Arbeitslos & Schwanger

bearbeitet 17. 07. 2017, 18:34 in Karenz & Rechtliches
Hallo ihr.

Ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Bin seit März arbeitslos und in der Zwischenzeit schwanger geworden. Bereits bin ich in der 14ssw.
Schon von Anfang an mache ich mir sorgen um die finanzielle Lage bzw wie das ganze System funktioniert.
Eine Freundin erzählte dass das Wochengeld vom Ams beantragt wird. Ist das korrekt?
Bzw ab wann kann ich den Antrag stellen?
Ich würde noch bis Oktober Alg bekommen und müsste dann den Antrag auf Notstand stellen.
Wann kann ich den Antrag für das Karenzgeld stellen?
Ich bin ziemlich verzweifelt. Jobs bekomme ich auch keine, da mich niemand nimmt :-(

Bitte um eure Hilfe.

Vielen Dank
LG Xenia

Kommentare

  • Schau mal, da gab's gerade erst einige Themen dazu: https://www.babyforum.at/categories/karenz
    Lies dich mal ein bisschen durch und wenn du dann noch konkrete Fragen hast, frag ;)
  • Du bekommst vor beginn des mutterschutzes einen zettel vom ams.. Mit dem und dem mukipass musst du dann zur gkk..
    Bei der notstandshilfe kommts halt drauf an wieviel dein lg (wenns den gibt) verdient wenn ihr zusammen wohnt..
    Wenn du da keinen anspruch hast gibts dann auch kein wochengeld.
    Kinderbetreuungsgeld gibts frühestens ab tag der geburt.. (wenn kein Anspruch auf wochengeld besteht)
    Familienbeihilfe gibts auch ab geburt..
  • Hallo ihr beiden. Vielen Dank für die Info.
    Ich wäre ab 15.11. In Mutterschutz da GT am 15.01.2018 und Alg kann man ja nur 6 Monate beziehen und die wären halt im Oktober das letzte mal :-(
    So ein Käse iwie
  • Da musst du aufpassen ! Wie Bugsey schon geschrieben hat, bekommst du dann ev. kein Wochengeld wenn du kein ALG mehr bekommst und dein LG für die Notstandshilfe zuviel verdient. Was du aber machen kannst: du kannst dich "zwischendrin" zwei Monate vom AMS ab und dann knapp vorm Wochengeld wieder anmelden. Dann bekommst du das volle Wochengeld, und das wird von deinem vorigen Lohn berechnet. Eventuell solltest du dich diesbezüglich von der AK beraten lassen.
  • @Xenniiiaa weiß nicht ob es schon zu spät ist für die Antwort. Aber ich bin in einer ähnlichen Situation. Du bekommst während des MutterSchutz 180% von der Arbeitslosen oder dem Notstand (je nach dem was du beziehst am Tag vor dem MutterSchutz). Habe mich damals bei der GKK darüber informiert.
    In meinem Fall, habe ich mir ausgerechnet, dass es finanziell besser ist ich melde mich zwischendurch ab beim AMS, sodass ich mit der Arbeitslosen (habe sehr gut verdient und bekomme daher sehr viel Arbeitslose) in den Mutterschutz gehe als mit Notstand. Das müsstest dir aber selbst anschauen für dich. Mir wurde nur vom AMS geraten, mich nicht länger als sechs Wochen durchgängig abzumelden, da du sonst einen neuen Antrag benötigst und du in der Zeit auch wegen der Versicherung schauen musst. Ich mache es jetzt immer so, dass ich mich über mein eAMS-Konto für zwei Wochen oder so ins Ausland abmelde (nur offiziell, da du hier keine Bestätigung brauchst) und dann zwischendurch wieder anmelde. In der Zeit wo ich ja (offiziell) im Ausland bin, bekomme ich zwar kein Geld bleibe aber ganz normal versichert und meine Arbeitslose wird hinten dran gehängt. Ich schau dann immer auch, dass ich zu den ArztTerminen immer angemeldet bin, dass da nix sein kann. Aber wie du das handhabst musst du dir halt selbst durchrechnen und erfragen. Wollte dir nur eine Möglichkeiten aufzeigen bzw. Dich darauf hinweisen, dass du wenn du mehr als sechs Wochen durchgängig! Abgemeldet bist, einen neuen Antrag stellen musst bzw. Das mit der Versicherung klären musst.
  • @bbabs2410 Hallo Nein nein es ist niemals zu spät für Infos ;-)
    Also ich habe den nächsten Termin beim FA erst im Oktober, muss aber in ca 5 Wochen ins Labor wegen dem Zuckertest und Mitte September ist das Organscreening.
    Denkst du wäre es am besten wenn ich mich mit morgen Abmelde bis kurz vor dem Organscreening (wäre dann knapp 1 Monat) und mich dann wieder anmelde?
    Müsste dann somit bis November das ALG bekommen korrekt?
    Danke für deine Hilfe! Ist alles nicht ganz so einfach :anguished:
  • @bbabs2410 noch eine kurze Frage, meldet das Ams eigentlich bei GKK das ich schwanger bin bzw schicken die den Leostungsanspruch dorthin (wie bei einem AG) oder muss das von mir selber erledigt werden?

