Selbständig und Schwanger - Fragen über Fragen

Mrs_KapMrs_Kap

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bearbeitet 20. 07. 2018, 07:25 in Karenz & Rechtliches
Hy an alle Selbständigen (O.Ö) da draußen habe auf der WKO Seite gelesen das es im Mutterschutz ein Wochengeld gibt.. habe es aber so verstanden nur dann wen ich eine Betriebshilfe in Anspruch nehme...
Hat da wer Erfahrung ? Das wäre schon etwas krass wenn ich keine betriebshilfe finde das mir das wochengeld verweigert wird 🙄oder versteh ich da etwas gaaaanzzz falsch?? Lg

Kommentare

  • Eigentlich steht dir als Selbstständiger eine Betriebshilfe zu. Ist das aus bestimmten Gründen nicht möglich (bei mir zB aufgrund dessen dass ich alleine gearbeitet hab und außerdem niemand anderer meine Tätigkeit ausführen kann), steht dir statt der Hilfe ein Wochengeld zu.
    Als Selbstständige ist es um winiges schwierig, an Infos zu kommen, da alles nur für Angestellte ausgerichtet ist aber, keine Panik, man packt das schon ;)
    Falls ich Fragen beantworten kann - gern!
    Wende dich auch an wko, sva, Ministerien (wie man es als Selbstständiger gewöhnt ist, sind aber nicht alle Infos von denen immer richtig...)!
  • Vielleicht kann dir da @DackyBlue weiterhelfen, sie hat sich da vor einem Jahr auch durch die Amts-Odyssee wurschteln "dürfen". Viel Erfolg ;)
  • @saai hab ich das jetzt richtig verstanden wenn ich eine betriebshilfe drinnen habe ( bin selbständige Nageldesignerin) 1Mann betrieb dann gibt es für mich kein wochengeld?? Hab ich keine betriebshilfe dann gibts wochengeld??🤔 die bei da wko kennen sich teilweise selber nicht aus....🙄
  • saaisaai

