Schwanger geworden im letzten Karenzmonat - was nun?

Hallo zusammen,
gerade schwirrt mir (positiv) der Kopf :) Kurze Zusammenfassung am Anfang:
1. Kind geboren Ende Juni 2016 - Hatte nun 2 Jahre Karenz (davon Geld nur das 1. Lebensjahr bezogen)
Neuer Start war vorgestern mit Anfang Juli 2017. Den ersten Arbeitstag hatte ich also schon.
Heute morgen hielt ich einen positiven SST in der Hand *juhuu* - Ich freue mich riesig aber wie gehts denn hier weiter?
Als ich damals in Mutterschutz gegangen bin hieß es in meinen Kollegenkreisen das man nicht mehr an den Arbeitsplatz zurückkehren muss wenn man innerhalb dieser zwei Jahre erneut schwanger wird. Das hätte ich ja prinzipiell jetzt auf den letzten Drücker erfüllt ;) Aber jetzt bei meiner Recherche habe ich gelesen das das geändert wurde?! Sprich das ich schon so früh hätte schwanger werden müssen, dass mein Mutterschutz noch in diesen zwei Jahren hätte starten müssen. Bin ich da jetzt richtig dran?
Wäre froh um ein paar klärende Worte. Ich schnall grad vor lauter unterschiedlichen Infos nicht mehr durch.
Danke und lg

Kommentare

  • Hallo, herzlichen glückwunsch. :3

    Ganz versteh ich deine frage ned. Du bist ja nimma in Karenz seit Juli und musst jetzt natürlich arbeiten bis dein Mutterschutz wieder anfängt. Das war aber schon immer so. Selbst wenn du zum Arbeitsbeginn also jetzt mit Juli schon nachweislich schwanger gewesen wärst hättest bis zum Muschu arbeiten müssen.
    Es sei denn du hättest mit deinem Arbeitgeber dann eine Karenzverlängerung bis zum Muschu-Anfang vereinbart - ich glaube das wäre möglich gewesen.



    AureliasMumwölfin
  • Sei doch froh dass du arbeitest, dann bekommst du Wochengeld und kannst vielleicht wieder das eaKBG nehmen :)
  • Danke für die Antworten.@ISuS: mir wurde eben gesagt das ich automatisch zu Hause bleiben kann sofern ich innerhalb zwei Jahren nach Entbindung schwanger werde. Aber dann stimmte das ja wohl absolut nicht. Ich wäre nämlich eigentlich ganz gerne zu Hause bei meiner Tochter geblieben bis diese nächstes Jahr in den Kindergarten kommt.
    Ich arbeite jetzt nur 30 %. Mal sehen wie es sich dann mit dem Geld verhält.
    Liebe Grüße Nicole
  • Ja is blöd wenn ma da so ne falsche Info bekommt, das versteh ich - bei solchen sachen besser bei den zuständigen stellen informieren (AG, KK, oder AK) als Kollegen glauben ;)
  • Wohl wahr wohl wahr
  • Das einzige was es damals (jetzt geändert!) mit "2 Jahren" gab war, dass wenn Kind 2 vor dem 2. Geburtstag des 1. Kindes auf die Welt kommt du wieder das eaKBG in der Höhe vom ersten Kind beziehen kannst für ein Jahr.
Hey! 1 Frage - 100 Antworten!
Im BabyForum kannst du dich einfach, sicher und anonym mit (werdenden) Mamas und Papas in deiner Nähe austauschen. Registriere dich jetzt, um alle Bereiche zu sehen und mitzuplaudern:Kostenlos registrieren

Social Media & Apps


Registrieren im Forum