@farfalla glaub ich gern. War bei mir auch so.Wär ihnen definitiv lieber gewesen wenn ich nicht mehr gekommen wär bzw klein bei gegeben hätte, weil sie wollten mir eine andere Stelle anstatt meines leitungsposten geben. Aber da heißts echt hart bleiben und dein rexht durchkämpfen. Bei mir hat's insgesamt fast 3 Monate gedauert bis wir uns geeinigt haben. Ich bin sogar den ersten Tag ohne ETZ-vereinbarung wieder arbeiten gegangen aber schlussendlich haben wir uns dann geeinigt.
@claudia86 bei ihr ist es so, dass dann die Stimmung untereinander leidet-aber gut-was ich so hör, sind genug unzufrieden. Ich finde es so schade, dass keine Rücksicht mehr genommen wird, so ziemlich jeder schaut nur auf sich und wie er am Besten da steht. Da gibt's kaum mehr nen Zusammenhalt.
Ich hätte auch mal eine Frage zum Thema Elternteilzeit...ich würde im Dezember nach zwei Jahren Karenz gerne wieder zu arbeiten beginnen mit 12 Std. (die ja leider sein müssen damit ich ETZ bin) vorher habe ich Vollzeit gearbeitet.
Wir wollen aber dann schon irgendwann ein zweites Baby..jetzt meine Frage wenn ich dann Baby Nr. 2 bekomm und nach der Karenz wieder arbeiten gehen möchte kann ich dann wieder ETZ gehen? Weil ich würde ja wieder 12 Std. arbeiten und nicht um 20% reduzieren.
Liebe @claudsch1980 vielleicht kannst du mir weiterhelfen. Du scheinst ja profi bei diesen Themen zu sein. DANKE
@Sommerkind ich denke wenn es betriebsüblich ist (Gastronomie zB) und es ein Tag ist an dem du sowieso arbeiten müsstest schon. Überstunden darf man glaub ich nicht machen und wenn du immer Donnerstag als zb Kellnerin arbeitest und dieser auf einen Feiertag fällt glaub ich das man grundsätzlich schon arbeitet.
@Blume25 Elternteilzeit ist einmal pro Kind ohne Unterbrechung erlaubt. Theoretisch brauchst du dich nicht an die 20 % zu halten wenn der Arbeitgeber einverstanden ist, da diese 20% Regelung ja nur für den gesetzlichen Anspruch von Bedeutung ist.
Eine freiwillige Elternteilzeit kann auch in kleinen Firmen ohne die 20 Dienstnehmer immer vereinbart werden. Also immer brav das Gespräch mit der Firma suchen die meisten Dinge kann man sich ja auch einvernehmlich ausmachen nicht immer braucht man einen Rechtsanspruch. Voraussetzung: Familienfreundlichens Unternehmen und verständnisvoller Chef ;-)
@Blume25 natürlich kannst du dann wieder in etz gehen. Die etz ist ja eine zeitlich begrenzte sondervereinbarung zu deinem ursprünglichen Dienstverhältnis. Wenn du also nach der 2. Karenz wieder in etz gehen magst wird wieder vom ursprünglichen Dienstverhältnis aus neu vereinbart. Je nachdem was dann wieder gilt )
@claudsch1980 ja dieses ständige hin und her nervt man glaubt man ist up to date und dann kommt wieder was anderes. Bin gespannt ob ich das nach zwei Karenzierungen je wieder aufhole
Ist es gesetzlich erlaubt während der Elternteilzeit an Feiertagen zu arbeiten?
Falls es jemanden interessiert, hab bei der AK nachgefragt. Auch wenn es in der Branche üblich ist an Feiertagen zu arbeiten (Medien, Gastronomie etc), muss man nicht arbeiten. Denn die Einreichung auf Etz besagt auch, dass man an solchen Tagen keine Kinderbetreuung hat. Lt. Ak macht es Sinn derartiges bei Einreichung auch schriftlich fest zu halten, muss aber nicht sein. Wenn die Fa sich quer stellt, dann zu Betriebsrat, Gewerkschaft oder AK gehen.
Bitte helft mir! Ich möchte auch in etz gehen, allerdings nicht die Stunden reduzieren (sollen 25/Woche bleiben), sondern nur die Lage der Arbeitszeit.
