Hallo Mädels,
könnt ihr mir helfen? Habe ich es richtig verstanden dass man bei Krankenstand 6 Wochen volles Gehalt vom AG bekommt, danach 50% vom AG und 50% von der GKK (also für mich bleibt der Betrag gleich) und danach 80% von der GKK?
Danke für eure Hilfe!
Sonnige Grüße Nina
Kommentare
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Ich habe jetzt meinen Resturlaub genommen. Morgen habe ich meinen FA Termin. Mal schauen ob sich diesmal was machen lässt wegen der Freistellung. Jetzt sinds eh "nur" noch 7 Wochen bis zum Muschu. Wenn nicht gehe ich nach dem Urlaub wieder in KS. Mir wurst. Meine Chefin weiß das sie mit mir nicht mehr rechen muss. Die Suppe hat Sie sich selbst eingelöffelt.
Und wie schauts bei Dir aus?
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bei mehr als 5 jahren beim gleichen AG erhöht sich der Anspruch auf 8 Wochen, siehe zb hier:
http://www.noedis.at/portal27/portal/dgnoegkkportal/channel_content/cmsWindow?p_pubid=649052&action=2&p_menuid=71417&p_tabid=3
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also geht sich für die Schwangerschaft auf jeden fall aus :-)
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Bei Vorliegen einer Versicherungszeit von 6 Monaten innerhalb der letzten 12 Monate verlängert sich diese Dauer auf bis zu 52 Wochen. Längstens jedoch bis zur Zustel lung eines Bescheides über die Zuerkennung einer Pension aus eigener Pensionsversiche rung. Ab dem 4. Tag der Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit (Krankenstand) beträgt das Krankengeld 50 %, ab dem 43. Tag 60 % der Bemessungsgrundlage für den Kalendertag. Wenn das Krankengeld täglich höher als EUR 20,00 ist, werden 22 % des übersteigenden Betrages an Lohnsteuer einbehalten.
Heisst das jetzt, dass ich doch nicht 6 Wochen volles Geld vom AG bekomme und auch die 80% danach nicht?
HILFEEEEEEEE.....das ist so kompliziert :-(
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erst danach bekommst du das halbe vom Arbeitgeber und die Entgeltfortzahlung der GKK wird so wirksam wie du geschrieben hast.
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