Elternteilzeit

Heyy ;) wie habt ihr euren Anspruch auf Elternteilzeit geltend gemacht ??

Schriftlich oder mündlich??

Mein Personal chef har gemeind er braucht von mir nix schriftliches, es reicht mündlich

Kommentare

  • @eule086 ich hab die Vorlage der AK genommen und mir das auch unterschreiben lassen.
  • bearbeitet 11. 06. 2018, 10:44
    Schriftlich, auch mit AK-Vorlage. An deiner Stelle würde ich trotzdem es schriftlich einreichen, damit du abgesichert bist. Mündliche Vereinbarungen werden gerne auch mal vergessen....
  • Wenn du vor der elternkarenz Vollzeit gearbeitet hast und danach in Teilzeit zurück kommst gilt es (ogh entscheid) automatisch als elternteilzeit (nur mündl. Vereinbarung)
    ... soweit das Gesetz :3

    Ansonsten bitte unbedingt schriftlich (der erwähnte ak Vordruck) machen und diesen Antrag spätestens 3 Monate vorher abgeben.
    @eule086
  • Weiß jemand ob die Verwendungsgruppe gleich bleiben muss, wenn man in einem anderen Tätigkeitsbereich kommt aber dort auch Tätigkeiten der höheren Verwendungsgruppe ausübt, wenn auch nicht mehr in diesem Ausmaß?
  • @dorli Das kann ich Dir nicht genau sagen, aber in unserer Firma wäre es egal gewesen (lt. meiner PDL). 
    Vielleicht einfach bei der AK nachfragen? 
  • @Smily120779 Danke! Ich war bereits bei der AK und sie hat mir keine genaue Antwort geben können, da meine Tätigkeiten so verschieden sind. Also werde ich wohl eine Zurückstufung in Kauf nehmen müssen, eh ich wechseln "will".
  • kann mir vlt wer helfen?

    ich würde gerne folgende dienstzeiten wählen
    mo-mi 10:30-16:30
    do 11:30-17:30
    fr 10-15

    jetzt ist es aber so, dass ich in der schule arbeite. sommerferien und weihnachtsferien habe ich fix frei. semester- und osterferien wechseln sich jährlich ab. in einem jahr osterferien frei, im nächsten semesterferien frei usw

    an schulautonomen tagen und ferien in denen man nicht frei hat, findet ferienbetreuung an sammelschule statt und fortbildungen

    die ferienbetreuung ist von 7-12:45 und von 12:30- 17:30 auch das wechselt jährlich. ein jahr frühdienst nächstes jahr spätdienst usw

    die fortbildungen finden meist ganztags statt von 9-17 uhr ganz selten von 9-13:30.

    werden die zeiten die ich mir wähle da berücksichtigt? oder sind das dann ausnahmen denen ich mich "hingeben muss"?
  • @dorli Ist bei dir jetzt der Tätigkeitsbereich gleich geblieben, oder weist du, ob es da eine gesetzliche Regelung gibt?

    Ich bin noch am Überlegen ob ETZ oder Mutterschaftsaustritt. Wenn ich zurückgehe dann für 12h und mein Plan wäre Freitags 8-18 Uhr und Samstags von 9-12 Uhr.
    War aber vorher in der Werkstatt, die ist nur von Mo- Fr da, und das wär Verkauf. Aber alles in der selben Filiale. Würd mich einfach mehr interessieren und ich glaub auch, dass die Kolleginnen froh sind, wenn ihnen Samstags jemand die Stunden abnimmt.. Ausbildung hätt ich eigentlich fachlich eine bessere, als „nur“ eine Verkaufslehre.. 🤔
  • @claudsch1980 du scheinst dich sehr gut auszukennen...
    Ich habe im Mai mündlich um elternteilzeit angesucht und dann via Mail zusammengefasst.
    Anfang Juli habe ich das per Einschreiben an die Personalabteilung geschickt.
    Bis jetzt hat sich mein Bereichsleiter nicht bei mir gemeldet ob die Zeiten für ihn passen. Ich beginne mit 1.11.18 wieder zu arbeiten.
    Wie lange muss ich wegen den Zeiten noch zittern? Bis drei Monate vorher? Bis einen Tag vor Dienstbeginn?
    Wann muss ich wissen in welche Filiale ich zurück komme?
  • @Justme88 dein Arbeitgeber hat 4 Wochen Zeit zu deinem Antrag Stellung zu nehmen.
    Werdet ihr euch nicht einig dann kann er innerhalb weiterer 2 Wochen eine Klage bei Gericht einreichen.
    Wenn du bis Anfang August nix gehört hast würd ich also mal nachfragen.
  • @claudsch1980 ok dann werde ich mal im August wieder nachfragen. Mag ihm nur nicht ständig hinterher telefonieren 🙈 er sollte ja auch seinen Part übernehmen 😅
  • @claudsch1980 darf ich dich noch mal was fragen?