Eigentlich geht mein kleiner in einen Vollzeit-kiga - muss ich daher mo bis fr zur Verfügung stehen, oder könnte ich mir zb die Montage immer freihalten? Ist das möglich? Oder sinnvoll? Danke!
Hallo,
Also soweit ich das verstanden habe (bitte korrigieren falls ich da falsch liege) miss die Arbeitszeit von vor der Karenz um mindesten 20% gekürzt werden.
Du kannst natürlich mit deinem Arbeitgeber immer individuell andere Sachen vereinbaren, ist aber dann halt keine Etz sondern normale Teilzeit. Auch die Lage der Arbeitszeit muss mit dem Arbeitgeber besprochen werden. Ob du Vollzeit Betreuung für dein Kind hast und trotzdem einen Nachmittag frei willst ist in dem Fall für die Etz nicht relevant aber der Arbeitgeber muss halt zustimmen.
LG
Anspruch auf Etz hast du nur wenn du die Stunden reduzierst, da kann sein Chef, sofern die Firma die Voraussetzungen für Etz erfüllt nicht ablehnen.
Alles andere Bedarf immer dem Einverständnis der Firma wie oben geschrieben.
Bei Geburten ab 01.01.2016 stimmt das zum Teil. Da wird die Arbeitszeit um 20% gekürzt, außer man macht eine individuelle Lösung mit dem Arbeitgeber. Danke für den Hinweis, aber für meinen ag ist es in Ordnung dass ich die Stunden nicht reduziere.
Nach welchen Maßstäben habt ihr die Lage der Arbeitszeiten vereinbart?
@plainin wenn du Anspruch auf ETZ hast (über 3 Jahre im Betrieb und über 20 Mitarbeiter) dann muss der Betrieb deinen vorgeschlagenen Zeiten zustimmen und du hast Kündigungsschutz bis zum 7. Geburtstag. Dafür musst du mind. 12 Stunden arbeiten und mind. 20% reduzieren.
Also selbst falls dein AG einer Teilzeit nach deinen Wünschen eh zustimmt würd ich ETZ empfehlen wegen dem Kündigungsschutz.
Wird bei den drei Jahren im Betrieb die Karenz mitgerechnet?
Ich haben das Modell 20+4 gewählt. Ich geh nach 20 Monaten wieder arbeiten möchte von Vollzeit auf 25 h reduzieren. Mein Mann bleibt die 4 Monate daheim. Arbeitet aber trotzdem ca 12 h die Woche zusatzlich. Lt seinem Betrieb fällt das unter Elternteilzeit? Obwohl nur 4 Monate.
Und es kann ja nur ein Elternteil in ETZ gehen. Kann mir da wer weiter helfen?
@Bobby86 ja, die Karenz wird bei den 3 Jahren mitgerechnet.
Was dein Mann diese 4 Monate macht, ist einfach geringfügig in der Karenz arbeiten, nicht elternteilzeit! Während ein Elternteil in Karenz ist, kann das andere aber auch nicht in elternteilzeit gehen! Somit habt ihr, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, erst mit Ende der gesamten Karenzzeit Anspruch auf etz.
@Stieglitz er kann es ja als ETZ anmelden. 12 Wochenstunden ist wahrscheinlich über der Geringfügigkeitsgrenze. Für KBG muss man ja nicht karenziert sein sondern nur die zuverdienstgrenze einhalten. @Bobby86 am besten bei der AK fragen und alles durchrechnen lassen
@itchify mhm, hört sich sinnvoll an. Ihr Mann müsste also, wenn die zuverdienstgrenze zum kbg nicht überschritten wird, die Karenz frühzeitig beenden. Ist man rechtlich nicht in Karenz besser abgesichert als in etz?
Ja, zur ak gehen ist sicher ein guter Tipp!
Man Kann neben dem karenzierten Dienstverhältnis mit dem Arbeitgeber für längstens 13 Wochen im Kalenderjahr auch eine Beschäftigung über der Geringfügigkeitsgrenze vereinbaren. Während dieser Beschäftigung bleibt der Kündigungs- und Entlassungsschutz aufrecht. Arbeiten man jedoch länger als 13 Wochen, geht der Kündigungs- und Entlassungsschutz verloren!