    1,724

    bearbeitet 25. 06. 2019, 19:40
    @Mrs_Kap, ja genau so ist es! Falls du mit Betriebshilfe geöffnet haben könntest, hättest du ja keinen Verdienstentgang. Du musst auf dem Antrag auf Wochengeld die Begründung beifügen, warum du keine Betriebshilfe einstellen kannst! Das trifft laut WKO auch bei dir zu: "Vom Einsatz einer Hilfskraft wird nur abgesehen, wenn aufgrund der Gewerbeberechtigung der Einsatz einer Hilfe unzulässig ist oder wenn wegen der örtlichen Lage des Betriebes keine Aushilfe gefunden werden kann oder in der Regel bei Ein-Personen-Unternehmerinnen." (https://www.wko.at/service/arbeitsrecht-sozialrecht/Wochengeld_fuer_Unternehmerinnen.html)!
    Die Betriebshilfe würde dir bezahlt werden, oder aber eben das Wochengeld! Da du ja als 1-Personen-Unternehmen nicht geöffnet halten kannst, weil ja eben das ganze Unternehmen an dir hängt, wirst du vermutlich dein Gewerbe ruhend stellen, oder? Du bist dann auch von den SVA-Beiträgen (ausgen. Pensionsversicherung) befreit!
  • oh, danke die Links sind super informativ. Habe selbst schon bei den diversen Stellen angerufen und überall unterschiedliche Informationen bekommen. Wenn ich mich durchgelesen habe, werde ich mir denke ich einfach auch einen Termin bei der SVA ausmachen!
    Reyhania
  • Hallo @Willma ! Konntest du deine Situation klären? Musst du dein Gewerbe ruhend melden?
    Bei mir war es so, dass ich Wochengeld bekommen habe, weil keine Betriebshilfe möglich war (Fachbranche). Ich musste jedoch mind. 20 h im Monat eine Ersatzkraft einstellen. Dh. in Summe geht die Rechnung nur zum Teil auf.
    Ich habe bei der WKO sehr gute Auskünfte erhalten. Auch wenn ich die Regelungen nicht für sehr praktikabel halte.
  • Die ersatzkraft musst du aber nicht zwingend einstellen, kann auch ein freundschaftsdienst sein soweit ich mich erinnere. Bei mir war es mein mann - aber in meiner branche gabs auch kein spezifische ausbildungsvorschrift. Wie hast du das gemacht @dreamingtree
    dreamingtree
  • @dreamingtree wir regeln es so das ich eine selbständige Nageldesignerin reinstelle , die muss mindestens 4 Tage oder 20st. Wo. Vorweisen mit einer Honorarnote (Rechnung stellen) somit bekomme ich das wochengeld bin aber trozdem vollversichert und der Betrieb läuft zu weiter.... 🙄 mal schauen wie sich das entwickelt...
    dreamingtree
  • Meine Mutter ist aus der Pension zurück gekommen und war auch für 20 h angemeldet. Sie hat meine Aufgaben in der Buchhaltung, Verrechnung und Lohnverrechnung übernommen.
    Den Rest meiner Projekte haben meine Kollegen übernommen.
    Im Endeffekt konnte ich 1 Woche nach der Geburt schon wieder stundenweise helfen, wenn es irgenwo komplizierter war.
    Konnte in dieser Zeit auch mein Geschäftsführergehalt zur Gänze beziehen. Während des Mutterschutz gibt es ja keine Zuverdienstgrenze.
    Das mit dem Freundschaftsdienst ist halt irgendwie so schwammig formuliert bei den Angaben. Wir wollten dann lieber auf Nummer sicher gehen. Vor allem hats für mich auch gepasst, dass sie auch etwas für ihren Einsatz erhalten hat. Wenns der eigene Mann ist, ists natürlich nochmal was anderes, weils ja eh ein Haushalt ist und es kein meins und deins gibt.
  • @Mrs_Kap ist das dein erstes Kind? Ich weiß, dass ich echt große Angst davor hatte, wie das alles werden wird und ob sich das alles ausgehen kann. Ich kann dahingehend beruhigen, dass es bei uns echt gut geklappt hat. Ich konnte die Zeit mit meiner Kleinen genießen und hab mich trotzdem um die wichtigsten Sachen im Büro mitkümmern können. Ich hab auch eine neue Einstellung zu meinem Job seit dieser Zeit. Ich hatte solche Angst, dass ich zu früh wieder arbeiten "MUSS" und hab aber gelernt, dass die Dinge, die man wirklich gerne tut (weil sie einem einfach wichtig sind) auch in so einer Phase keine so starke Belastung sind.

    Ich habe bis zum letzten Tag (natürlich nicht mehr vollzeit) gearbeitet und es hat (meistens) wirklich Spaß gemacht. Am Ende durfte ich halt keine unangenehmen Kundentelefonate mehr führen, weil die Emotionen schon mal mit einem durchgehen =))

    Es ist eher oft eine Nervenprobe, sich nicht nervös machen zu lassen oder ständig schlechtes Gewissen zu haben. Das bringt nämlich gar nix! Und du wirst sehen, der neue Ryhtmus braucht zwar ein paar Wochen, aber dann läuft es super. Und wenn du eine gute Vertretung hast, wird in der Zeit auch nichts passieren.

