatarzt kannst immer gehen, kostet halt. Die Frage ist eher was dir das bringt. Selbst wenn er dir eine Bestätigung schreibt ändert das nix an der Tatsache, dass du zum Kündigungszeitpunkt nicht schwanger warst. Ich würde nochmals bei der AK anrufen und die Rechtsabteilung verlangen und dann nochmal fragen:
    1. Ab wann gilt es rechtlich als Schwangerschaft? (ab Befruchtung/ab Einnistung/ab positiven Test/ab Nachweis im US?)
    2. Wie lange ist die Frist beim Kündigungsschutz?
  • bearbeitet 13. 01. 2018, 14:36
    Ich verstehe 100% was du meinst. Aber wie du gesagt hast... Wenn so angerechnet wird dass ich jetzt in der 5-6 Woche Schwager bin zB. und so auf einen Bestätigung steht, es ist gar nicht so spät..oder?? ... :anguished:
    Und AK Hat gemeint dass Ich noch zeit habe bis Ende nächste Woche...
  • Das ist halt die Frage. Ich kenne mich leider nur medizinisch aus und nicht rechtlich. Wenn man es ganz genau nimmt warst du zum Zeitpunkt der Kündigung noch nicht schwanger. ABER ja lt Wochenrechner wärst du jetzt in der 6. SSW und diese Tatsache inklusive positivem Test kann dir der FA bestätigen. Ob die Schwangerschaft intakt ist weiß man halt so früh noch nicht und darum stellen die meisten FÄ so früh noch keine Bestätigung aus, aber das wäre ja eine Ausnahme in deinem Fall. Ich würde am Montag nochmals bei AK anrufen und dann nochmal beim FA. Wennst ned weiterkommst kannst ja bei einem privaten anrufen. Da würde ich aber gleich bei Terminvereinbarung sagen was du brauchst, nicht dassd dann a Privatordination zahlst und dann stellt der auch keine Bestätigung aus.
  • Dankeschön. Es ist eine richtige Antwort. Wenn alles nicht klappt so wie ich will.....wie wird es weiter gehen ?! ZB ab 20.01 bin Ich arbeitslos...Dann nach 7 Monate in Mutterschutz dann werde Ich karenz beantragen für 2 Jahren zB. Und dann?! Wenn Karenz aus ist?! Kann ich als arbeitslos melden?! Ich habe Fix seit November 2010 durch gearbeitet....
  • @Thaisa007

    Unbedingt Bestätigung der Schwangerschaft holen - das geht auch jetzt schon - ich hab sie in der selben Situation am 29. Zyklustag gekriegt...

    Arbeitgeber die Schwangerschaft sofort melden und Dich idealerweise schriftlich über den 20.1. hinaus arbeitsbereit erklären.

    Die Kündigung selbst kann, so weit ich weiß, nicht mehr zurück genommen werden, aaaabet: Du musst bis zum Beginn des Mutterschitzes weiter beschäftigt werden.

    Gibt ein OGH-Urteil dazu, auf dass sich auch die AK beruft. Apropos AK: unbedingt anrufen und die Abteilung für Mutterschutz verlangen. In der allgemeinen Auskungt wurde ich zuerst fehlberaten.

    Die AK gibt auch Unterstützung, wenn sich der Arbeitgeber dann doch quer stellt (Ich wär danals fast vorm Arbeitsgericht gelandet, allerdings wars bei mir rechtlich "unklarer", da ich selbst die einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnisses wollte).

    Gute Nerven ud viel Glück und bloß nicht vom Arbeitgeber in was reintheatern lassen. Das Mutterschutzgesetz ist da auf Deiner Seite.
  • Für den Fall, dass die Kündigung rechtskräftig ist (ich weiß leider auch nicht, ob man arbeitsrechtlich ab ssw 1 oder erst ab Befruchtung schwanger ist), kannst du dich natürlich arbeitslos melden und solltest das auch. Dann nimm aber gleich beim 1. ams Termin die SS Bestätigung mit, wenn du die bis dahin hast und frag wie das jetzt weiter ausschaut. Ich denke, nach der karenz musst du dich auch wieder dort melden und Kinderbetreuung nachweisen, damit du auch tatsächlich vermittelbar bist. Und natürlich job suchen - am besten schon während der karenz - auch wenn das als jungmama sicher nicht einfach ist, was passendes zu finden. Grundsätzlich kannst du auch vor der Geburt Job suchen, nimmt halt eher selten jemand eine schwangere. Ev. könntest du die Zeit bis zur Geburt mit Weiterbildung nutzen, da kann dich das ams sicher beraten und du erhöhst die chancen, dass du nach der karenz bald wieder was findest.

    Aber vorher solltest du beim alten AG dran bleiben. Nimm unbedingt ehestens ein Beratungsgespräch bei der ak in Anspruch. Nicht nur am telefon sondern vor Ort und mit Termin. Wäre natürlich optimal für dich, wenn du bis zum Mutterschutz im alten betrieb arbeiten könntest. Zumindest finanziell.
  • Der Fa kann Dir zu jedem Zeitpunkt an dem Du schwanger bist eine Bestätigung ausstellen. Sie machens halt oft erst mit dem MuKiPass, wo sich eingebürgert hat, ihn erst auszustellen, wenn zumindest Herzschlag erkennbar war, was so früh ja noch nicht is.

