Karenz - mögliche Arbeitslosigkeit

bearbeitet 22. 02. 2018, 13:41 in Karenz & Rechtliches
Hallo ihr Lieben vielleicht kann mir jemand helfen... Also ich habe Im Oktober 2016 eine wundervolle Tochter bekommen und habe damals die alte Karenz Variante 15+3 gewählt. Durch einen Fehler meinerseits beziehe ich seit Mitte Jänner 2018 kein Kinderbetreuungsgeld mehr, bin aber noch bis Mitte März in Karenz. (Bin derzeit über meinen Lebensgefähren versichert) Nun ist es so, dass ich in meine alte Firma nicht mehr zurück kann, da ich keine Betreuung zu den Dienstzeiten bekomme.
Folglich droht mir die Arbeitslosigkeit...da wir aber scho einer Weile an einem 2ten Kind basteln Frage ich mich ob ich in meiner Schwangerschaftszeit irgendeinen Anspruch auf ALG, Wochengeld oder so hätte...
Hoffe das ist irgendwie verständlich geschrieben ;)
glg

Kommentare

  • Wenn das Dienstverhältnis beendet ist kannst ganz normal Arbeitslosengeld beantragen, kommt dann darauf an ob du einen Anspruch hast, also lange genug einbezahlt hast. Arbeitslosengeld beziehst du dann entweder die Zeit je nach Anspruch oder bis der Mutterschutz anfängt dann bekommst Wochengeld von der GKK das errechnet sich dann auf Basis des letzten Bezugs also in deinem Fall dann letztes Kinderbetreuungsgeld (AMS zählt glaub ich nicht).
    Und du bist auch in der Schwangerschaft verpflichtet dich zu bewerben und Weiterbildungsmaßnahmen welches das AMS für dich hat anzunehmen.
    Hoffe habe mich verständlich ausgedrückt ^^
    Sarah1986
  • aja wenn du selber Kündigst bist beim AMS eine Weile gesperrt glaub 4 Wochen oder 6 und erst danach bekommst Geld.
    Bei Einvernehmlicher Lösung zwischen dir und deinem Dienstgeber bekommst soweit ich weiss sofort und bei Kündigung durch den Dienstgeber auch.
    Sarah1986
  • Hast du Anspruch auf Elternteilzeit? Dann kannst du die Dienstzeiten quasi aussuchen.
  • Ob du Anspruch auf ALG hast kann ich dir nicht sagen, aber ich weiß, dass ALG sehr wohl zur Berechnung vom Wochengeld her genommen wird. Das sind dann 180% vom Tagessatz (wenn ich mich jetzt nicht irre)
    War nämlich auch arbeitslos in der Schwangerschaft.
    Sarah1986
  • @Isis Sie könnte einen Mutterschaftsaustritt machen.
  • Danke für die Infos da bin ich ein bisschen beruhigter...dachte ich wäre dann Mittellos. Einvernämliche Auflösung hat mein Dienstgeber zugestimmt aber ich warte noch auf den Bescheid ob sie mich früher au der Karenz austreten lassen. Vielen Danke nochmal für die schnellen Antworten. glg
  • @itchify Ja berechtigter vorzeitiger Austritt wäre noch eine Möglichkeit
  • Interessiert mich jetz auch: was wäre denn der vorteil eines mutterschaftsaustritts?
  • IsisIsis

    160

    bearbeitet 21. 02. 2018, 22:19
    wenn dein Dienstgeber keine Einvernehmliche Lösung möchte, hat man die Möglichkeit eines Berechtigten vorzeitigen Austritts (nur mit trifftigen Grund wie eben Mutterschaft, Gesundheit etc...)
    1. Keine Kündigungsfrist
    2. Anspruch auf Abfertigung (sofern Abfertigung alt bei der neuen ist es egal)
    3. keine Stehzeit beim AMS im Gegensatz zur Kündigung (sofern sie den Austritt tatsächlich als begründet ansehen)

    Bei einer normalen Kündigung verliert man Abfertigung (alt) und bekommt erst später Arbeitslosengeld und muss die Kündigungsfristen einhalten
    lama
  • @Sarah83 aber ALG bekommst du auch nur wenn du arbeitswillig bist also mind. 16 Stunden Betreuung nachweisen kannst. Und wir wissen nicht wie lange du Anspruch hast. Wochengeld bekommst du nur wenn du vom Anspruch in den neuen Mutterschutz wechselst. Also z.B. du hast ALG 6 Monate Anspruch, es dauert dann 3 Monate bis du schwanger wirst, dann geht sich das nicht aus.
  • @itchify aber wenn man nach dem ALG Notstandshilfe beantragt (kommt natürlich auf den Verdienst des Partners an) dann gibt's auch Wochenhilfe.