    Vorab Danke für deine Hilfe!
  • Ich hab den zettel damals vom ams wieder mitbekommen und damit und mukipass zur gkk..
  • @Xenniiiaa verstehe deine Frage nicht wegen dem Melden bei der GKK? Du brauchst die Schwangerschaft nicht bei der GKK melden. Wozu? Theoretisch brauchst du es nicht mal deinem Arbeitgeber (halt derzeit AMS) melden.
    Würde aber trotzdem mal zum AMS gehen und eine Bestätigung bringen. Als ich das gemacht habe, habe ich einfach eine neue Betreuungsvereinbarung bekommen bis zu meinem MutterschutzDatum.
    Wegen Abmelden und wann und wie lange müsstest du dir selbst aussuchen. Da kenne ich deine Situation zu wenig. AufjedenFall gehe nicht - wie schon damals geschrieben - über die sechs Wochen drüber, dass du dich nicht neu anmelden musst. Also alles neu ausfüllen usw. Organscreening geht nicht über die GKK. Und alle Untersuchung die nicht über die GKK gehen kann dir da egal sein. Ich habe mich nicht für das Organsascreening wieder vom Ausland zurück gemeldet. Aber ich mache es jetzt wenn ich ins Labor gehe zum ZuckerBelastungsTest (weil der ja über die GKK geht). Also alles wo du so quasi eine Überweisung bekommst.
    Und alle Zeit die du abgemeldet bist (zum Beispiel offiziell im Ausland) wird hinten dran gehängt. D.h. du nimmst den letzten LeistungsAnspruch her und rechnest die Tage die du abgemeldet bist einfach dazu. Bzw. Sobald du wieder drei Tage beim AMS angemeldet bist, bekommst du den neuen LeistungsBezug. Da kannst du es dann zusätzlich kontrollieren. Zumindest ist das bei mir so, aber ich mache auch alles über mein eAMS Konto. Am besten du machst dir mal einen BetreuungsTermin beim AMS aus und sprichst das alles mit deinem Betreuer durch. Habe ich damals auch so gemacht und da halt diese ganze Infos bekommen.
  • Aber das KBG kommt doch auch wenn man beim AMS gemeldet ist von da GKK, sprich melden muss man es sehrwohl.
    Ich musste eine Bestätigung von der SS (MuKi Pass geht auch) der Kassa schicken.
  • Wenn man dann wegen dem WochenGeld bzw. Dem KGB muss man ja eh zur GKK. Auch wegen der Bestätigung von den Untersuchungen laut MutterKindPass. Aber in der Schwangerschaft (also bevor man überhaupt WochenGeld beantragen kann) selbst muss man nicht irgendeine Bestätigung an die GKK machen. War gleich am Anfang meiner Schwangerschaft auf der GKK bei einer InfoVeranstaltung zwecks KGB neu. Und da wurde mir das so erklärt. Kurz bevor du WochenGeld beziehen kannst, bekommst du dann so eine Bestätigung vom Arbeitgeber bzw. AMS mit deinem Bezug und damit und dem MutterKindPass muss man dann zur GKK gehen. Aber davor so wurde mir versichert musst du nichts tun.
    Aber ihr könnt ja euch ja selbst bei den entsprechenden Stellen informieren. Lieber ein paar Mal mehr nach fragen, als dann irgendwas falsch machen.
  • bearbeitet 4. 09. 2017, 14:06
    @bbabs2410 gut gut danke dir wirklich vielmals für die Info. Ich werd mal bei der GKK nachfragen.
    Soweit aber dürfte nun alles klar sein :-)
    Darf ich fragen wie weit du bereits bist?