Fällt die Karenzzeit nicht auf das ganze Kalenderjahr (Kalenderjahr = 1. Jänner bis 31. Dezember), kann eine Beschäftigung nur im aliquoten Ausmaß vereinbart werden.
z.B. 52 Wochen Karenz = 13 Wochen Beschäftigung
24 Wochen Karenz = 6 Wochen Beschäftigung
In den Fällen der Beschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber kann der eigene Arbeitgeber nach Überschreiten der 13-Wochen-Grenze den sofortigen Dienstantritt verlangen. Tritt die Arbeitnehmerin trotz Verlangens des Arbeitgebers die Arbeit nicht an, liegt ein Entlassungsgrund vor.
Elternteilzeit Kündigungscvhutz weil ich das vorhin irgendwo gelesen habe, ist nicht bis zum 7. Jahre des Kindes!!!
Man hat nur Anspruch wegen der Stundenreduktion bzw. der Zeiteinteilung bis zum 7. Lebensjahr.
Ab der Bekanntgabe einer beabsichtigten Elternteilzeitbeschäftigung, frühestens aber 4 Monate vor dem beabsichtigten Antritt der Teilzeitbeschäftigung besteht ein Kündigungs- und Entlassungsschutz nach den Bestimmungen des Mutterschutz- oder des Väterkarenzgesetzes.
Der Kündigungs- und Entlassungsschutz endet 4 Wochen nach Ende der Elternteilzeit, spätestens aber 4 Wochen nach Vollendung des 4. Lebensjahres des Kindes.
Danach wenn eine eine Kündigung wegen der Elternteilzeit ausgesprochen wird, kann sie unter Umständen (wenn der Zusammenhang zwischen der Kündigung und der Elternteilzeit bewiesen werden kann) beim Arbeits- und Sozialgericht angefochten werden.
So weit mein Wissensstand kann natürlich sein das sich was geändert hat durch meine Karenz leider nicht mehr up to date weil ändert sich ja ständig was
Hallo!
Muss eine Elternteilzeit direkt vom 1 Arbeitstage nach der Karenz beginnen? Oder kann ich sagen man arbeitet ab den ersten Tag an für zwei Wochen noch auf Vollzeitbasis und beginnt dann erst mit der Elternteilzeit.
Geht mir darum das ich noch sehr viele Urlaubstage stehen habe. Einen Teil davon will ich gleich nach der Karenz konsumieren um so noch etwas länger daheim sein zu können. Nur wenn ich ab da schon in ETZ bin bring ich nicht grad viele Urlaubstage weg, da ich dann nur 2 Tage die Woche arbeite.
Gibt es Nachteile, wenn man nur 15h arbeiten geht? Vielleicht hab ich schon mal gefragt! Weniger Gehalt ist klar, aber sonst? Versichert bin ich, oder? Pensionsmässig?
Nicht nur, dass meinem Chef die Zeiten nicht passen, jetzt hat er gefragt, ob ich nicht Sa arbeiten kommen kann. Ich hab ihm rechtzeitig meine „Wünsche“ geschickt-unter der Woche-auch dass ich zwei Stunden länger machen könnte, aber da bräuchte er nach mir noch wem und deshalb kann ich nur bis Mittag. Mein Mann ist unter derWoche kaum zu Hause-und da hätt ich gerne die WEs für uns. Zu egoistisch?
Naja.. einige versuchen einen umzustimmen.
aber im endeffekt hast eh du recht...Lass dich bloß nicht verunsichern, sag eingach du warst bei der AK und du hast das recht so.Was ja eh stimmt.. im falle das man vors gericht kommt stimmen die 99% für den arbeitnehmer.
Hallo zusammen. Ich blicke leider grad gar nicht durch. Ich bin in Mutterschutz wg 2. Schwangerschaft. Nachdem Mutterschutz möchte ich wieder Elternteilzeit beantragen (sowie vor dem Mutterschutz) und gehe somit nicht in Karenz. Habe ich trotzdem Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld? Und ist die Zuverdienstgrenze dann 16.000€ jährlich oder?
Vielleicht kann ja wer helfen
Hallo,
Mhhh, Nein also wenn du in Elternteilzeit gehst dann gehst du ja eine gewissen Anzahl an Stunden wieder arbeiten. Du erhältst somit Gehalt und hast keinen Asnprich auf IHN, außer dein Partner geht statt die in Karenz. Dann kann er das KGB beantragen.
