Gemeinsam 2 Jahre Karenz & Familienzeitbonus

Hallo in die Runde,

leider lässt mich Google nicht schlauer werden was die Themen angehen.

Ich würde gerne direkt nach der Geburt zu Hause bei meiner Frau bleiben - allerdings kann man erst AB der Geburt den Familienzeitbonus beantragen - wie läuft das also genau ab?

Wir wollen insgesamt 2 Jahre zu Hause bleiben - 1 Jahr sie - 1 Jahr ich - wie viele Tage sind das? Wie läuft das genau ab inkl. zeitlicher Kriterien?

Vielen Dank :D

Kommentare

  • Hallo,
    Soweit ich weiß musst du einen Zeitabschnitt zwischen 28 und 31 Tagen wählen an denen du daheim bleibst.
    Das heißt, dass du ab der Geburt zwischen 28 und 31 Tagen daheim bleiben kannst und dafür dann den Familienzeitbonus in Höhe von maximal €700 beantragen kannst (bei 31 Tagen). Gehst du kürzer, wird der Bonus entsprechend weniger.
    Bezüglich Fristen bin ich nicht ganz sicher aber das findet sich bestimmt bei Google. Bitte beachte, dass das Papamonat freiwillig ist und vom DG nicht genehmigt werden muss. Erkundige dich also rechtzeitig ob das in deinem Betrieb möglich ist. Du erhältst in der Zeit kein Gehalt!

    Wenn ihr euch beide die Karenz Teilen wollt (so habe ich es jetzt verstanden wenn 1 Jahr sie und ein Jahr du daheim bleiben wollen) dann hat das mit dem Familienzeitbonus nix zu tun sondern ist Karenz. Die muss der Arbeiteber dir genehmigen und du kannst für die Zeit KBG beantragen (so wie deine Frau auch).

    WICHTIG: Wenn du nächstes Jahr ebenfalls ich beziehst dann wird dir der Familienzeitbonus wieder abgezogen. Das heißt, dass du dann um den Betrag weniger KBG erhältst. Das Problem haben wir jetzt auch deswegen wird mein Mann zwar ein Monat daheim sein aber den Bonus einfach nicht beantragen.
  • Schqu mal hier: https://www.frauen-familien-jugend.bka.gv.at/familie/finanzielle-unterstuetzungen/familienzeitbonus.html

    Da steht eigentlich alles Wissenswerte über den Familienzeitbonus drin.
    Beantragen kannst ihn frühestens mit dem Tag der Geburt des Kindes!

  • Gut das mit dem Papamonat hab ich ja jetzt so halbwegs verstanden - macht man mit dem AG aus und angeblich ist es so, dass man erst nach den bspw. 31 Tagen und Rückkehr in die Arbeit bei der Krankenkassa die Bewilligung einreichen kann damit man das Geld bekommt.

    Wir wollen insgesamt 2 Jahre bei unserem Kind zu Hause sein - mit diesem Kinderbetreuungsgeld auf Tagesbasis ist es find ich irgendwie kompliziert.

    Bis zum 1. Geburtstag soll meine Frau zu Hause sein - bis zum 2. Geburtstag ich - wie viele Tage sind das denn dann die jeder beantragen muss?
  • LisaLisaLisaLisa

