Hi ihr Lieben...
Ich habe heute meinen Dienstgeber offiziell von der Schwangerschaft in Kenntnis gesetzt, da ich ab 01.09. wieder arbeiten müsste.
Die gute Nachricht - ich darf bis 05.01.2019 daheim bleiben in Eltern-Karenz. Darf die also bis zum Maximum ausreizen, und rutsche sofort am selben Datum in den Mutterschutz.
Jetzt hab ich allerdings das Problem, dass mein KBG mit August endet (da ja geplant war, ich würde wieder arbeiten gehen) und ich kein Einkommen hab. Nur die Alimente der beiden älteren Kinder und die Familienbeihilfe.
Kann ich irgendwas an Geldern beantragen?
Meine Wohnung ist gekündigt, allerdings erst mit Oktober weg.
Mir würde spontan die Mindestsicherung einfallen, aber ich muss mich bei meinem Freund melden, da die Große ab September hier in den Kindergarten gehen muss.
Schmälert das den Bezug von Mindestsicherung?
Was für Möglichkeiten hab ich? Der Kindergartenplatz für die Kleine ist weg.
Kommentare
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War zb bei einer bekannten der Fall das sie keine bekommen hat weil er "zu viel" verdient hat.
Ab besten lässt du dich am Sozialamt beraten.
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Dafür glaub ich das es eine Änderung bei der Mindestsicherung gibt ab diesem JAhr das es nicht mehr auf den Partner ankommt was er verdient.
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Kein Anspruch auf Wochengeld besteht, wenn die Schutzfrist nach dem Ende des einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeldes beginnt und die Erwerbstätigkeit noch nicht wieder aufgenommen wurde. Auch dann nicht, wenn die arbeitsrechtliche Karenzdauer noch aufrecht ist.
Die Regelung gilt für Frauen, bei denen die Schutzfirst ab dem 1. März 2017 begonnen hat. In der Regel beginnt die Schutzfrist 8 Wochen vor dem Geburtstermin.
Ich glaube du hättest wieder arbeiten müssen dazwischen das du einen Anspruch hast.Das es den Arbeitgeber lieber ist das du gleich daheim bleibst ist auch klar so kostet du ihm ja nichts. lg Julie
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das wär die Regelung gewesen wenn du noch KBG bekommen hättest, aber das ist bei Dir ja nicht mehr das Fall.
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Wenn du kündigst dann könntest du dich Arbeitslos melden aber da bekommt man auch erst nach 1 Monat ein Geld.
Ganz ehrlich ich glaube du hättest wieder arbeiten gehen müssen bis zum Mutterschutz damit du GEld bekommst. lg Julie
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Sobald man unter den Mindestsicherungssätzen liegt, bekommt man das fehlende Geld.
Sie müsste sich jetzt die Sätze für ihr Bundesland raus suchen und mit den Einnahmen gegen rechnen.
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Sorry, habe zum max Einkommen bis jetzt leider nichts gefunden
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Kommt auch auf das Bundesland an. Tirol zahlt z.B. die Miete komplett eigenständig in den anderen Bundesländern ist die Miete mit einem Betrag von 25% der Richtsätze bereits enthalten
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ABER: für Mindestsicherung darf man kein Vermögen über 4000 Euro haben, also keine Sparbücher, Eigentumswohnung etc. Auto nur wenn es für die Arbeit gebraucht wird.
@Julie79 bei der Mindestsicherung kommt es schon noch auf das Partnergehalt an, das ist neu bei der Notstandshilfe. Aber bei der muss man ja arbeitslos gemeldet sein und Betreuung für die Kinder haben also für @Asuna nicht relevant.
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Kein Bundesland deckelt aktuell mehr, das Modell von Niederösterreich wurde als rechtswidrig erklärt und musste die Deckelung nachträglich wieder aufheben.
@Resi1212
Du solltest vielleicht auch bedenken, dass du nur so viele Jahre als Rentenzeit angerechnet bekommst, so lang das Kbg auch bezogen wird.
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Das OÖ System wird gerade seit Juni vom Verfassungsgericht geprüft, eben wegen dieser Deckelung.
Diese wird wie in NÖ auch kippen.
Die Regierung sieht deswegen beim neuen System allgemein von einer Deckelung ab, da diese vor dem Gericht nicht stand hält.
Lieber kürzen sie vor allem bei den Kinderrichtsätzen.
