Kontaktaufnahme Erzeuger

bearbeitet 25. 06. 2018, 09:33 in Karenz & Rechtliches
Hallo,

Ich bin seit der Geburt meines Sohnes Alleinerziehend. Die Trennung vom Erzeuger hat schon kurz nach dem ich schwanger wurde statt gefunden. Er wollte, dass ich Abtreibe, hat mich ziemlich unter Druck gesetzt etc.

Seinen Sohn wollte er nie sehen und auch die Vaterschaft hat er angezweifelt. Kurz nach der Geburt hat er den Kontakt komplett abgebrochen und sich bis dato nicht gemeldet.

Vor ein paar Tagen hat er mir auf Facebook geschrieben. Ich habe ihn bis jetzt nicht geantwortet. Es stand nur drinnen, dass er mit mir reden möchte.

Weiß jemand ob Facebook eine offizielle Kontaktaufnahme fürs Gericht darstellt? Ich möchte ihm eigentlich nicht antworten, sondern wenn er etwas möchte soll er es übers Jugendamt machen, alimente etc laufen bis jetzt auch übers Gericht.

Ich weiß ehrlich gesagt nicht genau was ich davon halten soll und bin etwas am verzweifeln.

Liebe Grüße
Lisa

Kommentare

  • Puh,das kann ich dir leider auch nicht sagen, aber ich würd auch wie du alles auschließlich über das Jugendamt regeln.

    Ist er als Vater anerkannt?
  • ich würde dir das gleiche wie Liliane empfehlen ... mach alles übers Jugendamt ... wenn du ihm jetzt übers facebook antwortest dann kann weiß gott was herauskommen ... und ich empfehle dir auch dich NIEMALS mit ihm allein zu treffen ... immer entweder ein familienmitglied von dir mitnehmen oder eine freundin oder noch besser einen sozialarbeiter ...

    ich kann aus erfahrung sagen das alles besser ist wenn du übers jugendamt laufen lässt ... wenn ich das damals bei meinem großen nicht gemacht hätte, hätte ich jetzt 14 jahre lang kein geld bekommen vom kindsvater weil er alles, wirklich alles umgedreht hat ... mein ex hat bei gericht gesagt ICH würde ihm den kontakt verweigern und so sachen (dabei hat es ihn nie interessiert). gelogen hat er vor gericht nur weil SEINE mutter kontakt zum kind wollte ... also bitte hab immer einen zeugen dabei wenn du ihn triffst ;)
  • Hallo, danke für eure Antworten.
    Ja er ist als Vater anerkannt, hat vor Gericht den Vaterschaftstest beantragt, welcher natürlich positiv ausgegangen ist. Bekomme den Vorschuss vom Gericht und er zahlt dann an dieses die Alimente.

    Das denke ich mir eben auch, dass wenn ich ihm antworte er wieder alles verdreht oder noch schlimmer wieder ausfallend wird.

    Dann warte ich einfach mal ab ob er sich beim Amt meldet wegen Kontakt zum Kleinen oder ob es eh nur irgendein Spinner von ihm war.

    Alleine möchte ich mich mit ihm auch nicht treffen, wenn würde ich das übers Amt machen.

