Beihilfen im 2. Karenzjahr bei eaKBG

Hi,

Gibt es fürs 2. Karenzjahr irgendwelche Beihilfen (in Wien) die man beantragen kann wenn man das eaKBG gewählt hat?

Lg :3

Kommentare

  • Also ich denke, all Jene die sich für das eaKBG entschieden haben werden nicht schlecht verdienen und somit kann ich mir nicht vorstellen, dass es da Beihilfen geben wird aber vll weiß ja jemand etwas Gegenteiliges 🤷🏻‍♀️
  • Interessante Frage, eigentlich ist es ja dazu gedacht 1 Jahr zu Hause zu bleiben und wenn man länger bleibt muss man sich das vorher weg sparen.
  • Oder man macht sich mit dem Arbeitgeber 1 Jahr Bildungskarenz aus (Hast aber keinen Kündigungsschutz ist der Zeit soweit ich jetzt auswendig weiß). Bei manchen Jobs ist das gut vereinbar. Du musst halt den Studienerfolg nachweisen.
  • @nzmal es gibt keine Beihilfen, für das eakbg brauchst du ein aufrechtes Dienstverhältnis und solang du das hast wird es nix geben ...
    Eakbg ist eben für besserverdienende Mamas (Papas) gedacht die schnell in die Arbeit zurück wollen.
  • Alles klar :3 danke für eure antworten. Dachte ich mir natürlich schon aber ich hab mir gedacht ich frage trotzdem mal nach ;)
  • Also ich kann nur sagen auch ich als Schlecht-Verdiener mit 1200€ Netto schneide mit den eaKBG im Schnitt besser ab.
    Beides mal auf 2 Jahre gerechnet bekomme ich insgesamt um 1000€ mehr beim eaKBG. Also nicht nur was für Besserverdienende =)

    Beihilfen gibts denk ich nicht, einfach im Ersten Jahr immer gleich die Hälfte weg sparen =)

    yve412perlmutti
  • @nzmal ich hatte eakbg und wir haben im zweiten jahr wohnbeihilfe beantragt und diese auch bekommen (war zwar nicht viel, aber besser als gar nichts ;) )
  • Also was ich weiß, wenn du bei der BVA versichert bist, übernehmen sie im zweiten Jahr deine Versicherung (wo du dich sonst beim Mann dazumelden müsstest). Sonst ist mir aber auch nichts an Beihilfen bekannt.
  • man darf nicht mehr in bildungskarenz gehen im anschluss an den kbg-bezug
  • @ohmy ist das seit der Änderung vom März letzten Jahres neu?
  • @schnoggele ich hab vorhin gesehen, dass es tatsächlich bundesländerabhängig ist.. für wien gilt folgendes

    Bei Geburten vor 2017
    Wenn Sie in Elternkarenz sind, weil Sie vor 2017 ein Kind bekommen haben, und innerhalb von sechs Monaten nach Karenzende eine Bildungskarenz antreten, müssen Sie keine 6 Monate arbeitslosenversicherungspflichtige Beschäftigung unmittelbar vor der Bildungskarenz vorweisen, um Weiterbildungsgeld zu bekommen.


    Geburten ab 1.1.2017
    Wenn Ihr Kind nach dem 31.12.2016 geboren wurde, bekommen Sie Weiterbildungsgeld nur dann, wenn Sie unmittelbar nach Ende des Kinderbetreuungsgeldbezugs in Bildungskarenz gehen. Das bedeutet: Ihr Kurs, Studium etc. muss unmittelbar an den Bezug des Kinderbetreuungsgeldes anschließen, d.h. am nächsten Tag beginnen (z.B. letzter Tag KBG-Bezug 15.2., Beginn Bildungskarenz und –maßnahme 16.2.).

  • @Schnecki gibts da eine grenze vom lohn meines mannes um wohnbeihilfe bezoehen zu können oder wird das nur durch mein "einkommen" berechnet? Weißt du wie lange im vornhinein ich das beantragen muss?
  • Du darfst schon in Bildungskatenz gehen. Aber wenn du nicht direkt im Anschluss ans kbg gehst, bekommst du kein Geld mehr bei Geburten nach 1.1.2017.

    Ich habe Oktober 2016 entbunden und gehe mit Oktober 2018 im Bildungskarenz. Wollte eigentlich arbeiten, konnte mich aber nicht auf passende Zeiten einigen. Die Variante ein Jahr eakbg, ein Jahr nichts und ein Jahr Bildungskarenz wurde abgeschafft für Geburten ab 1.1.2017.
    Ohne dem Jahr dazwischen geht es aber weiterhin.