    Ihm wäre eine Stunde später anfangen und aufhören lieber. Dies ist jedoch nicht mit der Betreuung unserer Tochter zu vereinbaren. Wenn ich ihm anbiete eine halbe Stunde später anzufangen und aufzuhören muss er das dann annehmen oder können wir ewig Ping Pong mit gewollten Zeiten spielen? 😅🙈

  • @KarinW so wie es aussieht, kann ich im November in einen anderen Tätigkeitsbereich wechseln. Meine Verwendungsgruppe bleibt zum Glück gleich.
  • @Justme88 du musst seinen Vorschlag nicht annehmen und kannst mit eben deiner Begründung ablehnen. Dabei kannst du ihm dann kulante Weise deinen Vorschlag noch sagen. Wenn er den wieder nicht annehmen mag muss er Klage bei Gericht einreichen und dort wird dann abgewogen welche Interessen überwiegen.
    Du kannst aber auch so ablehnen ohne Gegenvorschlag und drauf ankommen lassen was er macht.

    Also je nachdem wie es auch für dich machbar ist. Wenn es dann tagtäglich ein Stress und gehetzte ist tuts ja auch nicht gut.

  • @claudsch1980 ok also wenn ich 8-14 möchte und er 9-15... und ich ihm 8:30-14:30 anbiete ist das theoretisch eh schon guter Wille? Wenn ich erst um 15h aus hätte dürfte ich keine ubahn/Zug Störung haben, da die kleine sonst nicht abgeholt werden könnte. Deshalb kann ich auf 15:00 nicht eingehen ohne Gehetze.

    Er meldet sich auf jeden Fall die Woche bei mir. Ich habe ihm eben auch erklärt, dass die Betreuung ab September nächstes Jahr wieder anders ist und was heuer funktionieren würde klappt dann eben nächstes Jahr nicht.
    Ich hoffe ja, dass ihm 8:30-14:30 zu blöd ist und er 8-14 annimmt 🙈die wenigsten beginnen bei uns nämlich um halb irgendwas 😅
  • Hallo!

    Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen.
    Es dauert zwar noch bis ich wieder arbeiten gehe aber ich würde dann gerne die elternteilzeit in Anspruch nehmen.

    Man muss ja 3 Jahre in der Firma sein, dazu zählt auch die Karenzzeit. Jetzt war ich aber vorzeitigen Mutterschutz, zählt dieser dann auch zu der Zeit dazu?

    Danke schon, im Voraus.
  • Ja. @nici317 . Vorzeitiger Mutterschutz gehört auch dazu! 😁
    nici317
  • Ich hab nur sch*** beinander mit der Elternteilzeit. Wir könnten aufs Gericht gehen weil ich im Recht bin aber das bringt mir auch nichts. Werd wahrscheinlich kündigen müssen..
  • @KarinW oje... wieso?
  • @Morgana Wollt Freitag und Samstag arbeiten. Also 12h.
    Samstag geht aber nicht, sagt meine Chefin, weil im Juli und August Samstag geschlossen ist. Sind aber nur 3h, also von 8-12 uhr, so dass es mir egal wäre, die 2 Monate an einem anderen Tag zu arbeiten, was ja in der Urlaubszeit nicht so blöd wäre, denk ich mir. Und ich wär flexibel da ich jeden Tag wen für meine Kinder hätte. Aber oke wegen Samstag das versteh ich noch.
    Freitags findet sie auch nicht so blöd, da viele da gerne früher heimgehen.
    Aber sie will sich jetzt mit der Filialleitung zusammenreden welche Tage ich arbeiten soll und mindestens 16h. Also sie will mir 2 Tage sagen, wo ich arbeiten soll..