Musst dir also gut überlegen ob du wirklich 8 Wochen nach der Geburt wieder arbeiten gehen willst.
@Kaffeelöffel warum sollte @julia1 keinen Anspruch auf KBG haben, wenn sie statt in Karenz zu gehen ein paar Stunden arbeitet?
KBG und Karenz sind 2 verschiedene Sachen. @julia1 -du musst eben aufpassen wegen der Zuverdienstgrenze. Aber sonst Problem.
Ja aber sie möchte ja NICHT in Karenz gehen sondern Elternteilzeit machen. Soweit ich weiß kann man nicht in Elternteilzeit und Karenz gleichzeitig sein. Obwohl *denkendesgesichtmache* vielleicht doch, müsstest dich mal erkundigen. Ich könnte das jetzt nirgends richtig rauslesen.
Aber Sinn würde es ja keinen machen da die Elternteilzeit ja dafür gedacht ist, seine Arbeitszeit zu reduzieren nach der Karenz.
Wenn @julia1 unter den 16.200 Zuverdienst im Jahr bleibt -oder maximal 60% ihrer Einkünfte im letzten Kalenderjahr (sollte sie soviel verdient haben) hat sie Anspruch auf KBG ohne in Karenz gehen zu “müssen“
@Kaffeelöffel -Sie fragt ja ob sie Anspruch auf KBG hat!
Karenz ist eine Arbeitsrechtliche Vereinbarung mit dem Arbeitgeber und hat nichts mit dem KBG zu tun.
Da @julia1 ja schreibt, dass sie vor der SS Elternteilzeit war, wird sie schon wissen, was auf sie zukommt.
Ich war bei meiner 2. Tochter auch nach 10 Wochen wieder TZ arbeiten- also möglich ist es auch mit Vollstillen.
@Kaffeelöffel natürlich kann man arbeiten und KBG beziehen, wofür wäre denn sonst die Zuverdienstgrenze? @Julia1 ich weiß nicht ob du eaKBG planst, dort ist die Zuverdienstgrenze nämlich geringer. Also am besten von der AK durchrechnen lassen, das ist ja eher kompliziert (nicht brutto, nicht netto sondern was eigenes, angefangene Monate zählen nicht usw)
@Kaffeelöffel was genau ist für dich der Unterschied zwischen “arbeiten“ und “Elternteilzeit“?
Elternteilzeit ist einfach ein GESETZLICHER Anspruch auf Herabsetzung der Arbeitszeit- abhängig von einigen Faktoren wie Betriebsgröße, wie lange man in der Firma arbeitet,...
Ok ganz lieben Dank für eure Antworten. Scheint ja doch ein komplizierteres Thema zu sein Klingt ja schon mal ganz gut - da werde ich mich vielleicht wirklich mal bei der AK beraten lassen zum passenden Modell.
Und als Erklärung, was ich dann mit einem 8 Wochen alten Säugling mache: nach einem ausgiebigen Resturlaub wird sich der Papa in den 12h Stunden wo ich arbeite kümmern...
@isabella79 keine Ahnung ehrlich gesagt )
Ich weiß z.B. nicht ob man Elternteilzeit nur geringfügig machen kann - was ja wiederum fast notwendig wär wegen der Zuverdienstgrenze. Irgendwie hat das in meinem Kopf keinen Sinn ergeben. Aber das ist wohl ein Problem das ich mit meinem Kopf ausmachen muss
@Kaffeelöffel die Zuverdienstgrenze ist beim pauschalen Modell 16.000 jährlich. Wie gesagt kompliziert gerechnet, da kenn ich mich auch nicht so aus. Aber 1000 netto gehen sich wohl sicher aus, eher mehr. Minimum von ETZ ist 12h, das geht sich wahrscheinlich schon bei den meisten aus.
Hallo. Danke nochmal @claudsch1980 für deine Hilfe. Nach kurzer Diskussion wurden mein Chef und ich uns einig.
Kann jetzt 2 Tage je 8,5 h arbeiten.
Jetzt aber noch eine Frage bitte. Reicht es, dass mein Chef und ich das schriftlich per Mail festgehalten haben, oder muss ich das noch zusätzlich wem melden? BR? Personalbüro? Möchte auf keinen Fall irgendwelche Fristen verpassen.
Danke !