    2,255

    bearbeitet 5. 08. 2018, 21:05
    @Butterfliege ich bin im moment in der 35. ssw und mein mann und ich haben auch papamonat und 2 jahre geteilte karenz vor 😊Du kannst den papamonat innerhalt von 3 mon nach der geburt konsumieren, es muss also nicht gleich nach der geburt sein. Mein mann wird zb die paar tage die ich im kh bin noch arbeiten gehen und dann mit uns 31 tage zuhause bleiben.
    Du musst mit deiner firma familienzeit vereinbaren. Das solltest du schon zeitig vor der geburt abklären weil es darauf keinen rechtsanspruch gibt, die firma kann also nein sagen. Wenn deine firma zustimmt muss die firma ein formular ausfüllen welches du mit dem antrag auf familienzeitbonus abgeben musst. Natürlich geht das erst nach der geburt, man weiss ja vorher nicht wann das kind genau kommt (ausser veim geplanten kaiserschnitt). Die arbeiterkammer empfielt die familienzeit auch schriftlich mit dem AG vor der geburt zu vereinbaren. Auf der AK website gibt es auch entsprechende vordrucke. Beantragen kannst du den familienzeitbonus rein theoretisch auch schon ein paar tage nach der geburt (man braucht zb die svnr vom baby), man muss also nicht das ganze monat verstreichen lassen bis man den antrag abgiebt.
    Welche variante vom kinderbetreuungsgeld wollt ihr denn wählen - pauschal oder einkommensabhängig (rentiert sich meistens wenn beide partner vorher arbeiten gehen) ?
    Es ist auch möglich dass ihr beim wechsel von deiner frau zu deiner karenz 1 monat überlappend zuhause bleibt. Wir werden das zb so machen, auch dass es für das kleinkind dann nicht so eine rasche umstellung von mama auf papa ist. Dann ist der kündigungsschutz aber nur 23 monate und nicht 24 monate gegeben.
    Einreichen muss deine frau ihre karenzzeit innerhalb der mutterschutzzeit bei ihrem AG und dann eben kinderbetreuungsgeld für sich bei der gkk beantragen (länge der karenzzeit und bezugsdauer von kinderbetreuungsgeld müssen nicht gleich lang sein). Bei einem jahr wären das 365 tage (beim schaltjahr 366 tage).
    Du musst mind 3 monate vor karenzantritt deinen AG informieren, max 4 monate vorher. Früher ist nicht empfehlenswert weil du erst ab 4 monate vor deinem karenzantritt kündigungsschutz hast. Du must dann auch wieder für dich das kinderbetreuungsgeld extra beantragen.

    Du kannst zb auch mit der arbeiterkammer oder gkk einen termin ausmachen zur beratung bzw auch anrufen. Die waren bei mir sehr hilfreich sodass ich mich jetzt 100% auskenn und weiss wie man den ganzen papierkram ausfüllen muss und wann wo abgeben.
  • Vielen Dank für deine tolle Antwort!

    Wie macht ihr das, wenn er ziemlich rasch nach Hause kommen zu Hause ist? Vereinbarung AG ist klar - aber da kommt ja nicht so schnell die Bewilligung von der Krankenkasse oder?

    Wir wollen das pauschale KBG - sie 365 Jahre und ich 365 - was muss sie dann am Formular angeben? Uns ist das irgendwie nicht logisch :dizzy:
  • LisaLisaLisaLisa

    2,255

    bearbeitet 5. 08. 2018, 21:19
    Von der gkk braucht msn keine bewilligung in dem dinn. Man macht familienzeit mit dem AG aus und bleibt ab dem vereinbarten tag einfach zuhause. Der AG muss einem auch genau mit dem letzten arbeitstag abmelden und dann wieder nach den 28-31 tagen anmelden. Das ist so gesehen wie unbezahlter urlaub und man wird komplett abgemeldet. Mein mann wird zb am folgetag der geburt wieder arbeiten gehen und mit tag 4 nach der geburt beginnend die familienzeit ausmachen. Dafürbraucht man eben das formular wo vom arbeitgeber auch genau das datum der familienzeit eingetragen wird und der AG unterschreibt das auch. Mit dem zettel und noch einem allgemeinen antragsformular für den familienzeitbonus geht man dann zur gkk und beantragt familienzeitbonus. Der wird im grund immer gewährt, solang man sich an die rechtlichen vorgaben hält und die formulare vollständig ausfüllt. Nach den 28-31 tagen geht der mann wieder normal arbeiten und wird von der firma wiwder angemeldet.

    Die pauschale variante hab ich mir nicht so genau angeschaut weil wir mit der einkommensabhängigen viel besser aussteigen (bezugsdauer 12 monate ich und 2 monate mein mann).

    Wollt ihr auch ein monat gemeinsam zuhause bleiben oder nicht?
  • Nein, da Frau Lehrerin ist könnte sich das absurderweise fast mit den Ferien überschneiden als Übergang.

    Na dann schau ich mal ob mir da wer helfen kann mit dem Formular - eine Freundin von uns hat da nämlich einen Fehler gemacht und dann Probleme gehabt weil sie scheinbar zu lang angegeben hatte an Tagen die sie zu Hause ist und da gab es dann Troubles mit Karenzzeit vom Mann
  • LisaLisaLisaLisa

    2,255

    bearbeitet 5. 08. 2018, 21:30
    @Butterfliege das ist ja super wenn sich das mit dem schulferien so ausgeht 😊

    Ich würde einfach bei der versicherung anrufen und nachfragen wegen dem ausfüllen, die helfen da sicher auch telefonisch gerne!
  • ja werden wir sowieso machen :D Wollte da nur nicht als Nichtswissende anrufen ;)

    Dieses x-Tage + x-Tage was man da beantragen kann ist halt komisch, wenn sich die Berechnung nach dem richtet was meine Frau beantragt - weil wenn sie da jetzt 365 eingibt - hätte ich nach den Rechnungen weniger Tage (eben diese 20% oder so) - will aber auch 365 Tage in Karenz.

