Mutterschutz

Hallo ...ich habe eine Frage. Ich bin derzeit arbeitslos und ich habe bis nächstes Jahr Anspruch auf Arbeitslosengeld. Wenn alles ok wird, im September/Oktober bekomme ich mein erstes Baby. Nun habe ich nicht richtig verstanden...8 Woche vor und 8 Wochen nach Geburt gibt es Mutterschutz...gilt es für Arbeitslose auch oder nicht??

Kommentare

  • Was meinst du ob Mutterschutz gilt? Das ist ein Beschäftigungsverbot und gilt allgemein, wenn ich mich nicht irre.
  • Also...Arbeitslose kriegen schon Mutterschutz... 180% von Arbeitslosengeld. Aber ich wollte wissen ob ich trotz Arbeitslosigkeit nach Entbindung auch kriege oder nicht..
  • Du meinst, ob du Anspruch auf Wochengeld hast?
    Wenn du an dem Tag, an dem dein Mutterschutz beginnt, Anspruch auf Arbeitslosengeld hast, dann bekommst du Wochengeld.
    Was mich aber wundert: bist du sicher, dass du noch 1 Jahr Arbeitslosengeld beziehen kannst? Meines Wissens nach sind es nur 6 (oder 7 ?) Monate.
    Reyhania
  • Doch...ich habe 7 Jahren durch gearbeitet...kein einziges Mal arbeitslos..aber ich wollte wissen ob nach Entbindung auch Mutterschutz bekomme oder nur normale KbG
  • Ja, sofern du Wochengeldanspruch hast, bekommst du es 8 Wochen vor und 8 (bzw 12 wenn Kaiserschnitt) nach der Geburt.
  • @Thaisa007 das alg gibt's normalerweise 6 Monate, egal ob man davor 2 oder 20 Jahre gearbeitet hat. Bei bestimmten Voraussetzungen geht's auch länger - weiß nicht, ob das bei dir zutrifft, aber mit der Dauer wie lange du davor gearbeitet hast hängt die bezugsdauer vom ALG nicht zusammen.

    Wochengeld gibt's wie schon geschrieben wurde während dem Mutterschutz von der ggk. Nachdem der Mutterschutz vorbei ist, bekommst du kbg - die Höhe hängt davon ab, wie lange du es beziehst.
  • bearbeitet 18. 01. 2018, 13:42
  • @Thaisa007 wie kommst du drauf dass du ein Jahr Anspruch hast, wenn im Bescheid 30 Wochen stehen? 🤔
    ricz
  • Beziehst du momentan ALG? Wenn ja, steht auf deinem Bescheid drauf, bis wann es ausbezahlt wird. Auf alles andere würde ich mich nicht verlassen. Seh jz ehrlich gesagt nicht, wie du auf 1 Jahr Anspruch kommst.
  • Thaisa007 schrieb: »
    .

    Ich würde dem entnehmen, dass du bis September evtl Arbeitslosengeld bekommst, allerdings musst du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.
    Du bist ja noch nicht schwanger, du kannst also jederzeit vermittelt werden.
  • inainainaina

    172

    bearbeitet 18. 01. 2018, 15:42
    @wölfin es macht sehr wohl etwas aus, wie lange man arbeitet (und auch wie alt man ist...); siehe: http://www.ams.at/service-arbeitsuchende/finanzielles/leistungen/haeufig-gestellte-fragen/bezugsdauer#frage1

    1 Jahr lang erhalten es allerdings nur Ü50 (und auch nur die, die fleißig gearbeitet haben). 39 Wochen sind es bei Ü40. @Thaisa du bist ja noch nicht 40, deshalb erhältst du trotzdem "nur" die 30 Wochen, egal, wie lange du schon arbeitest.
  • @Thaisa007 bist du denn jetzt schon schwanger oder hast du nur vor bald schwanger zu werden? Das kam aus deinen Posts irgendwie nicht ganz raus. Beim Rest muss ich mich den anderen anschließen: 30 Wochen sind 6 Monate (wenn du Arbeitstage und keine Kalendertage rechnest). Nächstes Jahr geht sich demnach definitiv nicht aus!
  • 30 Wochen sind doch keine 6 Monate *verwirrt bin* - Ein Jahr hat doch 52 Wochen... 30 Wochen sind ca 7 Monate.
    Wenn du schon schwanger bist sollte sich das ausgehen. Ab wann bist du im Mutterschutz (schreibt der Arzt in den Mutter Kind Pass) und wann sind die 30 Wochen um - überschneidet sich das, dann passt es ja!
  • Kann man ALG nicht auch pausieren (z. B. bei Urlaub im Ausland) und der Anspruch verschiebt sich dann nach hinten? Vielleicht wäre das eine Möglichkeit, kenn mich aber nicht wirklich aus.
  • @itchify in der Saisonspause musste ich immer „stempeln“ gehen & wenn wir weggeflogen sind, hab ich weniger bekommen.. also Tagessatz mal Urlaubstage vom Bezug weg...
  • @itchify ja, kann man. Bzw muss man sich sogar abmelden, wenn man ins Ausland fährt da man in der Zeit nicht verfügbar/vermittelbar ist. Das wird bei Verdacht auch kontrolliert, soweit ich weiß. Ich weiß aber nicht, ob/ wie lange man versichert ist, wenn man alg pausiert.
  • Der einmal festgestellte ALG-Anspruch bleibt für 4 Jahre bestehen. Sprich du könntest dich arbeitslos melden, 3 Monate beziehen, dann für mehrere Monate über'n Winter in die Wärme flüchten und wenn du dann wieder da bist, bekommst du die restlichen 3 Monate ausbezahlt.
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