  • Meine Eltern sind selbstständig und würden mein Kind in der Zeit wo ich arbeite betreuen...aber wie soll ich das nachweisen?
  • @Sarah1986 man muss eine Erklärung (wer die Kinder betreut, von wann bis wann, ...) ausfüllen und unterschreiben. Und du darfst keinen Job ablehnen welcher sich mit der Betreuung der Kinder ausgeht.
  • @Isis ja stimmt, bin davon ausgegangen dass der Mann arbeitet.
    Und Mutterschaftsaustritt geht sich eigentlich auch nimma aus wenn die Karenz nur bis März läuft.
  • der Mann kann ja arbeiten aber wenn er zu wenig verdient gibt's auch Notstand wobei sich da ja jetzt eventuell durch die neue Regierung einiges ändern könnte ^^
  • @Sarah1986 und reden mit der Firma wegen anderen Dienstzeiten oder eventuell intern versetzten ist keine Option? Durch reden kommen ja bekanntlich die Leut' zam :D
  • @Isis vielen dank. Aber wenn einvernehmlich gelöst werden kann käme es aufs gleiche oder?
  • Ja wenn die Möglichkeit besteht, bei Einvernehmlich müssen ja beide Seiten einverstanden sein. Wenn der Dienstgeber aber nicht will, kann man entweder selber Kündigen mit allen Nachteilen oder eben diesen berechtigten Vorzeitigen Austritt machen wenn man Gründe vorlegen kann.

    (Unberechtigt vorzeitiger Austritt geht auch aber hat noch mehr Nachteile, wäre zum Beispiel einfach nicht mehr zur Arbeit zu erscheinen, würde ich niemandem empfehlen)
  • Wenn du lang genug in der firma arbeitest gibts auch elternteilzeit..da kannst dir die zeiten aussuchen.
  • Wie groß ist deine Firma? Seit wann bist du angestellt? Elternteilzeit könnte wirklich eine Lösung sein. Geht aber nur bei einer bestimmten Betriebsgröße und nach mindestens drei jahren Anstellung. Die Karenz zählt da aber mit.
  • Also mit der Firma hab ich geredet aber die würden mir keine anderen Dienstzeiten geben, mit der Aussage das wäre unfair den anderen Mitarbeitern gegenüber...mein Lebensgefährte wird wahrscheinlich zu viel verdienen um Notstand zu beantragen aber soweit sind wir ja Gott sei Dank noch nicht. Hoffe einfach das ich eine andere Arbeit finde die bessere Dienstzeiten hat. Und leider geht sich Elternteilzeit um 2 Monate nicht aus. lg
  • @Sarah1986 wenn du und diefirma die voraussetzungen erfuellt dann MUSS dir die firma elternteilzeit mit den von die moeglichen arbeitszeiten genehmigen. Dass das manchmal fuer die firma nicht toll ist ist klar, aber da hat die firma pech. Die probieren sich dann meist rauszureden wie “unfair gegenueber anderen”, “geht ja nicht weil blabla...”.
    Wie lange arbeitest du denn dort und wieviel mitarbeiter hat das unternehmen?
  • @Sarah83 du darfst die Karenz einmal verlängern soweit ich weiß, dann hättest du Anspruch auf ETZ. Man muss auch 3 Monate vor Beginn anmelden. Klingt aber als willst du eh nicht dort zurück? Aber geh am besten zur AK.
  • Die karenz zählt auch zu den 3 Jahren.. wenn du das hast.
    Hast du einfach recht darauf wie jeder andere mitarbeiter auch
    farfalla
  • Angefangen hab ich Ende Februar 2016, Ende Dezember 2016 fing die Karenz an und dauert noch bis Mitte März 2018.
    Bin im Einzelhandel tätig und die Filiale dürfte so um die 14 MA haben...genau weiß ich das nicht weil's immer schwankt.
    Hermi773
  • IsisIsis

    160

    bearbeitet 22. 02. 2018, 13:28
    @Sarah1986 wenn es eine Handelskette ist dann muss du das ganze Unternhemen mit allen Filialen dazuzählen.

    https://arbeiterkammer.at/beratung/berufundfamilie/Elternteilzeit/Elternteilzeit.html
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