    Meinen Antrag hab ich aber schon vor 6 Wochen eingereicht und wenn es nach 4 Wochen zu keiner Einigung kommt, dürfte ich so arbeiten wie ich möchte...
  • @karinW Also was ich weiß, musst du "nur" 12 Std arbeiten, wenn du aus der Karenz zurück in die Elternteilzeit möchtest. Und wenn du das schon vor 6 Wochen eingereicht hast, ist deren Einspruchsfrist abgelaufen. Da hätten sie früher reagieren müssen und sich um eine Einigung bemühen.
    Also meiner Ansicht nacht, steht da das Recht voll auf deiner Seite und das würd ich auch so kommunizieren.
  • @SDL611 schon, aber fang dir da einen Käse an, de machen dir das Leben zur Hölle das du freiwillig den Hut drauf haust. War bei einem großen Discounter wo ich im Büro angestellt war genauso.. Aber ach so familienfreundlich sinds ...
  • @liliane Ja, das ist leider so. Da hast du vollkommen Recht.
  • Ja was hat man davon wenn man am Gericht „gewinnt“.. 😏
    Ich wart jetzt ab, was mir meine Chefin vorschlagen würd. Und dann werd ich sie noch über das Gesetz informieren bevor ich kündige 😂
  • Bei uns am Land was anderes mit 12h zu finden, wird hald auch nicht leicht.
    16h sind mir einfach zuviel neben Physio und Frühförderung. Da hab ich gar keine Zeit mehr für die Große..
  • Ich würde auf keinen Fall „einfach so“ kündigen. Du bist voll im Recht und deine Chefin müsste Dich zumindest bis zum 4. Geburtstag Deines Kindes weiter beschäftigen. Vielleicht könnt ihr ja doch noch einvernehmlich eine Lösung für die Arbeitszeiten finden. Wenn nicht würde ich an deiner Stelle eine Abfindung verlangen bevor ich kündige.
  • @KarinW vielleicht bei der AK noch absichern-vielleicht geben die dir einen Tipp, wie du am Besten reagieren kannst. Bei mir wollt der Chef auch die Tage ändern :(
  • @Smily120779 Danke

    Wann habt ihr das gemacht? Am Anfang der Karenzzeit oder am Ende?
  • @puma Was meinst mit Abfindung verlangen? Ich bin mir schon fast sicher dass wir uns nicht einig werden.. aber mal schauen.

    @farfalla Hab schon telefoniert aber gscheida bin ich nicht geworden. Der hat mir den Text mit den Fristen vom Internet vorgelesen. Und jetzt soll ich mal abwarten..
  • @KarinW eine Abfertigung, also Geld damit sie dich los werden. Du bist ja vollkommen kündigungsgeschützt, wenn sie dich nicht mehr weiter beschäftigen wollen dann muss es deiner Chefin auch was wert sein...
  • Aso @puma Sie will mich ja weiter beschäftigen aber hald so wie sie will und nicht wie ich möchte 😏Also ich glaub nicht, dass sie mir was geben würd, wenn ich kündige.. verliert ja nur wieder mal eine Fachkraft 🙄 ist ja nichts wert wenn man den Beruf gelernt hat. Kann ja jeder machen..
  • @KarinW ich glaub was @puma meint ist dass wenn ihr nicht zam kommt die Chefin dich kündigen soll. Wenn du selber gehst kriegst du ja überhaupt nix.Bei uns in der Firma wurden die letzten zwei Male einvernehmliche Auflösungen unterschrieben und die ex Kollegen waren dann z Bsp. zwei ganze Monate bei normalem Gehalt freigestellt... Weils wahrscheinlich teurer gewesen wäre sie "richtig" zu kündigen ☺️
  • ohmyohmy

    2,351

    bearbeitet 23. 09. 2018, 16:53
    kann ich mir aussuchen ob bis zum 4. oder 7. geburtstag elternteilzeit nehme?
  • @ohmy ja, du kannst gleich bis zum 7ten LJ beantragen. Vollen Kündigungsschutz hast du nur bis zum 4ten, nachher wäre es aber trotzdem eine Motivkündigung. Ich würde es gleich bis zum 7 LJ beantragen, denn wenn du dann verlängern möchtest, ist es die eine Änderung die du in der Zeit durchführen kannst... ;-)
  • @Morgana vielen lieben dank!! :)
  • @ohmy Anspruch auf ETZ hat man meines Wissens nach, bis das jüngste Kind in die Schule geht.
    ohmy
  • ricz schrieb: »
    @ohmy Anspruch auf ETZ hat man meines Wissens nach, bis das jüngste Kind in die Schule geht.

    Genau.... bis zum abgeschlossenen 7 Lj
    riczohmy
  • Ich hätte auch eine Frage.
    Ich bin bereits in Elternteilzeit mit 23h auf Montag, Dienstag und Mittwoch aufgeteilt.

    Es gibt ja ein Wochenstunden-Soll.
    Wie ist das nun, wenn an einem meiner Arbeitstage ein Feiertag ist?
    Muss ich dann meine fehlende Arbeitsstunden (durch den Feiertag ist das Wochenstunden-Soll jedoch weniger als 23h) an einem anderen Tag einarbeiten?
  • Es zählt ganz normal als hättest du gearbeitet.
    @dorli
  • @miKkii danke dir!!!!
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