@spucki04 normalerweise reicht es auch per Mail. Schriftlich ist halt wichtig wegen dem Nachweis. Zusätzlich wäre zum Chef noch das personalbüro wichtig da dort ja alle wichtigen Daten aufliegen sollen.
Du kannst aber dieses musterschreiben von der ak nutzen und dann im personalbüro abgeben.
@farfalla bin auch gerade in der blöden Situation das dem Chef die Zeiten ned passen. Sein Gegenvorschlag wäre mein kind 10h für 3 tage/Woche in Fremdbetreuung zu geben.. Habt ihr euch mittlerweile einigen können?
@Mystif85 auch nicht so toll.
Mehr oder weniger-bis letzte Woche wusste ich noch gar nicht wo ich hinkomme (Beginn nächste Woche).
Er hat sich kurzfristig Umentschieden.
Leider -
Mein KBG ist mit 11.6.2018 aus und dann möchte ich wieder arbeiten gehen. (Wir brauchen das Geld)
Ich würd aber nur bis 15.9.2018 arbeiten gehen weil da mein neuer Mutterschutz anfängt. 😊
Ich hab damals beim AG einen firmeninternen Zettel ausgefüllt und da konnte ich nur 12, 24 oder 36 Monate Karenzzeit auswählen. Da die 24 Monate am ehesten bei 20+4 waren hab ich die ausgewählt und dem Chef gesagt das ich aber nach 20 Monaten wieder komme.
Jett hab ich folgendes Problem. Ich hab mit dem Antrag auf Elternteilzeit auch die Schwangerschaftsbestätigung abgegeben. Der Chef meint jetzt das sich die Zentrale auf die 24 Monate Karenzzeit beruft und ich also nicht arbeiten kommen „darf“.
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Kommentare
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Wir wollen aber dann schon irgendwann ein zweites Baby..jetzt meine Frage wenn ich dann Baby Nr. 2 bekomm und nach der Karenz wieder arbeiten gehen möchte kann ich dann wieder ETZ gehen? Weil ich würde ja wieder 12 Std. arbeiten und nicht um 20% reduzieren.
Liebe @claudsch1980 vielleicht kannst du mir weiterhelfen. Du scheinst ja profi bei diesen Themen zu sein. DANKE
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@Blume25 Elternteilzeit ist einmal pro Kind ohne Unterbrechung erlaubt. Theoretisch brauchst du dich nicht an die 20 % zu halten wenn der Arbeitgeber einverstanden ist, da diese 20% Regelung ja nur für den gesetzlichen Anspruch von Bedeutung ist.
Eine freiwillige Elternteilzeit kann auch in kleinen Firmen ohne die 20 Dienstnehmer immer vereinbart werden. Also immer brav das Gespräch mit der Firma suchen die meisten Dinge kann man sich ja auch einvernehmlich ausmachen nicht immer braucht man einen Rechtsanspruch. Voraussetzung: Familienfreundlichens Unternehmen und verständnisvoller Chef ;-)
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Falls es jemanden interessiert, hab bei der AK nachgefragt. Auch wenn es in der Branche üblich ist an Feiertagen zu arbeiten (Medien, Gastronomie etc), muss man nicht arbeiten. Denn die Einreichung auf Etz besagt auch, dass man an solchen Tagen keine Kinderbetreuung hat. Lt. Ak macht es Sinn derartiges bei Einreichung auch schriftlich fest zu halten, muss aber nicht sein. Wenn die Fa sich quer stellt, dann zu Betriebsrat, Gewerkschaft oder AK gehen.
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Ja irgendwie logisch an das Kinderbetreuungsargument hab ich gar nicht gedacht, wieder was gelernt!
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Eigentlich geht mein kleiner in einen Vollzeit-kiga - muss ich daher mo bis fr zur Verfügung stehen, oder könnte ich mir zb die Montage immer freihalten? Ist das möglich? Oder sinnvoll? Danke!
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Also soweit ich das verstanden habe (bitte korrigieren falls ich da falsch liege) miss die Arbeitszeit von vor der Karenz um mindesten 20% gekürzt werden.
Du kannst natürlich mit deinem Arbeitgeber immer individuell andere Sachen vereinbaren, ist aber dann halt keine Etz sondern normale Teilzeit. Auch die Lage der Arbeitszeit muss mit dem Arbeitgeber besprochen werden. Ob du Vollzeit Betreuung für dein Kind hast und trotzdem einen Nachmittag frei willst ist in dem Fall für die Etz nicht relevant aber der Arbeitgeber muss halt zustimmen.
