Karenz verlängern?

Hallo, ich habe eine Frage: offiziell bin ich bis Ende August in Karenz, möchte aber erst ab Oktober wieder arbeiten. Mir ist bewusst, dass ich für September kein Geld mehr kriege aber was gibt es sonst zu erledigen? Bin ich in dieser Zeit trotzdem versichert? Was muss ich beachten? Danke

Kommentare

  • Ich habe 3 Monate vor Rückkehr ins Büro melden müssen, dass ich verlängere, aber sofern es auch so kurzfristig akzeptiert wird passt alles. Bei der GKK musst du dich mitversichern lassen sofern du und dein Partner nicht verheiratet seid. Wenn schon geht das automatisch.
  • @nzmal danke. Ja mein Chef hofft dass ich nicht pünktlich zurück komme :) ich glaub er wird enttäuscht sein dass ich überhaupt so früh schon zurück komme =)) und ja, wir sind verheiratet. Cool, danke für die Info.
    nzmal
  • Bzgl. Mitversicherung beim Partner: wir sind seit 2 Jahren verheiratet, musste aber ein Formular dafür hinschicken, dass ich mitversichert bin! Würde mal nachfragen, nicht einfach drauf verlassen! Der von der GKK war auch verwundert, dass es nicht automatisch hinterlegt war.
  • Ja genau frag am besten zuerst nach. Bei mir haben sie gesagt das geht dann automatisch auf den Mann über und Kinder sind automatisch auch immer beim Papa mitversichert (habe ich zb nicht gewusst).
  • @AureliasMum @nzmal danke, ich werde bestimmt nachfragen. LG
  • Hi! Wenn ich darf, würd ich auch gern eine Frage stellen, da das ziemlich mit meinem Problem zusammenpasst 😁

    Meine Tochter ist jetzt 3 Wochen alt, kam am 27.6. zur Welt. Ich würde gerne bis 28.8.2020 in Karenz bleiben.
    Für den Kinderbetreuungsantrag habe ich genau, dieses Datum angegeben, Karenz selbst ist ja aber nur bis zum 2. Geburtstag des Kindes möglich.
    Muss ich dann im Mai 2020 den Antrag schicken, dass ich gerne bis Ende August in Karenz bleiben möchte? Bekomm ich auch das Kinderbetreuungsgeld ohne Probleme bis dorthin? Hoffe, es ist verständlich rübergekommen. Würde über Erfahrungen freuen 😛
  • @MonaLisa27 du kannst dich mit dem AG auf eine längere Karenz einigen, verlierst aber den Kündigungsschutz, verstehe nicht ganz warum du das wegen 2 Monaten willst. Fürs KBG musste ich zwar die Karenzvereinbarung abgeben aber ich denke es müsste egal sein, wenn da was kürzere drauf steht. Man darf ja auch arbeiten wenn man unter der Zuverdienstgrenze bleibt.
  • Ich wollt auch ein halbes Jahr Karenz verlängern, meine Firma hat gleich gesagt ich verlier den Kündigungsschutz. Hab dann gestern mit der AK telefoniert, die raten mir mit Elternteilzeit zurückzugehen oder einen Mutterschaftsaustritt zu machen. Und alles auf jeden Fall über die AK, also so schreiben zu lassen, dass ja alles abgesichert ist.
    Wenn ich die Karenz verlängern würd, hat das Schreiben rechtlich überhaupt nix zu sagen und meine Firma wird schauen dass sie mich kündigen, da sie mir dann vorschreiben können wie ich arbeiten soll, wenn ich wieder anfangen möchte und ich würd dann in einen anderen KV kommen. Bei Elternteilzeit hat man selber mehr Rechte..
    Ich muss bis spätestens Donnerstag entscheiden was ich mach. Bin noch so unschlüssig. Außerdem machts bei mir einen Unterschied von 200€ netto, ob ich 12 oder 16h arbeite... seh dann aber meine Mädls 2 Tage gar nicht, weil ich über 1,5h pendeln muss... 😕
  • sosososo

    6,786

    bearbeitet 11. 10. 2018, 13:09
    @KarinW wie hast du es denn gelöst?

    Wenn ich innerhalb der 2 Jahre Karenz, die möglich sind, 1x beim AG verlängere - verliere ich den Kündigungsschutz nicht, oder?
    Elternzeit sind min. 12 Stunden, ist das richtig?

    Wenn ich zB nach den 2 Jahren nur 8h komme? Verlier ich dann auch den Kündigungsschutz? Oder geht das?

    soviele Fragen :# versuch grad irgendwie da einen Durchblick zu bekommen ..
  • @soso Mit einer fristlosen Kündigung 😏
    Wollt 12h Elternteilzeit haben, hab ihr 2 Tage vorgeschlagen, dann erst zu spät eine Antwort von der Firma bekommen. Hätt aufs Gericht gehen können, wollt dann aber nicht. Dann hab ich gekündigt..
    Bin jetzt arbeitslos und hatte heute den ersten Termin am Ams. Bin jetzt als Wiedereinsteiger auf 16-20h eingestuft und nach 3 oder 4 Monaten (hab ich mir nicht genau gemerkt) werd ich auf Vollzeit aufgestuft...

    Ja bei Verlängerung verlierst du den Kündigungsschutz.
    Bei Elternteilzeit, also mind. 12h, hast ja auch Kündigungsschutz bis maximal 4 Wochen nach dem 4. Geburtstag des Kindes. Wenn du weniger Stunden arbeiten möchtest vermute (!) ich, dass du dann auch den Kündigungsschutz verlierst..
  • Elternteilzeit finktioniert nur wenn die Firma die nötigen Voraussetzungen erfüllt, sonst hast ein Pech gehabt
  • @KarinW darf ich dich dazu auch was fragen? Du bist ja glaub ich auch von einer karenz in die andere (wenn ich mich richtig erinnere). Wie wird denn da das Arbeitslosengeld berechnet?
    Hab zwar noch länger zeit mich zu entscheiden, möchte aber ungern in meine alte firma zurück...
  • Ja genau bin ich @claudschgi Es wird das Einkommen von vor der Karenz zum berechnen genommen, nicht das KBG.
    Aber genaueres weis ich da auch nicht..
  • Ok danke. Das hilft mir schon mal als anhaltspunkt. Danke 😘
  • aber ich dachte man kann einmalig problemlos an der Karenzdauer was ändern? da hab ich wohl was falsch verstanden.
  • @soso innerhalb der frist ja. Kündigungsschutz gibt's halt nach längerer als zwei Jahren karenz nimmer. Und unter einer bestimmten betriebsgröße sowie wenn du noch nicht lange genug dort gearbeitet hast sowieso nicht.
  • @wölfin danke. ja, das mit der Betriebsgröße usw. ist mir bekannt. Also innerhalb der 2 Jahre kann man verlängern ? Die Frist: 3 Monate vor dem vereinbarten Arbeitsantritt waren das glaub ich.

Hey! 1 Frage - 100 Antworten!
Im BabyForum kannst du dich einfach, sicher und anonym mit (werdenden) Mamas und Papas in deiner Nähe austauschen. Registriere dich jetzt, um alle Bereiche zu sehen und mitzuplaudern:Kostenlos registrieren

Social Media & Apps


Registrieren im Forum