Mutterschaftsaustritt in Karenz. Zuvor Elternteilzeit. Abfertigungshöhe?

Hallo Zusammen!
Bis 19. Mai 2018 würde meine Karenz beim dritten Kind dauern. Die Geburt meines Sohnes war am 20. Mai 2016 und ich habe im Anschluss eine Karenz bis zum 2. Geburtstag vereinbart.


Nun habe ich heute einen Mutterschaftsaustritt (in Karenz) angekündigt, der ab sofort gilt.


Ich stelle mir nun die Frage nach der Abfertigungshöhe. Der Arbeitgeber wird dafür den letzten Gehalt (das war Elternteilzeit bei meinem 2. Sohn) heranziehen.


Ist das richtig, oder müsste der Arbeitgeber von einem anderen Gehalt ausgehen?

22.01.2018 - Mutterschaftsaustritt

August. 2016 - 21.01.2018 - Karenz

April 2016 - August 2016 - Mutterschutz (Kaiserschnittgeburt am 20. Mai 2016)

Jänner 2014 - April 2016 - Elternteilzeit (letzter Gehalt EUR 471 brutto)

Mai 2012 - Jänner 2014 - Karenz
(+geringfügige Beschäftigung beim selben Arbeitgeber nach Schutzfrist bis Jänner 2013)

November 2011 - Mai 2012 - Mutterschutz (Kaiserschnittgeburt am 06. Jänner 2012)

April 2011 - November 2011 - Elternteilzeit (Gehalt EUR 530 brutto)

Juli 2009 - April 2011 - Karenz

(+geringfügige Beschäftigung beim selben Arbeitgeber von April 2010 bis März 2011)

April 2009 bis Juli 2009 - Mutterschutz (Kaiserschnittgeburt am 16. April 2009)

zuvor Vollzeitbeschäftigt (letztes Gehalt auf Vollzeitbasis EUR 2500 brutto)

Lehre war im September 1999 bis Juli 2002


Kann mich bitte Jemand aufklären, welcher Gehlt den zur Berechnung heranzuziehen ist?

Kommentare

  • @Sabrina944
    Bitte unbedingt an die Arbeiterkammer wenden. Meiner Meinung nach müsste bei dir folgendes zutreffen:
    https://wien.arbeiterkammer.at/beratung/berufundfamilie/karenz/Mutterschafts-Vaterschaftsaustritt.html

    Ein monatlicher Durchschnitt der letzten 5 beschäftigungsjahre, wobei bei selbstkündigung nur die halbe Abfertigung besteht. Ob von deinen karenzzeiten etwas zur Basis (also Dauer der gesamten Jahre für Abfertigung alt) angerechnet wird muss in deinem kollektivertag stehen. Deshalb bitte unbedingt bei der AK abklären lassen!
  • Ja. Die Arbeiterkammer hat gemeint, ich soll die Auszahlung abwarten und dann mit meinen Unterlagen kommen. Die rechnen es genau. Der Herr meinte, seines Erachtens nach, müsste sogar das Gehalt der Vollzeit herangezogen werden. Ich habe abef ehef den Eindruck, dass es der Herr gerade auch nicht zu 100% wusste.

    Und die Seite oben hab ich schon vorher zigmal durchgelesen. Da steht aber wie die Höhe im Fall bei Mutterschaftsaustritt während Elternteilzeit berechnet wird. Aber leider nicht, wie in Karenz. Auf manchen Seiten hab ich dazu schon gelesen, dass da das letzte Monatsgehalt verwendet wird. Da war ich aber in Elternteilzeit und gilt das dann für mich auch?

    Ich hätte schon gerne vorher gewusst, wie es wirklich aussieht.

    :-)
  • ich weiß, ich bin auch jemand, der gerne weiß, was rauskommt... aber in dem fall würd ichs einfach abwarten. beanstanden kannst dus bei einem fehler immer noch mit AK/gewerkschaft
  • Falls du es erst nach Auszahlung machst, pass auf jeden Fall auf die Fristen auf. Teilweise steht in den Arbeitsverträgen, dass Ansprüche innerhalb einer gewissen Zeit (z.B. 3 Monate) nach Austritt geltend gemacht werden müssen und sonst nicht mehr anerkannt werden. Also bitte rechtzeitig zur AK alles ausrechnen lassen!
    Liebe Grüße
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