Vorzeitiger Mutterschutz & ekag KG

Hallo zusammen!
Vl. kann mir hier wer helfen.
Ich bin schwanger mit Zwillingen. ET 12.6. Zwillinge aber wahrscheinlich früher.
Ich habe vor das ekag KG zu wählen.
Jetzt will mich meine FA in vorzeitigen Mutterschutz schicken. Also deutlich bevor ich die regulären 8 w anspruch auf Wochengeld hätte. Meine frage also: Wer zahlt dazwischen bzw. in welcher Höhe? Hat das dann auswirkungen auf die höhe des ekag KG?
Fragen über Fragen ;)
Ich hoffe jemand von euch kennt sich da aus

Kommentare

  • Aufgrund der Zwillingsschwangerschaft steht dir ein vorzeitiger Mutterschutz zu. Du beziehst dann kein Einkommen mehr von deinem Arbeitgeber sondern Wochengeld von der Krankenkasse. Das ist glaube ich dein Lohn in voller Höhe zzgl Sonderzahlung.
  • Lavazza1984 schrieb: »
    Aufgrund der Zwillingsschwangerschaft steht dir ein vorzeitiger Mutterschutz zu. Du beziehst dann kein Einkommen mehr von deinem Arbeitgeber sondern Wochengeld von der Krankenkasse. Das ist glaube ich dein Lohn in voller Höhe zzgl Sonderzahlung.

    ja das ist vollkommen richtig - soweit ich das weiß!

    die frage nur, wie ist die vorgehensweise?
    wenn man den wisch vom FA hat, muss man dann selbst mit der krankenkasse kontakt aufnehmen? oder mit wem? und muss man dann wochengeld beantragen oder geht das alles automatisch?
  • Man muß mit dem Zettel vom FA zum Amtsantritt und bekommt dann dort eine Bestätigung für die GKK und den Arbeitgeber. Ich hab die einfach gleich persönlich dort abgegeben und damit war's dann erledigt.
    Nachdem das kein Gehalt mehr ist, hat das normalerweise keine Auswirkungen auf's Kindergeld!

    Alles Gute!
  • Seit 1.1.18 musst du nicht mehr zum Amtsarzt. Du bekommst 2 Formulare. Eines musst du beim Dienstgeber abgeben und eines bei der GKK.
  • Hat keine auswirkungen auf das ekbg. Die 3 berechnungsmonate sind halt die letzten 3 vollen monate die du gearbeitet hast.

    Und du bekommst dann einfach bis deine babies 12 wochen alt sind das geld vom mutzerschutz und erst danach also für 9 monate das ekbg.
  • Habe heute bei der AK zufällig gelernt das du dann aber, wenn du das EKGB nimmst, keinen Anspruch auf den Mehrlingskindzuschlag hast.
  • Mehrlingskind zuschlag gabs leider nie beim ekbg.

    Wenn man allerdings auf die 66 euro pro tag kommt (max ) ist es in summe trotzdem die gr summe.

    Auch wenn man keinen cent mehr bekommt.
    hendlpo90
  • Vielen dank für eure antworten!! Ihr habt mir sehr geholfen.
    Daa es keinen mehrlingszuschlag gibt, weiß ich schon.
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