Mutterschaftsaustritt

Iris91Iris91

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bearbeitet 27. 06. 2018, 10:17 in Karenz & Rechtliches
Hallo liebe Damen!

Ich hoffe ihr könnt mir helfen, hab auch schon bei der AK angerufen aber naja..

Ich bin seit Nov 2008 in einem großen Unternehmen angestellt.

Am 30. Okt 2016 kam meine Tochter auf die Welt, habe karenz Modell 30+4, müsste also am 31. Okt wieder arbeiten anfangen aber ich will nicht mehr zu diesem Unternehmen zurück.

Muss ich jetzt im Juli auf Mutterschaft kündigen oder? Sonst könnten sie von mir verlangen dass ich eine Kündigungsfrist ab arbeite? Beim Partner muss ich mich erst mitversichern wenn ich kein karenzgeld mehr erhalte?

Bitte um Hilfe und vielen Dank im Vorraus!!
manu2709

Kommentare

  • @Iris91 was hast du denn damals auf die Karenzvereinbarung geschrieben? Normal kannst du bis zum 2. Geburtstag gehen, dein 1. Arbeitstag wäre also der 30. Oktober.
    Du kannst probieren zu verlängern oder wenn du fix nicht zurück willst eben den Mutterschutzaustritt machen. Und ja mitversichern musst du erst nach Ende KBG machen.
  • itchify schrieb: »
    @Iris91 was hast du denn damals auf die Karenzvereinbarung geschrieben? Normal kannst du bis zum 2. Geburtstag gehen, dein 1. Arbeitstag wäre also der 30. Oktober.
    Du kannst probieren zu verlängern oder wenn du fix nicht zurück willst eben den Mutterschutzaustritt machen. Und ja mitversichern musst du erst nach Ende KBG machen.

    Danke dir für die Antwort!
    Dann mach ich den Mutterschutzaustritt. Ich will nicht mehr zurück zu dieser Firma und vor allem keine Kündigungsfrist ab arbeiten müssen.
  • @iris91 du kannst jetzt auch einfach normal kündigen. Die eventuelle Kündigungsfrist läuft dann ab jetzt. Musst also nicht arbeiten gehen.
  • Hallo 👋🏻
    Ich bin bis 1.8.2019 in Karenz, möchte aber nicht in meine Firma zurück und eventuell schon vor Ende der Karenz wo anders anfangen. Bin ich dann arbeitslos, wenn ich jetzt schon kündige? Ich habe das eaKbg gewählt und bekomme dies noch bis Ende Juli.

    Danke schon mal für eure Hilfe 😊
  • bearbeitet 9. 07. 2018, 06:16
    @kuki09 das Kinderbetreuungsgeld hat nichts mit der Karenzzeit zu tun. Aber ich schätze jetzt mal das du auch nur ein Jahr in Karenz gegangen bist wenn du das Eakbg bezogen hast. Wenn du nicht zurück kehren willst, dann musst du deinen Arbeitgeber darüber rechtzeitig informieren, 3 Monate vor Karenzzeitende.
    insofern du nicht einen neuen Arbeitgeber hast, nach Beendigung der Karenzzeit wo du auch deinen Austritt erkl@rt hast, bist du Arbeitslos. Solltest du mit dem Stichtag eine neue Arbeitsstätte haben, dann gehst du nahtlos in die nächste Beschäftigung über.
    edit: wenn du davor schon wo anders arbeiten möchtest, dann musst du das mit deinem alten AG besprechen, denn es geht sich bei dir ja nicht mehr zeitlich aus (3 Monate), ob sie diese Kulanz gewähren
  • @Cherrysheep Danke für deine Antwort! Ich habe bekanntgegeben, dass ich 2 Jahre, also bis zum 2. Geburtstag in Karenz bin. Meine Sorge ist nur, dass ich dann quasi arbeitslos bin und mich von Seiten des ams bewerben muss usw.
  • @kuki09 für eaKBG muss man in einem aufrechten Dienstverhältnis sein ich weiß aber nicht ob das nur beim Antrag gilt oder die ganze Bezugsdauer. Denk mal eh nur beim Antrag. Bei Kündigung wärst du arbeitslos, ALG bekommst du aber nur wenn du eine Betreuung fürs Kind nachweisen kannst und dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst.
  • @kuki09 oh, sorry verlesen :# hab nun meine Brille, hab gelesen 2018 :s
    Du kannst ja so kündigen das du bis zum Stichtag gekündigt bist. Du musst dann mit deinem neuen Arbeitgeber darüber reden, bzw. Dir ausmachen wann genau Du anfangen kannst. Dann kannst Du mit Deinem alten AG sprechen, entweder Ihr macht es einvernähmlich oder einseitig mit vorzeitiger Kündigung. Wenn du zu früh Kündigst dann bist du in dieser Zeit tatsächlich Arbeitslos. Ansonsten so wie @itchify schreibt.
    Wenn du dir sehr unsicher bist dann kannst du ja in der Arbeiterkammer nachfragen, vielleicht auch berechnen lassen wann du dann kündigen müsstest...
  • @Cherrysheep okay das klingt logisch. Mein Problem ist nur, dass ich evtl ab März schon bei meinem Arbeitgeber anfangen könnte. Das erfahre ich aber erst 4-6 Wochen vorher...das geht sich mit der Kündigungsfrist leider nicht aus 😬
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