    Edit-in welchem Bundesland ist das denn anders @ohmy ?
  • @Maxi01

    oö zb
    Wurde das Kind daher nach dem 1.1.2017 geboren, ist nun jedenfalls vor Antritt der Bildungskarenz eine 6-monatige arbeitslosenversicherungspflichtige Beschäftigung nachzuweisen, um Weiterbildungsgeld beziehen zu können.
  • Maxi01Maxi01

    1,843

    bearbeitet 28. 06. 2018, 07:00
    Auf der Seite der ak oö steht aber das @ohmy -

    Bei Geburten ab 1.1.2017 ist zwar die Vereinbarung einer Bildungskarenz im Anschluss an eine gesetzliche Karenz nach Mutterschutzgesetz oder Väterkarenzgesetz möglich, Weiterbildungsgeld kann jedoch nur mehr dann bezogen werden, wenn zusätzlich zu den restlichen Voraussetzungen, eine mindestens 6-monatige arbeitslosenversicherungspflichtige Beschäftigung (oder dieser gleichgestellten, wie etwa der Bezug des Kinderbetreuungsgeldes) nachgewiesen werden kann.
    ohmy
  • @nzmal das weiss ich nicht mehr so genau, das steht aber sicher auf der seite.
    Bei uns ging es recht rasch, ich bin hingegangen, als ich kein "einkommen" mehr hatte und sobald wir die unterlagen beisammen hatten, haben wir das okay bekommen. Ich hab halt gleich dazu gesagt, wann ich wieder arbeiten gehe und somit ist es automatisch ausgelaufen.
    Die waren dort wirklich sehr nett und hilfsbereit (bei der spittelau ist die stelle). =)
  • @Schnecki super danke. Na dann werd ich dort mal anrufen und nachfragen ob es für mich in frage kommt :D
    Schnecki
  • Eventuell kann man eine GIS-Befreiung beantragen, hängt aber wahrscheinlich auch von den Einkünften des Mannes ab....
  • Was mir noch einfällt: theoretisch hätte man denk ich sogar Anspruch auf Mindestsicherung, aber da darf der Mann nicht mehr wie 1300€ netto verdienen....
  • Denke nicht, dass man Mindestsicherung in der Karenz bekommen kann...
  • doch bekommt man, ich hab mich erkundigt war vor 3 wochen dort.. man muss halt alle kriterien erfüllen wie jeder andere der nicht in karenz ist auch
  • aber man muss doch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen?
  • ist halt die Frage inwieweit man sich um eine geeignete Betreuungseinrichtung kümmern muss
  • So wie ich unser System kenne nicht sehr.
  • Man wird wohl nachweisen müssen, dass man sich darum bemüht hat und absagen erhalten hat
  • @Maxi01 und von welcher Grundlage wird dann der Bezug während der Bildungskarenz berechnet.. Weißt du das? Normalerweise ja vom Gehalt, aber dann vom KBG wenn man das gleich nach der Karenz macht? Oder vom Gehalt von vor der Karenz?
  • @angelwings
    Also die Höhe entspricht dem Arbeitslosengeld. Sie haben mir erklärt sie gehen drei Jahre zurück und nehmen das beste Jahr. Aber ohne Gewähr ;-)
    angelwings
  • @angelwings es wird vom Gehalt vor der karenz berechnet plus anteiligen Zuschlag für die betreuungspflichtigen Kinder.
    Ich war 2017 in bildungskarenz gleich nach elternkarenz.
    angelwings
  • @claudsch1980
    Wieviel % waren dann das ca vom letzten netto Gehalt?
  • @Maxi01 kann ich so nicht direkt beantworten da ich in meinem Fall Familienzuschläge für 2 Kinder dabei hatte.
    Kann man sich aber beim ams über den Arbeitslosengeld Rechner ausrechnen. Damit hat's bei mir gepasst.
    Grundlage war mein durchschnittliches jahreseinkommen vor meiner letzten karenz (also inkl. Sonderzahlungen).
  • Ich hätte auch mal eine Frage. Wenn man beim 1 Kind das Einkommenab. für 1 Jahr nimmt und 20 Monate Karenz möchte. Dann im ca 18-20 Monate das 2 Kind bekommt und das normale Konto nimmt. Kann man dann einfach die 1 Karenz unterbrechen ? Gibt es Nachteile ?
  • @Schnecki hätte noch eine frage wegen der wohnbeihilfe und dachte vl weißt du das. Mein mann und ich haben eine tochter...zählen wir dann als 3 personen haushalt oder zählen da nur die personen die auch zahlen bzw arbeiten können?
  • @nzmal soweit ich mich erinnere, zählt das als drei personen-haushalt.
    nzmal
  • @jennilein1 du würdest dann direkt von karenz 1 in den Mutterschutz von kind 2 gehen, also nicht zwischen kind 1 u 2 arbeiten gehen und müsstest dann halt wieder karenz nach der 2. Geburt vereinbaren.
    Geld würdest du zwischen dem 1. Geburtstag von Kind 1 und Geburt von kind 2 keins bekommen. Auch kein wochengeld. Ab Geburt von kind 2 dann kbg, aber nicht ea kbg sondern das kbg konto.
  • Dankeschön für die Antwort 😊 also keine Nachteile.Wenn die Karenz mit dem 18 Monate endet und ich da in den 8 wöchigen Mutterschutz fallen würde, würde ich aber eben auch kein Wochengeld bekommen oder ?
  • @jennilein1 Wochengeld würdest du so oder so keines bekommen, da du ja davor keinen Bezug hattest. Aber das KbG bekommst du dafür ab Geburt! :)
  • @claudsch1980 ok danke. Zählt da der Mutterschutz auch dazu oder wirklich das Gehalt der letzten 6 Monate die man gearbeitet hat?
    Und was hat es mit dem Familienzuschlag auf sich, wann bekommt man den?
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