    Warum einfach, wenn es auch kompliziert geht? :D
  • wie ist das denn beim einkommensabhängigen?

    wenn wir jeder 1 Jahr in Karenz gehen wollen?
  • @Butterfliege also soweit ich weiß, ist es beim einkommensabhängigen so, dass man eben nur 1 Jahr lang Geld beziehen kann, aber zB 2 Jahre daheim bleiben kann.
    Im 2. Jahr bekommt man dann allerdings kein Geld mehr und muss sich entweder beim Partner mitversichern oder aber selbst versichern, was dann logischerweise auch wieder etwas kostet.
    Ich find, dass sie das ganze rund ums KBG ziemlich kompliziert gmacht haben und das es fast ein undurchblickbarer Dschungel worden is, wo sich kaum noch wer auskennt.
    Ich würd euch sonst raten, dass ihr zur AK geht und euch beraten lasst, welche Variante für euch am besten ist und wo ihr am besten aussteigt.
    Ich denk, dann ist man auf der sicheren Seite. 😊und beim ausfüllen kann dir wie schon erwähnt bestimmt die KK dann helfen 😊
  • Also wenn wir es richtig gerechnet haben müssten wir beim einkommensabhängigen doch um 300€ ca mehr bekommen.

    wenn wir uns es 1:1 aufteilen müsste ich mich nach der Karenz von meiner Frau dann bei ihr 1 Jahr mitversichern lassen wenn ich das richtig gelesen hab.

    Zählt nur das Einkommen von meiner Frau oder auch von mir? Dieses 12 + 2 irritiert mich
  • LisaLisaLisaLisa

    2,255

    bearbeitet 9. 08. 2018, 00:09
    Also karenzzeit hat mal nichts zu tun mit der länge des kinderbetreuungsgeldbezugs.

    Karenz müsst ihr mit dem arbeitgeber vereinbaren, kündigungsschutz ist bis zum 2. geburtstag vom baby.

    Das einkommensanhängige kinderbetreuungsgeld gibt es für die ersten 12 monate nach der geburt für eine person (= dein frau) und dann noch für max. 2 zusätzliche monate für die 2. person (=du). Deshalb das 12+2.

    Berechnet wird die höhe vom wochengeld deiner frau (80%, max. 66 euro/tag) für die zeit wo sie das kinderbetreuungsgeld bezieht, also für 12 monate. Bei dir wird dann ein fiktives wochengeld berechnet und davon gibts eben auch 80% für deine ersten 2 monate. Bei deiner frau gibt es noch zu bedenken dass sie in den ersten 8 bzw 12 wochen nach der geburt wochengeld bezieht, was höher ist als das kinderbetreuungsgeld. Aber das ist bei beiden varianten (pauschal und ek-abhängig) so.

    Während des bezuges vom kinderbetreuungsgeld ist man automatisch versichert, dann nicht mehr (also von monat 15-24 bei euch). Deine frau hätte also automatisch für ihr jahr eine versicherung, du nur für die ersten 2 monate. Ab monat 15 bzw ab deinem 3. karenzmonat musst du dich bei deiner frau für die restlichen 10 monate mitversichern lassen (ist kostenlos).
    itchifyincredibiles
  • dann scheint das ja eine recht gute Variante zu sein - hab gelesen, dass alles über 1200 Netto einkommensabhängig besser ist.

    Meine Frau kriegt an die 1800 netto und da kommen noch Sonderzahlungen dazu, also glaube ich wird es so besser sein.

    Mein Gehalt spielt ja scheinbar keine Rolle, obwohl ich weniger als meine Frau verdiene - zwar nur geringfügig weniger, aber immerhin.
  • LisaLisaLisaLisa

    2,255

    bearbeitet 9. 08. 2018, 00:21
    Ja, bei dem einkommen ist es sicher die bessere option! (Machen mein mann und ich deshalb auch so 😊)

    Dein einkommen spielt nur für die 2 monate, wo du das kindergeld beziehst, eine rolle.

    Der einzige „nachteil“ an dieser variante ist, dass man sich sozusagen im ersten jahr etwas sparen muss um im zweiten jahr noch geld zu haben womit manche leute ein problem haben. Und etwas mehr papierkram wegen der versicherung (ist aber nur ein zettel bzw geht es wenn man verheiratet ist oft automatisch bzw nur mit einem anruf).
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