    Nochmal mit der Ärztin sprechen. Sollte sie, was ich mir nicht vorstellen kann, tatsächlich ein uneinsichtiger Krampen sein, würd ich trotzdem nicht locker lassen. Geht um Deine Existenz, nicht ihre. Das kann man durchaus auch genau so sagen.
  • DackyBlueDackyBlue

    1,256

    bearbeitet 13. 01. 2018, 20:13
    Ich würde versuchen eine Bestätigung zu bekommen - ohne wird es unmöglich sein. Und die dann SOFORT dem Arbeitgeber vorlegen, nicht Ende nächster Woche!! Und die Schwangerschaft gleich melden, wäre sicher auch notwendig, weil du das ohne unnötigen Verzug machen musst. Eigentlich auch die Bestätigung, aber die hast du halt noch nicht

    Mit Bestätigung könnte ich mir vorstellen, dass du mit viel Glück noch etwas bewirken kannst. Aber es ist halt wirklich die Frage, ob du am Kündigungstag schon als schwanger giltst. Vielleicht nimmt der Arbeitgeber unter dem Druck die Kündigung zurück.

    Meines Erachtens wird das Dienstverhältnis dann im Erfolgsfall unbefristet fortgesetzt, nicht nur bis zum Mutterschutz befristet. Das sind die Fälle, in denen es um sachlich nicht gerechtfertigte Befristungen geht

    Mehr gerne per PN
  • Aber Mädels, wie war das nochmal mit dieser Frist von 5 Tagen? Ich meine, schon öfter wo gelesen zu haben, dass die Kündigung nur dann unwirksam ist, wenn die Bestätigung über die vorliegende Schwangerschaft innerhalb von 5 Tagen nach Aussprache der Kündigung vorgelegt wird.
    Man kann doch nicht, knapp ein Monat nachdem man gekündigt wurde hingehen und sagen: ach ja upsi, bin übrigens schwanger, jetzt müssen Sie mich weiter angestellt lassen bis zum Mutterschutz?! Auch wenn es für werdende Mamas praktisch ist aber eigentlich ist es doch eine absolute Frechheit oder?

    Bitte jetzt nicht persönlich angegriffen fühlen @Thasia007 das hat jetzt weniger was mit dir zu tun sondern ist eine allgemeine Frage. Ich stelle mir gerade vor, jemand kommt in meinem Betrieb zu mir (in Österreich bin ich aktuell die einzige die Personalentscheidungen trifft) nachdem ich ihn gekündigt habe (und das passiert ja auch ned ohne Grund) und sagt mir 25 Tage nach der Kündigung ich muss ihn weiterbezahlen bis zum Beginn seines Mutterschutzes?! Perfekte Situation - ich darf 7 Monate lang jemand bezahlen der mir 0 Arbeitsleistung bringt. Toll!
    Ist das wirklich Rechtens?
    suse
  • Hab gerade auf der Seite der Arbeiterkammer nachgelsen. Anscheinend stimmt das wirklich. Bin gerade etwas geschockt und hoffe, als Führungskraft nie, nie in diese Situation kommen zu müssen...

    @Thasia007 ich wünsch dir viel Glück!
  • @Kaffeelöffel das mit den 7 Monaten jemanden bezahlen, der 0 Arbeitsleistung bringt muss in dem Fall nicht zutreffen. Ich weiß ja nicht was @thasia007 arbeitet, aber wenn's mit dem muschu gesetz passt, kann sie ja arbeiten und bringt nicht 0 Arbeitsleistung.

    Aber ich verstehe schon was du meinst, als AG will man natürlich nicht jemanden weiterhin beschäftigen, von dem man sich eigentlich getrennt hat - aus welchen gründen auch immer - weil plötzlich schwanger. Das trifft halt auf viele Gesetze bzgl Schwangerschaft zu und ist wohl mit ein Grund, dass es sich viele AGs mehrmals überlegen, ob sie eine Frau im gebärfähigen Alter überhaupt anstellen. Nur ohne solche Gesetze würden viele Frauen durch Schwangerschaft schnell in die armutsfalle rutschen. Ist halt die Frage, was wir als Gesellschaft wollen... ist jetzt aber zu weit vom ursprünglichen Thema weg...
    Siglinde90
  • @wölfin genau das meine ich. Bei uns im Betrieb wär das echt schwer, schon alleine aus Compliance-Technischer Sicht. Ich könnte der Person gar keine Stelle bei uns anbieten weil es nichts gibt wo man nicht zumindest mit persönlichen Kundendaten zu tun hat. Das Risiko könnte und dürfte ich nicht eingehen.

    Dazu muss ich sagen, dass ich bisher immer großes Glück mit meinen Mitarbeiter/innen hatte und habe. Und wenn jemand dann schwanger wird vergönne ich der Person das ja auch absolut (bin ja selber gerade in der Situation) aber in oben beschriebenen Fall tu ich mir mit Sympathie halt echt schwer...
    Hängt vielleicht auch immer von der Größe des Unternehmens ab. Bei 150 Mitarbeitern natürlich was ganz anders als bei 10. Aber natürlich würde mir trotzdem nie einfallen einen Mann zu bevorzugen, nur weil die Frauen vielleicht irgendwann schwanger werden. Wer so denkt hat meiner Meinung nach in einer Führungsposition gar nix verloren...
    Stefanie868
  • @Kaffeelöffel diese 5 Tage gelten eben nur wenn man es zum Zeitpunkt der Kündigung schon gewusst hat dass man schwanger ist.
    Eine einvernehmliche Lösung ist immer möglich wobei wohl keine werdende Mama den freiwillig unterschreibt.
    Abgesehen davon - ja es gibt einen Kündigungsschutz aber keinen entlassungsschutz. Das heißt auch als schwangere darf man sich nichts zu Schulden kommen lassen was eine Entlassung gerechtfertigt, 0 Arbeitsleistung geht also sicher nicht auf Dauer von 7 Monaten...

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