LG
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Alles andere Bedarf immer dem Einverständnis der Firma wie oben geschrieben.
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Nach welchen Maßstäben habt ihr die Lage der Arbeitszeiten vereinbart?
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Also selbst falls dein AG einer Teilzeit nach deinen Wünschen eh zustimmt würd ich ETZ empfehlen wegen dem Kündigungsschutz.
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Ich haben das Modell 20+4 gewählt. Ich geh nach 20 Monaten wieder arbeiten möchte von Vollzeit auf 25 h reduzieren. Mein Mann bleibt die 4 Monate daheim. Arbeitet aber trotzdem ca 12 h die Woche zusatzlich. Lt seinem Betrieb fällt das unter Elternteilzeit? Obwohl nur 4 Monate.
Und es kann ja nur ein Elternteil in ETZ gehen. Kann mir da wer weiter helfen?
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https://www.sozialministerium.at/site/Arbeit_Behinderung/Arbeitsrecht/Karenz_Teilzeit/Elternkarenz_und_Elternteilzeit/
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Was dein Mann diese 4 Monate macht, ist einfach geringfügig in der Karenz arbeiten, nicht elternteilzeit! Während ein Elternteil in Karenz ist, kann das andere aber auch nicht in elternteilzeit gehen! Somit habt ihr, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, erst mit Ende der gesamten Karenzzeit Anspruch auf etz.
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Ja, zur ak gehen ist sicher ein guter Tipp!
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Fällt die Karenzzeit nicht auf das ganze Kalenderjahr (Kalenderjahr = 1. Jänner bis 31. Dezember), kann eine Beschäftigung nur im aliquoten Ausmaß vereinbart werden.
z.B. 52 Wochen Karenz = 13 Wochen Beschäftigung
24 Wochen Karenz = 6 Wochen Beschäftigung
In den Fällen der Beschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber kann der eigene Arbeitgeber nach Überschreiten der 13-Wochen-Grenze den sofortigen Dienstantritt verlangen. Tritt die Arbeitnehmerin trotz Verlangens des Arbeitgebers die Arbeit nicht an, liegt ein Entlassungsgrund vor.
Elternteilzeit Kündigungscvhutz weil ich das vorhin irgendwo gelesen habe, ist nicht bis zum 7. Jahre des Kindes!!!
Man hat nur Anspruch wegen der Stundenreduktion bzw. der Zeiteinteilung bis zum 7. Lebensjahr.
Ab der Bekanntgabe einer beabsichtigten Elternteilzeitbeschäftigung, frühestens aber 4 Monate vor dem beabsichtigten Antritt der Teilzeitbeschäftigung besteht ein Kündigungs- und Entlassungsschutz nach den Bestimmungen des Mutterschutz- oder des Väterkarenzgesetzes.
Der Kündigungs- und Entlassungsschutz endet 4 Wochen nach Ende der Elternteilzeit, spätestens aber 4 Wochen nach Vollendung des 4. Lebensjahres des Kindes.
Danach wenn eine eine Kündigung wegen der Elternteilzeit ausgesprochen wird, kann sie unter Umständen (wenn der Zusammenhang zwischen der Kündigung und der Elternteilzeit bewiesen werden kann) beim Arbeits- und Sozialgericht angefochten werden.
So weit mein Wissensstand kann natürlich sein das sich was geändert hat durch meine Karenz leider nicht mehr up to date weil ändert sich ja ständig was
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Muss eine Elternteilzeit direkt vom 1 Arbeitstage nach der Karenz beginnen? Oder kann ich sagen man arbeitet ab den ersten Tag an für zwei Wochen noch auf Vollzeitbasis und beginnt dann erst mit der Elternteilzeit.
Geht mir darum das ich noch sehr viele Urlaubstage stehen habe. Einen Teil davon will ich gleich nach der Karenz konsumieren um so noch etwas länger daheim sein zu können. Nur wenn ich ab da schon in ETZ bin bring ich nicht grad viele Urlaubstage weg, da ich dann nur 2 Tage die Woche arbeite.