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Bis zum 31.12.2017 bestätigte der Amtsarzt bzw. der Arbeitsinspektionsarzt individuelle Beschäftigungsverbote („vorzeitiger Mutterschutz“, d.h. über die 8-Wochen-Frist hinausgehend) werdender Mütter bei Gefährdung des Lebens oder der Gesundheit von Mutter oder Kind bei Fortdauer der Beschäftigung.
Aufgrund gesetzlicher Neuerungen dürfen derartige Freistellungen ab 01.01.2018 bei bestimmten Indikationen von Fachärzten für Frauenheilkunde und Innere Medizin ausgestellt werden.
Heißt das, jetzt dürfen das die Frauenärzte selbst entscheiden?
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Anämie mit Hämoglobin im Blut (mehr als 8.5 g/dl) mit zusätzlicher kardiopulmonaler Symptomatik,
Auffälligkeiten im pränatalen Ultraschall mit drohendem Risiko einer Frühgeburt unter laufender Therapie (z. B. Polyhydramnion),
Belastete Anamnese mit status post spontanem Spätabort oder Frühgeburt eines Einlings (16. bis 36. Schwangerschaftswoche),
Insulinpflichtiger Diabetes Mellitus,
Kongenitale Fehlbildungen, Uterusfehlbildungen,
Mehrlingsschwangerschaften,
Organtransplantierte (z. B. Niere, Herz) Schwangere (hohe Rate an Frühgeburten, Wachstumsretardierung und mütterlicher Morbidität)
Plazenta praevia totalis bzw. partialis ab der 20. Schwangerschaftswoche
Präeklampsie, E-P-H-Gestose,
Status post Konisation,
Sonographisch bewiesene subamniale oder subplazentare Einblutungszonen (Hämatome) mit klinischer Symptomatik,
Thromboembolische Geschehen in der laufenden Schwangerschaft,
Verdacht auf Plazenta increta/percreta inklusive Narbeninvasion ab der 20. Schwangerschaftswoche,
Vorzeitige Wehen bei Zustand nach Tokolyse im Krankenhaus,
Wachstumsretardierung mit nachgewiesener Mangelversorgung des Feten,
Zervixinsuffizienz: Zervixlänge unter 25 mm Länge und/oder Cerclage in laufender Schwangerschaft.
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Blutungen in der frühschwangerschaft stehen nicht auf der Liste, weil die sehr viele schwangere haben. Aber du hast sie ja anscheinend ausgeprägter als die meisten. In welcher ssw bist du? Ich glaub, die Regelung, dass man erst ab (oder nach?) Ssw15 in vorzeitigen Mutterschutz gehen kann gibt's immer noch, oder?
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Ja immer wiederkehrende Hämatome. Keine Ahnung ob das Grund genug ist.
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Aber wovon wird das Krankengeld gerechnet?
Ich war ja dann im August noch in Karenz und dann gleich im Krankenstand? Hilfeeee.
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Stimmt ned so ganz... bei längeren Krankenstand zahlt irgendwann die Krankenkasse..und dann reduziert sich auch immer mehr das „Gehalt“ je länger sie im Stand is
Siehe AK-Seite:
Wer krank wird, muss von Arbeitgeberin oder Arbeitgeber weiterhin Entgelt bekommen. Entgelt ist nicht nur Lohn und Gehalt. Auch regelmäßige Überstunden oder Zulagen, im Durchschnitt gerechnet, gehören dazu. Zunächst muss der Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin das Entgelt voll zahlen, später zur Hälfte. Danach gibt es Krankengeld. Wie lange der Arbeitgeber das Entgelt zahlen muss, hängt von der Dauer der Betriebszugehörigkeit ab und ist bei ArbeiterInnen und Angestellten verschieden.
Entgeltfortzahlung bei Angestellten
(wenn das Arbeitsjahr vor dem 1.7.2018 begonnen hat)
Angestellte haben in den ersten 5 Jahren Anspruch auf 6 Wochen volle und 4 Wochen halbe Entgeltfortzahlung.
Erkranken Angestellte innerhalb von 6 Monaten neuerlich, so bekommen sie noch einmal 6 Wochen 50 % Entgeltfortzahlung und 4 Wochen 25% Entgeltfortzahlung.
Dauert ein Krankenstand in den ersten 5 Jahren länger als 6 Wochen, besteht Anspruch auf 8 Wochen volles Entgelt, wenn der Krankenstand auf einem Arbeitsunfall beruht.
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Im Krankenstand musst auch immer wieder zur ärztlichen Kontrolle und die können dich wieder arbeiten schicken.
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Ich würde wenigstens versuchen eine Freistellung zu bekommen... finde Krankenstand sehr risikoreich (auch für den Frauenarzt)
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