Geplante SSW in Elternzeit

Hallo ihr lieben
Ich kenn mich einfach nicht mehr aus. Ich habe am 29.9.2017 meine kleine Tochter bekommen, und bin bis Ende November in Elternzeit ( Gehalts-abhängig) nun möchte ich sobald wie möglich das 2. Kind.
Ich hoffe noch während der Elternzeit schwanger zu werden, (würde dann vor Mutterschutz arbeiten gehe müssen), wie berechnet sich dann das Elterngeld und falls es nicht gleich klappt und ich trotzdem kein ganzes Jahr arbeite bekomme ich nur 300? Wie soll man davon eine Familie ernähren? :astonished:

Kommentare

  • @huibu bist du in Deutschland weil du schreibst Elternzeit? Das hier ist ein österreichisches Forum.
  • Ne bin schon in Österreich :) bin den Begriff nur so gewohnt
  • Wechselst du dich mit deinem Partner ab? Weil alleine kannst du KBG nur bis zum 1. Geburtstag beziehen. Oder meinst du deine Karenz läuft bis November?
    Das neue eaKBG berechnet sich wieder aus dem Schnitt der letzten 3 Monate. Wenn du Vollzeit arbeitest also gleich wie vorher.
    Auf 300 kannst du nie runterrutschen weil du dann ja das KBG Konto nehmen kannst und das ist knapp 1000 Euro pro Monat wenn man 1 Jahr nimmt.
  • Wir wechseln uns nicht ab. Danke für für Antwort
  • Lisi87Lisi87

    405

    bearbeitet 21. 04. 2018, 10:36
    @huibu Vorsicht, das einkommensabhängige Kbg wird nur bis zum 12. Lebensmonat ausgezahlt, nicht 12 Monate lang. Du bist also im Oktober und November schon ohne Geld Zuhause.
    delphia680
  • Wenn du dann vor Mutterschutz wieder arbeiten gehst dann berechnet sich das neue eakbg von den letzten 3 Monaten vor Mutterschutz. Da müsstest dir dann halt aber ausrechnen ob du mit dem Kindergeldkonto nicht besser aussteigst weil ich nehme an dass du dann ja nicht Vollzeit sondern nur Teilzeit gehst.
  • Ich hätte auch mal eine Frage hierzu. Ich würde es auch planen von einer Karenz in die nächste. Ich würde jetzt 18 Monate nehmen. Und mit 20 Monaten sollte das nächste kommen. Dh 2 Monate keine Auszahlung mehr. Bekommt man überhaupt Wochengeld oder ist es besser direkt von der einen in die andere über zu gehen? Danke
  • @jennilein1 du musst an dem Tag vom neuen Mutterschutz noch KBG beziehen damit du Wochengeld bekommst. Kinder kann man nicht so genau planen aber mit dem neuen KBG Konto darfst du soweit ich weiß auch einmal die Dauer ändern.
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