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@Isis danke für die Berichtigung
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Naja.. einige versuchen einen umzustimmen.
aber im endeffekt hast eh du recht...Lass dich bloß nicht verunsichern, sag eingach du warst bei der AK und du hast das recht so.Was ja eh stimmt.. im falle das man vors gericht kommt stimmen die 99% für den arbeitnehmer.
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Vielleicht kann ja wer helfen
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Mhhh, Nein also wenn du in Elternteilzeit gehst dann gehst du ja eine gewissen Anzahl an Stunden wieder arbeiten. Du erhältst somit Gehalt und hast keinen Asnprich auf IHN, außer dein Partner geht statt die in Karenz. Dann kann er das KGB beantragen.
Musst dir also gut überlegen ob du wirklich 8 Wochen nach der Geburt wieder arbeiten gehen willst.
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KBG und Karenz sind 2 verschiedene Sachen.
@julia1 -du musst eben aufpassen wegen der Zuverdienstgrenze. Aber sonst Problem.
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Aber Sinn würde es ja keinen machen da die Elternteilzeit ja dafür gedacht ist, seine Arbeitszeit zu reduzieren nach der Karenz.
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@Kaffeelöffel -Sie fragt ja ob sie Anspruch auf KBG hat!
Karenz ist eine Arbeitsrechtliche Vereinbarung mit dem Arbeitgeber und hat nichts mit dem KBG zu tun.
Da @julia1 ja schreibt, dass sie vor der SS Elternteilzeit war, wird sie schon wissen, was auf sie zukommt.
Ich war bei meiner 2. Tochter auch nach 10 Wochen wieder TZ arbeiten- also möglich ist es auch mit Vollstillen.
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@Julia1 ich weiß nicht ob du eaKBG planst, dort ist die Zuverdienstgrenze nämlich geringer. Also am besten von der AK durchrechnen lassen, das ist ja eher kompliziert (nicht brutto, nicht netto sondern was eigenes, angefangene Monate zählen nicht usw)
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Elternteilzeit ist einfach ein GESETZLICHER Anspruch auf Herabsetzung der Arbeitszeit- abhängig von einigen Faktoren wie Betriebsgröße, wie lange man in der Firma arbeitet,...
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Und als Erklärung, was ich dann mit einem 8 Wochen alten Säugling mache: nach einem ausgiebigen Resturlaub wird sich der Papa in den 12h Stunden wo ich arbeite kümmern...
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Ich weiß z.B. nicht ob man Elternteilzeit nur geringfügig machen kann - was ja wiederum fast notwendig wär wegen der Zuverdienstgrenze. Irgendwie hat das in meinem Kopf keinen Sinn ergeben. Aber das ist wohl ein Problem das ich mit meinem Kopf ausmachen muss
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Kann jetzt 2 Tage je 8,5 h arbeiten.
Jetzt aber noch eine Frage bitte. Reicht es, dass mein Chef und ich das schriftlich per Mail festgehalten haben, oder muss ich das noch zusätzlich wem melden? BR? Personalbüro? Möchte auf keinen Fall irgendwelche Fristen verpassen.
Danke !
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Du kannst aber dieses musterschreiben von der ak nutzen und dann im personalbüro abgeben.
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Mehr oder weniger-bis letzte Woche wusste ich noch gar nicht wo ich hinkomme (Beginn nächste Woche).
Er hat sich kurzfristig Umentschieden.
Leider -
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Mein KBG ist mit 11.6.2018 aus und dann möchte ich wieder arbeiten gehen. (Wir brauchen das Geld)
Ich würd aber nur bis 15.9.2018 arbeiten gehen weil da mein neuer Mutterschutz anfängt. 😊
Ich hab damals beim AG einen firmeninternen Zettel ausgefüllt und da konnte ich nur 12, 24 oder 36 Monate Karenzzeit auswählen. Da die 24 Monate am ehesten bei 20+4 waren hab ich die ausgewählt und dem Chef gesagt das ich aber nach 20 Monaten wieder komme.
Jett hab ich folgendes Problem. Ich hab mit dem Antrag auf Elternteilzeit auch die Schwangerschaftsbestätigung abgegeben. Der Chef meint jetzt das sich die Zentrale auf die 24 Monate Karenzzeit beruft und ich also nicht arbeiten kommen „darf“.
Weis jemand von euch ob das so geht?