@Asuna es steht ja da ... keinen oder nicht den vollen verdienst ... solang der Arbeitgeber voll zahlt wird auch gerechnet. Sobald du ins halbe Entgelt fällst muss diese Zeit extra am Formular notiert werden.
@Asuna meines Wissens nach werden die 6 Wo KG vom AG angerechnet. Es geht hier (denke ich) nur um Bezüge von der GKK (KG), die nicht hergenommen werden. Also sobald der AG nur mehr die Hälfte zahlt wird es (oder?!) auch noch hergenommen. Nur das gesamte KG der GKK fließt nicht rein
@_Kathrin_ ich warte jetzt auch noch auf die Antwort der Gewerkschaft, ob das KBG was im September ausgezahlt wird auch zur Berechnung genommen wird.
Zumindest steh ich nicht ganz ohne Geld da... das ist schonmal positiv.
Das mit dem Wochengeld und Krankenstand verstehe ich langsam... aber wie ist das mit dem KBG wenn man in der 1 Karenz erneut schwanger wird? Gibt es Nachteile? Was wird als neue Bemessungsgrundlage genommen und bekommt man überhaupt ein Geld in der 2. Karenz? Ich bin am Ende meiner 1.Schwangerschaft und möchte das 2. relativ bald bekommen, um nur 1x aus dem Job gerissen zu werden... ich arbeite im Gesundheutsberuf und da ändert sich alles so schnell, dass ich mich nur 1x mal wieder Einarbeiten möchte...
Danke
@Herzchen03 meinst du das einkommensabhängige in gleicher Höhe nochmal ohne arbeiten? Du müsstest noch während dem Bezug in den nächsten Mutterschutz wechseln. Also nächster ET wenn das 1. Kind 14 Monate ist. Das schafft selten jemand.
Ich tendiere zum EAKBG, möchte aber 2 Jahre zuhause bleiben und teile mir das selbst ein, damit ich im 2. Jahr nicht ohne Geld bin. Aber im 2. Jahr möchte ich die neue Schwangerschaft dranhängen (wenn ich das schaffe
@Herzchen03 dann bekommst du wahrscheinlich kein Wochengeld und kein eaKBG mehr. Das Problem hatten schon mehrere hier. Da müsstest du schon nach 3 Monaten oder so wieder schwanger werden was rein körperlich schon nicht ganz einfach ist.
Ich würde also wenn dann die Karenz nur 1 Jahr beantragen und dann verlängern. Hier hatten wir den Fall schon dass eine Mama doch wieder arbeiten wollte um Wochengeld zu bekommen aber die Karenz nicht verkürzen durfte.
@Herzchen03 wie @itchify schon geschrieben hat, bis zur Geburt von kind 2 gibt's kein Geld, sofern du nicht direkt vom kbg bezug in Mutterschutz gehst. Kbg kannst du für Kind 2 aber schon beantragen, halt nicht ea kbg sondern kbg konto.
@Herzchen03 bei mir is es sich ausgegangen, also das muss die Konstellation sein:
Mutterschutz muss vor dem 1. Geburtstag des 1. Kindes eintreten, dann bekommt man Wochengeld ohne vorher arbeiten gegangen zu sein. Bei mir ist es sich nur ausgegangen weil ich Anspruch auf vorzeitigen Mutterschutz hatte.
Eakbg bekommt man auf keinen Fall mehr, nur das kbg Konto.
Würde dir allerdings nicht empfehlen, so knapp hintereinander die Kinder zu bekommen. Meine kleine war 6 Monate alt als ich von der Schwangerschaft erfahren habe. Es ist hald schon sehr anstrengend mit so einem kleinen Kind und der Riesen Kugel, die man rumschleppen muss. Aber wenn du das so möchtest, dann natürlich alles gute. Wenn du noch was wissen willst, kannst mich gerne jederzeit fragen
@EH87 kommt mir auch komisch vor, du konntest ja gar nicht arbeiten wegen dem vorzeitigen MuSchu. Wenn man direkt von eaKBG in MuSchu wechselt sollte man es eigentlich wieder beziehen können. Hast du dich bei der GKK erkundigt?
@itchify ja hab ich egtl. Die haben mir gesagt weil ich dazwischen nicht arbeiten gegangen bin, ist es unmöglich das eakbg zu beziehen. Jetzt hab ich aber grad nochmal nachgelesen, und kbg Zeiten sind den Zeiten einer Erwerbstätigkeit gleichgestellt. Also werd ich morgen gleich nochmal nachfragen.
Mein zweites kommt erst im Oktober, da hab ich e noch ein bisschen Zeit.
Wär natürlich klasse wenn das so funktionieren würde.
Ich denke, dass du Anspruch hast. Sonst hättest du ja auch kein Wochengeld bekommen. Meine Situation ist ähnlich, nur dass ich tatsächlich 2 Monate gearbeitet habe. Bekomme jetzt Wochengeld - bemessen an einem Mo KBG und 2 Mo Gehalt - und ich gehe schon davon aus, dass ich wieder das EAKBG beziehen kann.
Wow, danke für die zahlreichen Antworten! So knapp wollte ich es eh nicht, aber nach 1 Jahr wäre schön super. Möchte erst dass die Kinder mit 2 in den Kindergarten kommen und so wäre ich nur 3 Jahre in Karenz, wenn ich beide verbinde. Großeltern sind im Ausland, daher müssen wir das alles alleine stemmen.
@Herzchen03 nein, ich bin aus Niederösterreich! Bist du gar nicht im Oktober 2018 Thread unterwegs?
Also ich hab heute nochmal gefragt wegen dem eakbg, und ihr hattet recht! Ich bekomme es nochmal. Ich bin so froh... ich muss nur eine Bestätigung des dienstgebers bringen, dass wir eine 2-jährige Karenzzeit vereinbart haben.
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Zumindest steh ich nicht ganz ohne Geld da... das ist schonmal positiv.
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Ich würde also wenn dann die Karenz nur 1 Jahr beantragen und dann verlängern. Hier hatten wir den Fall schon dass eine Mama doch wieder arbeiten wollte um Wochengeld zu bekommen aber die Karenz nicht verkürzen durfte.
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Mutterschutz muss vor dem 1. Geburtstag des 1. Kindes eintreten, dann bekommt man Wochengeld ohne vorher arbeiten gegangen zu sein. Bei mir ist es sich nur ausgegangen weil ich Anspruch auf vorzeitigen Mutterschutz hatte.
Eakbg bekommt man auf keinen Fall mehr, nur das kbg Konto.
Würde dir allerdings nicht empfehlen, so knapp hintereinander die Kinder zu bekommen. Meine kleine war 6 Monate alt als ich von der Schwangerschaft erfahren habe. Es ist hald schon sehr anstrengend mit so einem kleinen Kind und der Riesen Kugel, die man rumschleppen muss. Aber wenn du das so möchtest, dann natürlich alles gute. Wenn du noch was wissen willst, kannst mich gerne jederzeit fragen
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Mein zweites kommt erst im Oktober, da hab ich e noch ein bisschen Zeit.
Wär natürlich klasse wenn das so funktionieren würde.
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Also ich hab heute nochmal gefragt wegen dem eakbg, und ihr hattet recht! Ich bekomme es nochmal. Ich bin so froh... ich muss nur eine Bestätigung des dienstgebers bringen, dass wir eine 2-jährige Karenzzeit vereinbart haben.
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