    Wie organisierst du die Zeit nach dem Mutterschutz?
  • @dreamingtree ja es ist mein erstes Kind, und ich lass es auf mich zukommen. Versetzte den Betrieb auch nach Hause um es besser zu vereinbaren :) sollte es nicht klappen gibt es Plan B..
    Die Zeit nach dem Mutterschutz hoffe ich das die Aushilfe wenigstens auf 2 Tage bleibt, möchte mind. 1 1/2 Jahre Karenz nehmen und kann ja dazuverdienen.. Oma und Opa dürfen 2x halbe Tage aufpassen auf den Zwerg und 2 halbe mein Mann in der Zeit kann ich ein wenig arbeiten ... aber wie gesagt man muss schauen wie auch das alles entwickelt 😁
  • Hallo ihr Lieben! Ich erwarte im Nov mein erstes Kind, bin selbstständig und hab unendlich viele Fragen 🙈
    Meine Steuerberaterin ist überhaupt keine Hilfe 😣 kann man sich bei der SVA persönlich informieren? Gibt es für Selbstständige nicht auch irgendwelche Vorträge wo man Fragen stellen kann?
    Was bedeutet es, dass wir als selbstständige nicht in „Karenz“ gehen - wir bekommen aber genauso Kindergeld oder? Haben also die gleichen Auswahlmöglichkeiten (einkommensabhängig oder nicht und über welchen Zeitraum usw)?!?
    Bis wann muss ich mich da entscheiden und wo dann abgeben?
    Ich weiß auch nicht ob ich meine arbeit ruhend melden soll, ich bin Physiotherapeutin und habe 2 eingemietete Therapeuten in der Praxis - ich bin also Hauptmieterin- darf ich in dieser Zeit dann keine „Einnahmen“ von den zwei Therpaeuten beziehen? Meine Steuerberaterin meint dass es nicht wirklich Einnahmen sind weil es beim Steuerausgleich nur meine Ausgaben mindert 🤔 ich Checks nicht und finde das alles ganz furchtbar mühsam 🙈😣😣
    Hilfe!
  • bearbeitet 31. 05. 2019, 16:48
    Hallo!
    Gratulation zur Schwangerschaft :)

    Ich war damals bei einem Vortrag von Frau in der Wirtschaft. Das war damals sehr informativ. Da ich selbst aber nicht in Karenz gegangen bin, kann ich deine Fragen leider nicht beantworten.
    Ich hab mich damals bei der WKO informiert. Die wußten ganz genau Bescheid und konnten mir top weiterhelfen.

    Bin mir sicher, dass sie dir auch ganz genau deine Fragen beantworten können.
  • @SaSa11 es gibt 1x im Monat bei uns in der WKO so a Info vm. Zur Beratung Ich musste mich da anmelden. Ich bin 4 wo vor Mutterschutz und hab mir das von dem Herrn ausfüllen lassen das mit dem Geld musst dir dann immer jedes Monat selber beantragen da kann dir Leon Steuerberater helfen da sich bei da SVA jeden Tag was neues ändert.
    Du hast Anspruch auf Karenz wie jede andere Frau mit den gleichen Karenzzeiten ...
    Du musst es bis spätestens 4 wo nach Geburt wissen weil du das Geld dann sowieso rückwirkend bezahlt bekommst...
    Einnahmen kannst du haben da musst dich erkundigen wieviel du im Jahr dazu verdienen darfst zum
    Karenzgeld...
    Ja es ist mühsam und für mich steht auch fest, bei Kind 2 mach ich es auch ruhend alles andere ist furchtbar viel papierkram 🙈Alles gute
  • UllaUllaUllaUlla

    594

    bearbeitet 2. 06. 2019, 00:38
    @saakura während der Zeit in der man Wochengeld bezieht muss man sogar keine pensionsbeiträge zahlen :)

    Ich habe einfach bei jeder frage die sva angerufen. Zumindest in Wien ist man da zwar stundenlang in der Leitung und wird öfters an wen anderen geschickt, aber im Endeffekt kann man doch alles erfragen und bekommt mit viiiiiiel Geduld auch alle Antworten (zumindest hab ixh die Erfahrung gemacht).

    Ich beziehe aktuell Wochengeld, das wird 1x pro Monat nachträglich überwiesen.
    Danach werde ich das pauschale kinderbetreuungsgeld beziehen für 12 Monate. Also praktisch Karenz, aber daneben unter der zuverdienstgrenze arbeiten.
    Achtung! Mit wurde gesagt man muss das extra angeben, dass man unter der Grenze bleiben wird oder geblieben ist, sonst werden rückwirkend zu hohe Beiträge verlangt..... Innerhalb von 16 Monaten glaub ich, aber ist schon wieder ein paar Monate her, dass ich mit der sva am Telefon war.

    Bis jetzt war aber alles noch relativ durchschaubar und alle hilfsbereit und das Geld kam auch rechtzeitig.....
    (hab mein Gewerbe für den Mutterschutz ruhend gelegt und bin auch ein 1-frau Unternehmen)
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