Hallo, ich habe eine Frage: offiziell bin ich bis Ende August in Karenz, möchte aber erst ab Oktober wieder arbeiten. Mir ist bewusst, dass ich für September kein Geld mehr kriege aber was gibt es sonst zu erledigen? Bin ich in dieser Zeit trotzdem versichert? Was muss ich beachten? Danke
Kommentare
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Meine Tochter ist jetzt 3 Wochen alt, kam am 27.6. zur Welt. Ich würde gerne bis 28.8.2020 in Karenz bleiben.
Für den Kinderbetreuungsantrag habe ich genau, dieses Datum angegeben, Karenz selbst ist ja aber nur bis zum 2. Geburtstag des Kindes möglich.
Muss ich dann im Mai 2020 den Antrag schicken, dass ich gerne bis Ende August in Karenz bleiben möchte? Bekomm ich auch das Kinderbetreuungsgeld ohne Probleme bis dorthin? Hoffe, es ist verständlich rübergekommen. Würde über Erfahrungen freuen 😛
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Wenn ich die Karenz verlängern würd, hat das Schreiben rechtlich überhaupt nix zu sagen und meine Firma wird schauen dass sie mich kündigen, da sie mir dann vorschreiben können wie ich arbeiten soll, wenn ich wieder anfangen möchte und ich würd dann in einen anderen KV kommen. Bei Elternteilzeit hat man selber mehr Rechte..
Ich muss bis spätestens Donnerstag entscheiden was ich mach. Bin noch so unschlüssig. Außerdem machts bei mir einen Unterschied von 200€ netto, ob ich 12 oder 16h arbeite... seh dann aber meine Mädls 2 Tage gar nicht, weil ich über 1,5h pendeln muss... 😕
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Wenn ich innerhalb der 2 Jahre Karenz, die möglich sind, 1x beim AG verlängere - verliere ich den Kündigungsschutz nicht, oder?
Elternzeit sind min. 12 Stunden, ist das richtig?
Wenn ich zB nach den 2 Jahren nur 8h komme? Verlier ich dann auch den Kündigungsschutz? Oder geht das?
soviele Fragen versuch grad irgendwie da einen Durchblick zu bekommen ..
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Wollt 12h Elternteilzeit haben, hab ihr 2 Tage vorgeschlagen, dann erst zu spät eine Antwort von der Firma bekommen. Hätt aufs Gericht gehen können, wollt dann aber nicht. Dann hab ich gekündigt..
Bin jetzt arbeitslos und hatte heute den ersten Termin am Ams. Bin jetzt als Wiedereinsteiger auf 16-20h eingestuft und nach 3 oder 4 Monaten (hab ich mir nicht genau gemerkt) werd ich auf Vollzeit aufgestuft...
Ja bei Verlängerung verlierst du den Kündigungsschutz.
Bei Elternteilzeit, also mind. 12h, hast ja auch Kündigungsschutz bis maximal 4 Wochen nach dem 4. Geburtstag des Kindes. Wenn du weniger Stunden arbeiten möchtest vermute (!) ich, dass du dann auch den Kündigungsschutz verlierst..
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Hab zwar noch länger zeit mich zu entscheiden, möchte aber ungern in meine alte firma zurück...
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Aber genaueres weis ich da auch nicht..
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