    LG und schönen Wochenstart
  • @Xenniiiaa sorry für die späte Antwort, aber aus irgendeinem Grund habe ich keine Benachrichtigung bekommen.
    Und bitte gerne für die Info. Freilich darfst du fragen. ET ist der 22.12.2017, Mutterschutz ist dann der 27.10. Und heute bin ich 25+2. Also eh nur ein wenig vor dir. Am 22.9. Habe ich wieder AMS Termin. Da werde ich es eh sehen ob ich schon den Zettel für die GKK mitbekomme. Bzw. Frag da auch noch mal sicherheitshalber nach wann ich genau zur GKK muss wegen dem MutterSchutz dann.
  • hallo! bin gerade in einer ähnlichen Situation wie oben beschrieben.... @bbabs2410 - hab ich dich richtig verstanden: du warst zu beginn des Mutterschutzes beim ams gemeldet u hast dann wochengeld erhalten? die 3 Monate vorher waren dafür "egal"?
  • @melly210: wie war es bei dir genau?
  • würde mich sehr über eure persönlichen konkreten (und noch recht aktuellen) Erfahrungen freuen, ak und co haben nicht wirklich den plan wie das funktionert ;)
  • @swissnoise einfach abmelden solange du noch Arbeitslosengeld bekommst und dann ein paar Tage vor dem Mutterschutz wieder anmelden.
    swissnoise
  • danke für deine antwort @melly210 !! :) wann hast du dein Kind geboren, also wann war das denn bei dir der fall? die frage ist nur, ob eben ein paar tage davor ausreichend sind.
  • Hallo; unsere Tochter ist im Juli 2016 zur Welt gekommen. Ich hatte leider kein AMS Geldanspruch mehr, war aber dann ca 4 Monate vorher schon gemeldet und hatte auch einen Antrag auf Notstandshilfe gestellt. Natürlich hab ich nichts bekommen, da mein LG zu viel verdient hat. Bei einem Termin dann bei meiner Kursbetreuin kam dann irgendwie das Thema Wochengeld zur Sprache und dass ich eben keinen Anspruch habe, weil ich keinen Bezug hab. Sie war dann so nett und hat mich noch im Frauenberufszentrum angemeldet. Dort bekam ich Taggeld und somit auch Wochengeld. Der Kurs erstreckte sich über ca 2 Monate und endete ca 2 Wochen vor MuSchu Beginn.

    Mir wurde damals gesagt, dass für einen Wochengeldanspruch die letzten 3 Monate vor Mutterschutzbeginn herangezogen werden. Sprich wenn da ein Einkommen war, wird dieses herangezogen. In dem Fall bei mir eben das Taggeld in den ca zwei Monaten.
    swissnoise
  • danke @Cathérina! deine Situation war ja etwas anders, weil der kurs 2 Wochen vor beginn des Mutterschutzes endete.... offenbar gibt es für jede Situation andere Regelungen.... und wenige leute die sich auskennen....
    wie viel ist (anteilig) Taggeld? und das heißt du hast die 2 Monate dividiert durch 3 plus 80% bekommen?
  • CathérinaCathérina

    3,237

    bearbeitet 13. 03. 2018, 16:53
    Taggeld ist auch individuell je nach Kurs. Zumindest war's bei mir so. Aber deine Rechnung ist richtig.

    Ich würde es an deiner Stelle so machen, je nachdem wie viele Woche du noch Anspruch auf ALG hast, dass du jetzt unterbrichst und die dann so aufbrauchst dass es sich bis zum MuSchu ausgeht. Weil ich hatte ja auch keine vollen 3 Monate und jetzt wo ich überlege war mein Kurs eigentlich auch nur 5 Wochen lang aber eben über 2 Monate gegangen. Sprich Mitte eines Monats angefangen und knapp Ende des nächsten Monats beendet.
    swissnoise
  • Es kann sein dass sich das mittlerweile auch schon wieder geändert hat. Meine Schwester brauchte zuletzt fürs Wochengeld 3 volle Monate. 2.5 reichen laut GKK nicht aus, sie hätts dann auch nicht anteilsmäßig bekommen.
    Ich würd da sicherheitshalber bei der GKK nachfragen.
  • bearbeitet 13. 03. 2018, 20:27
    danke @sunshine2013, für deinen Input. stimmt, die Sachen ändern sich offenbar öfter mal. war deine schwester auch arbeitssuchend?

  • wann war deine schwester in der Situation?

  • @Catherine, ich vermute auch dass das am günstigsten wäre. widerspricht aber der Erfahrung von @sunshine2013.....
  • sunshine2013 schrieb: »
    Es kann sein dass sich das mittlerweile auch schon wieder geändert hat. Meine Schwester brauchte zuletzt fürs Wochengeld 3 volle Monate. 2.5 reichen laut GKK nicht aus, sie hätts dann auch nicht anteilsmäßig bekommen.
    Ich würd da sicherheitshalber bei der GKK nachfragen.

    Hier war vor einigen Monaten ein Thema das dieses Problem behandelt hat und ich kann mich erinnern dass es da so war. Man muss drei Monate arbeitslos gemeldet sein für das Wochengeld. Ich weiß leider nicht mehr wie der Thread geheißen hat.
    swissnoise
  • hmm.... 2 völlig konträre Infos..... @siglinde90, wenn du den thread wiederfindest, schickst mir den link? @melly210 - deiner Erfahrung nach ist genau das nicht der fall, oder?
  • Ich würde auf jeden Fall bei der gkk nachfragen. Es sagt jeder etwas anderes. Auch hier im Forum ;)
  • @Siglinde90 danke für den link! gerade weil jeder etwas anderes sagt würde ich gerne wissen wie es bei jemandem konkret gelaufen ist.

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