    Danke das beruhigt dass ich mich in der Hinsicht nicht weigere mit ihm in Kontakt zu treten.
    Er hätte sogar noch meine Nummer da ich diese nie geändert habe.
    Hier müsste ich ihm dann antworten oder? Auch wenn ich ihn nur ans Jugendamt verweise oder ist es besser das Amt dann gleich zu bitten mit ihm Kontakt aufzunehmen, weil Er etwas von mir möchte.
    Bin bei diesem Thema sehr unsicher und möchte nichts falsch machen.
    xstrizix
  • du musst dich gar nicht bei ihm melden oder abheben wenn er dich anruft ... du bist nicht verpflichtet dazu ... NUR wenn er über das jugendamt kontakt zu dir aufnehmen möchte musst du das machen ansonsten hast du ihm gegenüber absolut keine pflichten ... dh wenn er über das jugendamt/gericht besuchsrecht einfordert dann ist es deine pflicht diesem recht nachzugehen ansonsten kann er durch die finger gucken ... und sollte er vor deiner tür stehen (was ja auch passieren könnte) nicht reinlassen, jemanden anrufen der vorbei kommen kann oder im schlimmsten fall sogar die polizei anrufen ... hört sich jetzt böswillig an, aber solange gerichtlich nichts feststeht musst und solltest du ihm keinen zugang zum kind geben ... man hört immer mehr wie verzweifelt männer sind wenn ein ungewolltest kind da ist ... nicht das er dir oder sogar dem kind was antut (alles ist möglich in purer verzweiflung)
  • Ok also zwei Dinge: 1. WENN du mit ihm in irgendeiner Weise antworten willst, dann jedenfalls schriftlich und nicht telefonisch oder persönlich. Dh, im Zweifelsfall ist Facebook besser als ein Telefonat, und zwar weil es dann beweisbar ist was du geschrieben hast. Bei einem Telefonat oder einem persönlichen Treffen steht Aussage gegen Aussage. Ich würde dir aber eher raten, bei deinem Betreuer beim Jugendamt zu melden, daß er dich angeschrieben hat und zu fragen was sie dir empfehlen zu tun. Dann bist du auf der sicheren Seite.

    Und 2. zu der Frage wieviel Kontakt du ermöglichen musst: ich weiß jetzt nicht was da vorgefallen ist. Hat er sich jemals aggressiv gezeigt ? Hat er gedroht ? Wenn nicht, wenn er einfach "Nur" kein Interesse am Kind hatte und sich nicht gekümmert hat, wird von dir von Jugendamt und Gericht gefordert werden, daß du dem Kind einen guten Kontakt zum Vater ermöglichst, wenn der Vater dazu bereit ist. Früher war da die Handhabung anders, da hat man es bei kein Kontakt zum Vater belassen wenn das die Mutter nicht so wirklich gern wollte. Das ist jetzt nicht mehr so. Der Kontakt zum Vater ist ein Recht des Kindes und du als Mutter darfst das nicht torpedieren. Dazu zählt auch vor dem Kind schlecht vom Vater zu sprechen. Auch bei Letzterem wird mittlerweile relativ rigoros vorgegangen.

    Dieser Kontakt muß aber nicht zwischen euch alleine stattfinden, wenn die Situation zwischen euch sehr angespannt ist. Du kannst beim Jugendamt deponieren, daß du wenn dann begleitete Kontakte möchtest. Dann finden die Kontakte entweder am Jugendamt oder sonst extern bei einem Verein der Besuchsbegleitung macht statt. Ich weiß jetzt nicht wie alt dein Kind ist. Wenn es noch recht jung ist, musst du vor Ort bleiben, meist ums Eck bei offener Türe, so daß das Kind zu dir kann wenn es das will. Wenn es größer ist, wird das Kind an einen Sozialarbeiter übergeben der es dann zum Vater bringt und nachher wird es wieder zu dir zurück gebracht.
  • @melly210 Nein ich möchte ihn über fb eigentlich nicht antworten. Möchte es wenn auf dem sozusagen rechtlichen weg machen, sollte er seinen Sohn doch jetzt sehen wollen.

    Ich weiß das er das Recht auf Kontakt hat, wenn er es möchte und das würde ich dann auch nicht unterbinden. Auch wenn ich es scheiße finde das er nach 2 1/2 Jahren nicht kümmern bzw ihn überhaupt einmal gesehen zu haben, antanzen kann.
    Vor dem Kleinen schlecht über ihn reden würde ich sowieso nicht. Hätte da eher umgekehrt Angst das er schlecht über mich redet.

    Mein Sohn ist erst 2 1/2 Jahre, also wird es wenn ein Kontakt wo ich dabei bin.

    Danke euch
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