Hallo!
Eine Frage hätte ich, vl hatte jemand eine ähnliche Situation.
Hab mich in der Karenz auf eine einvernehmliche Lösung eingelassen (da keine Zunkunft bei der Firma) nun hab ich Anspruch auf Arbeitslosengeld. Wie lange müsste ich theoretisch Arbeitslos sein das ich Anspruch auf Wochengeld habe? Komme bald in den Mutterschutz. Hätte bei aufrechten Dienstverhältnis keinen Anspruch auf Wochengeld gehabt da Karenz länger als KGB Bezug.
Danke
Kommentare
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Kann sein, dass bei dir eine Mischberechnung rauskommt, wenn du zuvor KBG bezogen hast.
Genaueres sagt dir die GKK.
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und ja, wenn du zuvor gehalt und dann alg bezogen hast, wird eine mischberechnung gemacht.
genauso, wie wenn du zuvor kbg und dann alg beziehst.
das ist garantiert so!
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für mich kommt die auskunft nicht vollständig vor. lasse mich aber gerne eines besseren belehren.
mischberechnung stimmt garantiert - bitte ruf nochmal an und schildere den vollständigen sachverhalt
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