Krankenversicherung bei neuerlichen Schwangerschaft?

bearbeitet 4. 06. 2018, 16:20 in Karenz & Rechtliches
Hallo zusammen!
Seit Stunden bin ich am Lesen und am liebsten würde ich die Krankenkasse gleich anrufen. Doch die hat schon zu und mit einer Antwort auf meine Frage werde ich heute Nacht sicher schlafen können =)

Meine Freundin und ich haben einen Sohn der am 23.10 zwei Jahre alt wird. Zu diesem Tag endet auch die Karenz meiner Freundin. Wir hatten uns für das Pauschalmodell 15+3 des KBG entschieden. Zum aktuellen Zeitpunkt ist meine Freundin nicht krankenversichert.

Nun ist sie wieder Schwanger =) Im Januar 2019 erwarten wir daher gleich Zwillinge. Der Mutterschutz würde dann Ende November beginnen. Somit wird meine Freundin ab dem 23.10 bis zum nächsten Mutterschutz wieder arbeiten gehen und wäre ganz normal Krankenversichert. Sie würde (glaube anteilsmäßig) Wochengeld bekommen und danach wieder KBG.

Nun sind ja Zwillingsschwangerschaften etwas "risikoreicher". Nicht selten kann es passieren, dass sie früher in den Mutterschutz gehen muss. Wenn der Frauenarzt nun sagt sie müsse früher, noch während der aktuellen Karenz, in den Mutterschutz, bekommt sie dann trotzdem wieder automatisch eine Krankenversicherung?

Ich hoffe ich versteht was ich meine :/

Update: Habe ganz zu vergessen zu erwähen, wir leben im Ausland (Ungarn).

Kommentare

  • @Evergreen wirklich nicht krankenversichert?? Auch nicht bei dir mitversichert? Oder meinst du sie bekommt kein KBG mehr?
  • Nein, sie ist bei mir nicht mitversichert und bekommt kein KBG mehr.
  • Dann würd ich das schleunigst nachholen? Wie zahlt ihr denn die Arzt Rechnungen? Alle selbst bar? Was wenn sie länger ins Krankenhaus kommt? Das ist ja existenzbedrohend.
  • Mit Zwillingen kann deine Frau ab der 15. Woche in frühzeitigen Mutterschutz gehen, ohne irgendwelche Probleme.
    Meines Wissens nach bekommt sie dann ab diesem Zeitpunkt wochengeld bis Ende Mutterschutz und geht dann wieder in Karenz. Versichert ist sie dann auf jeden Fall. Wobei sie ansonsten auch einfach (ohne arbeiten dazwischen auch einfach bei dir mitversichert werden kann). Grundlage fürs wochengeld ist dann der KBG Bezug.
    Danach ist ja ganz normal Karenz, eben mit Faktor 1,5 zwecks Zwillinge.
  • bearbeitet 4. 06. 2018, 16:24
    Entschuldige vielmals, ich habe ganz vergessen zu erwähnen, das wir in Ungarn leben. :s

    Hier in Ungarn ist sie natürlich versichert. Aber ja, wir gehen auch häufig Privat zu Arzt, wie jetzt auch die erste Untersuchung.
  • Muss sie für den Bezug von kbg den Lebensmittelpunkt nicht in Österreich haben? Ich habe das so im Kopf.
  • Ich dachte sie bezieht noch KBG ... in dem Fall ist meine Aussage von vorher zu streichen.
  • @Evergreen OK aber die Muki Pass Untersuchungen müsst ihr ja trotzdem in Ö machen lassen oder?
    Falls sie erst im November in Mutterschutz geht und noch arbeitet bekommt sie ein bisschen Wochengeld, falls vor Arbeitsantritt dann gar keines.
    Für KBG müssen sie und das Kind den Lebensmittelpunkt in Österreich haben.
  • @Maxi01 Beim ersten Kind dachten wir auch, dass wir in Ö leben müssen, doch es reicht aus, in Ö zu arbeiten.

    @itchify Wir müssen es nicht. Die BGKK akzeptiert auch den ungarischen Pass. Wir machen den österreichischen MuKi Pass aber trotzdem da er viel umfassender ist. Für unser erstes Kind haben wir problemlos KBG erhalten, siehe Beitrag bezüglich Maxi01

    Wenn sie vor Arbeitsantritt in Mutterschutz geht, bekommt sie dann auch automatisch wieder eine Krankenversicherung? (Unabhängig ob sie bei mir mitversichert ist, etc)

    Danke schon einmal für eure antworten
  • wölfinwölfin

    6,575

    bearbeitet 4. 06. 2018, 23:38
    @Evergreen bei der höhe des kbg hat sich glaub ich was geändert, also dass man weniger bekommt, wenn man in einem Land mit geringeren lebenserhaltungskosten lebt. Wollte zumindest unsre neue Regierung so. Ich weiß jetzt nicht, ob das schon beschlossen ist, die eu und u.a. Ungarn haben sich ja ziemlich drüber beschwert...
    Wochengeld gibt's eben nur, wenn deine Frau bis unmittelbar vor mutterschutz arbeitet oder kbg bezieht.
    Wenn deine Frau vor Geburt der Zwillinge nicht in ö arbeitet schaut's glaub ich auch schlecht mit kbg aus... aber da müsst ihr euch wirklich bei der gkk erkundigen, kenne mich da auch zu wenig aus.
  • Nochmal edit: den ersten Punkt vergiss, bei diesem Plan der Regierung ging es ja um die familienbeihilfe, nicht kbg. Wieder was anderes ...
  • @wölfin Naja, beim KBG hat sich ja auch etwas geändert. Die verschiedene Pauschalsystem gibt es an sich ja nicht mehr sondern nur noch das KBG-Konto.

    Bei meiner Frage geht es aber eigentlich gar nicht um das Wochengeld, KBG oder der Familienbeihilfe. Uns ist eigentlich nur wichtig, dass wenn sie nicht mehr arbeiten geht, ob sie dann bei der Geburt auch krankenversichert ist. Ich habe aber schon ein Termin bei der GKK germacht und werde mich dort erkundigen.
  • So, ich habe nun mit einem sehr freundlichen Herr von der BGKK gesprochen. Es sieht wie folgt aus:

    Im Prinzip ist es völlig egal wo man in EU/EWR/CH wohnt. Das wichtigste ist ein Bezug zu Österreich, in diesem Fall ein aufrechtes Arbeitsverhältnis (oder eine Karenzvereinbarung).
    Bei einer neuerlichen Schwangerschaft ist man ab den ersten Tag des Mutterschutzes automatisch wieder versichert. Das gillt bis zur 8. oder 12. Woche nach der Geburt. Anspruch auf Wochengeld hat man nur dann, wenn man gearbeitet hat. In unserem Fall würde meine Freundin anteilsmäßig Wochengeld beziehen. Als Berechnungsbasis wird immer der durchschnittliche Lohn der letzten drei Monate vor Beginn des Mutterschutzes genommen.
    Wird eine neue Karenz vereinbart, kann Familienbeihilfe als auch KBG beantragt werden.

    Somit ist meine Frage, ob sie wieder eine Krankenversicherung, ob mit oder ohne Arbeit, haben wird beantwortet =)
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