Schwanger/ in kürze Arbeitslos/ Anspruch auf Wochengeld?

Hallo!
Eine Frage hätte ich, vl hatte jemand eine ähnliche Situation.
Hab mich in der Karenz auf eine einvernehmliche Lösung eingelassen (da keine Zunkunft bei der Firma) nun hab ich Anspruch auf Arbeitslosengeld. Wie lange müsste ich theoretisch Arbeitslos sein das ich Anspruch auf Wochengeld habe? Komme bald in den Mutterschutz. Hätte bei aufrechten Dienstverhältnis keinen Anspruch auf Wochengeld gehabt da Karenz länger als KGB Bezug.
Danke

Kommentare

  • Wogeld wird von den letzten 3 vollen Monaten vor Muschu berechnet.
    Kann sein, dass bei dir eine Mischberechnung rauskommt, wenn du zuvor KBG bezogen hast.
    Genaueres sagt dir die GKK.
  • BubuBubu

    169

    bearbeitet 14. 03. 2017, 08:50
    Bei Arbeitslosen Geld wird es anders gerechnet. Gibt keine mischrechnung. Hatte das noch keiner? Gibs ja net...
  • _Kathrin__Kathrin_

    4,125

    bearbeitet 14. 03. 2017, 08:51
    das problem ist: wenn du nur die letzten 3 tage vor muschu beginn alg beziehst, wird dennoch ein durchschnitt der letzten 3 monate berechnet. hast du davor kein geld bezogen (gehalt/alg) steigst mit ein paar euro aus
  • Naja aber wenn die dir das schon sagen, wird das auch so sein!
  • Lt GKK und AK nicht. Man muss nur Arbeitslosengeld bezogen haben und bekommt davon dann 180% kann es nur nicht ganz glauben
  • Habe dann noch ein Monat bis Mutterschutz kann mich jedoch freistellen lassen
  • hast du jetzt zuvor ein gehalt bezogen oder warst du die ganze zeit ohne bezüge und meldest dich nur die letzten 3 tage arbeitslos?

    und ja, wenn du zuvor gehalt und dann alg bezogen hast, wird eine mischberechnung gemacht.
    genauso, wie wenn du zuvor kbg und dann alg beziehst.
    das ist garantiert so!
  • Ich war arbeitslos und wurde dann schwanger. Wenn du innerhalb der 6 Monate die du ALG bekommst in Muschu gehst, dann bekommst du die 180%. War bei mir genau so. Wenn's auch nur 1 Tag später ist, schaut man durch die Finger.
  • _kathrin_ hattest du den Fall? Man findet nirgends das eine mischrechnung gemacht wird... ich habe vorher keine Bezüge. Habe extra gefragt wie lange man alg beziehen muss lt Auskunft ist das egal man muss nur eine Bezug habe. Lt Netz wird eine 3monatsberechnung bei notstandshilfe gemacht alg nicht
  • Werd einfach vor Freistellung nochmal mit GKK und AMS sprechen. Ob sinnvoll oder nicht.
  • ich hab die auskunft der ak und gkk bekommen.

    für mich kommt die auskunft nicht vollständig vor. lasse mich aber gerne eines besseren belehren.
    mischberechnung stimmt garantiert - bitte ruf nochmal an und schildere den vollständigen sachverhalt
  • Mach ich.wissen eigentlich beide den Sachverhalt ganz genau. Aber man kann nie wissen. Ak hat mir deshalb dazu geraten durch die Situation. Würde mich wundern wenn es anders Is.
  • Ich denke es Is eine Lücke. Hab mehrere Seiten durchgelesen. Bei Arbeitslosengeld gibt es keine drei Monatsrechnung. Eigentlich logisch da das alg ja auf dem Lohn basiert den man zuvor bekommen hat. Wenn man keinen Anspruch auf alg hätte dann wäre es ja hinfällig. Nur beim alg werden Karenzzeiten nicht mehr berücksichtigt. Dh man bekommt das normale Arbeitslosengeld natürlich unter der Voraussetzung das man arbeiten gehen kann. Bis zum muschu ist das ja gegeben
  • Also ich weiß jetzt nicht, ob dir das was hilft, aber ich hab mich ein Monat vor Mutterschutz arbeitslos gemeldet und hab dann Wochengeld bekommen---180% vom Arbeitslosengeld. Hab davor ein Stipendium bezogen. War aber meine erste Schwangerschaft, also keine Karenz oder KBG davor...
    swissnoise
  • Talia Danke! Ja das bestätigt meine Theorie! Danke
  • @Bubu, wie war es denn dann tatsächlich? lg :)
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